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Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht

       1. Steuerfreiheit bei Rentenwahl von   als im Laufe des Jahres. Dem Jahreswechsel kommt   Euro4 nicht übersteigen.
        „alten“ Lebensversicherungen       auch im Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmög-  Für Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro ist bei Gewin-
       Die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Le-  lichkeiten eine besondere Bedeutung zu. Soll ein   neinkünften (wahlweise) die Bildung eines mit 20
       bensversicherungen auf der einen Seite und die   bestimmtes steuerliches Ergebnis noch für das Jahr   % jährlich abzuschreibenden  Sammelpostens
       Auszahlungen auf der anderen Seite wurde für Ver-  2021 erreicht werden, sind die entsprechenden   möglich; in diesem Fall ist für alle anderen in die-
       träge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wur-  Dispositionen bald zu treffen.   sem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter eine So-
       den, grundlegend geändert. Seitdem werden nur   Im Folgenden finden Sie die bis Ende Dezember   fortabschreibung nur bei Anschaffungs- bzw. Her-
       noch Rentenversicherungen (keine  Kapitalversi-  diesen Jahres zu beachtende  Termine und ent-  stellungskosten bis zur Höhe von 250 Euro zulässig.
       cherungen) entweder durch Zulagen (sog. Riester-  sprechende Hinweise – auch im Hinblick auf den   Für private Überschusseinkünfte (z. B. nichtselb-
       Verträge), durch steuerfreie Gehaltsumwandlung   01.01.2022.             ständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung) gilt
       oder durch den (fast) vollständigen Abzug der Bei-                       ausschließlich die 800 Euro-Regelung.
       träge als Sonderausgaben (sog. Rürup-Verträge)   Sonderabschreibungen bei kleinen und
       gefördert. Die ausgezahlten Renten sind dann im   mittleren Betrieben    Gewillkürtes Betriebsvermögen
       Wesentlichen steuerpflichtig.  Wenn ein Lebens-  Bei Anschaffung und Herstellung von beweglichen,   Wirtschaftsgüter,  die nicht überwiegend  betrieb-
       versicherungsvertrag vor dem 01.01.2005 abge-  vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich   lich genutzt werden, aber in einem gewissen ob-
       schlossen wurde, erfolgt die Auszahlung einer Le-  genutzten  Wirtschaftsgütern des Anlagevermö-  jektiven Zusammenhang mit dem Betrieb stehen,
       bensversicherung dagegen regelmäßig steuerfrei.   gens  von  Gewerbetreibenden, Selbständigen   können dem Betriebsvermögen zugeordnet wer-
       Sofern allerdings – statt der Auszahlung des Kapi-  oder Freiberuflern können neben der normalen   den, wenn die betriebliche Nutzung mindestens
       talbetrags – von einem Rentenwahlrecht Gebrauch   Abschreibung bis zu 20 % der Aufwendungen in   10 %, aber höchstens 50 % beträgt (sog. gewill-
       gemacht wurde, unterwirft die Finanzverwaltung   den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben wer-  kürtes Betriebsvermögen). Dies gilt unabhängig
       in diesem Fall den sog. Ertragsanteil der Rente der   den (vgl. § 7g Abs. 5 ff. EStG). Die Sonderabschrei-  von der Gewinnermittlungsart, d. h. sowohl für Bi-
       Besteuerung. Dieser Praxis ist der Bundesfinanzhof   bung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung   lanzierende als auch für Steuerpflichtige, die ihren
       jetzt entgegengetreten. Das Gericht ist der Auffas-  bis zum Jahresende in vollem Umfang für das Jahr   Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung
       sung, dass auch bei Verrentung der Ansprüche ge-  2021 in Betracht.      ermitteln (z. B. Freiberufler).
       gen eine Lebensversicherung die gesamten Erträ-  Bei entsprechenden geplanten Investitionen kann   Die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermö-
       ge aus dem Vertrag als Einkünfte aus Kapitalvermö-  durch Berücksichtigung eines  Investitionsab-  gen muss dabei zeitnah durch eine Einlage oder
       gen anzusehen sind, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG   zugsbetrags in Höhe von 50 % der voraussicht-  Entnahme in der laufenden Buchführung erfol-
       2004 steuerfrei gestellt werden. Eine Ertragsanteils-  lichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten –   gen. Insbesondere zum Jahresende ist zu prüfen,
       besteuerung als sonstige Einkünfte ist danach auch   maximal bis zu einem Betrag von 200.000 Euro –   ob ein  Wirtschaftsgut weiterhin als gewillkürtes
       nicht teilweise zulässig. Das gilt zumindest so lan-  die steuerliche Wirkung der Abschreibungen vor-  Betriebsvermögen behandelt werden soll; ist dies
       ge, wie die Summe der ausgezahlten Rentenbeträ-  gezogen werden; die Sonderabschreibung kann   nicht der Fall, ist eine entsprechende (erfolgswirk-
       ge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalgut-  dann im Zeitpunkt der Investition (wenn diese re-  same) Entnahme im Rahmen der laufenden Buch-
       haben einschließlich der Überschussanteile nicht   gelmäßig innerhalb von 3 Jahren erfolgt) zusätzlich   führung z. B. für den Monat Dezember zu buchen.
       übersteigt.                         geltend gemacht werden.
                                           Der Investitionsabzugsbetrag und die Sonderab-  Vorabaufwendungen für 2022
       2. Abgabetermine und Hinweise       schreibungen können nur dann in Anspruch ge-
        zum Jahresende 2021                                                     Nicht regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen,
                                           nommen werden, wenn eine für alle Betriebe gel-  die beispielsweise im Januar 2022 fällig werden,
       Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Ar-  tende einheitliche  Gewinngrenze  von  150.000   können von  nichtbilanzierenden Steuerpflichti-
       beitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteu-  Euro nicht überschritten wird. Zu beachten ist, dass   gen bereits 2021 geleistet werden, wenn eine Steu-
       er- Erklärungen verpflichtet sind und diese von   im Hinblick auf die Geltendmachung von Son-  erminderung noch in diesem Jahr beabsichtigt ist.
       einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuer-  derabschreibungen die Gewinngrenze für das Jahr   Werden in diesen Fällen offene Lieferantenrech-
       erklärungen grundsätzlich spätestens bis zum letz-  gilt, das der Anschaffung des Wirtschaftsguts vo-  nungen noch 2021 bezahlt, mindert dies ebenfalls
       ten Februartag des übernächsten Jahres abzuge-  rangeht.                 den steuerlichen Gewinn im Jahr 2021.
       ben. Aufgrund der Corona-Krise ist der Abgabeter-
       min für die Erklärungen des Jahres 2020 auf den   Degressive Abschreibung  Lediglich bei Gegenständen des Anlagevermö-
       31.05.2022 verschoben worden. Für die Einhaltung   Für bewegliche  Wirtschaftsgüter des Anlagever-  gens ist es für den Beginn der Inanspruchnahme
       der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen   mögens, die bis zum Ende des Jahres 2021 an-  der Absetzungen unerheblich, ob das Anlagegut
       Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen.   geschafft oder hergestellt werden, kann anstel-  bereits bezahlt ist. Entscheidend ist hier der An-
       Kurz vor dem Ende eines Kalenderjahres sind re-  le der linearen eine degressive Abschreibung in   schaffungs- oder Fertigstellungszeitpunkt.
       gelmäßig mehr steuerliche Termine zu beachten   Anspruch genommen werden. Der Prozentsatz   Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
                                                              darf höchstens das
                                                              2,5-Fache der linearen   Aufwendungen des Arbeitgebers für  Sachlei-
                                                              Abschreibung  und  stungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer
                                                              nicht mehr als 25 % be-  können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend
                                                              tragen.           gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich
                                                                                beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversi-
                                                              Geringwertige Wirt-  cherungspflichtig. Handelt es sich um übliche Auf-
                                                              schaftsgüter      merksamkeiten aus  besonderem persönlichen
                                                                                Anlass (z. B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Ge-
                                                              Abnutzbare beweg-
                                                              liche und selbständig   burtstag oder zur Hochzeit), bleiben diese lohn-
                                                                                steuerfrei, wenn der Wert des Geschenks 60 Euro
                                                              nutzbare Wirtschafts-
                                                              güter des  Anlagever-  je Anlass nicht überschreitet.
                                                              mögens,  die bis zum   Sonstige Sachbezüge (z. B. Gutscheine oder Geld-
                                                              31.12.2021  ange-  karten) bleiben grundsätzlich steuerfrei, wenn der
                                                              schafft werden, kön-  Wert – ggf. zusammen mit anderen Sachbezügen –
                                                              nen in 2021 in voller   die Freigrenze von 44 Euro monatlich nicht über-
                                                              Höhe abgeschrieben   steigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
                                                              werden, wenn die An-  Ab dem  01.01.2022 wird die Freigrenze auf  50
                                                              schaffungs- oder Her-  Euro pro Monat erhöht. Darüber hinaus gelten ab
                                                              stellungskosten   800   2022 für Gutscheine/Geldkarten besondere Anfor-
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