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Steuerrecht




        •  für den Ehegatten / Lebenspartner sowie bei Al-  sundheit bekannt gegeben wird. Dieser Beitrags-  Chorleiter, Trainer, Ausbilder usw. bis zu 700 Euro im
         leinerziehenden für das erste Kind: 15 % der Be-  satz wird erhoben von Versicherten, bei denen der   Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bezie-
         zugsgröße,                         allgemeine Krankenversicherungsbetrag von Drit-  hen. Dies gilt sowohl bei einer geringfügigen ab-
        •  für jeden weiteren Angehörigen: 10 % der Be-  ten getragen wird. Im Jahr 2020 betrug der durch-  hängigen Beschäftigung als auch bei einer gering-
         zugsgröße,                         schnittliche Zusatzbeitragssatz 1,1 Prozent. Ab dem   fügigen selbstständigen Tätigkeit.
                                            1.1.2021 steigt der durchschnittliche Zusatzbei-  b) Außer nebenberuflichen Übungsleitern, Aus-
        •  für  jedes familienversicherte  Kind:  der  Kinder-   tragssatz von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent der bei-
         und BEA-Freibetrag.                                                    bildern, Erziehern, Betreuern und Künstlern kön-
                                            tragspflichtigen Einnahmen. Es ist anzunehmen,   nen auch andere Personen, die sich ehrenamtlich
       Zum 1.1.2021 steigt die Bezugsgröße von 38.220   dass die Krankenkassen auch den kassenindivi-  in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen
       Euro auf 39.480  Euro. Folglich erhöhen sich die ab-  duellen Zusatzbeitragssatz anheben werden. Man   engagieren und dort  Verantwortung überneh-
       ziehbaren Freibeträge für den Ehegatten und bei   darf gespannt sein, wie sich aufgrund der immens
       Alleinerziehenden für das erste Kind. Für jeden   gestiegenen Kosten zur „Bekämpfung der Pande-  men, von einer Steuervergünstigung profitieren.
       weiteren Angehörigen beträgt der Abzugsbetrag   mie“ hier die Beiträge entwickeln.  Ab dem 1.1.2021 wird der Ehrenamtsfreibetrag
       394,80 Euro. Auch der Abzug für jedes weitere Kind                       von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. Begün-
       wird höher, weil der Kinder- und BEA-Freibetrag im                       stigt sind beispielsweise Tätigkeiten als Vereins-
       Jahre 2021 von 7.812 Euro auf 8.388 Euro steigt. So   10. Begünstigte Nebentätigkeiten  vorstand,  Schatzmeister,  Platzwart, Gerätewart,
       wird die Belastungsgrenze für Zuzahlungen gerin-  In zwei Bereichen werden hier die steuerfreien Be-  Reinigungsdienst oder Fahrdienst von Eltern zu
       ger.                                 träge angepasst.                    Auswärtsspielen von Kindern. Begünstigt sind
                                                                                ebenfalls ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im
                                            a) Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Er-  Amateurbereich, die ihre Tätigkeit nebenberuflich
       9. Krankenversicherung-Erhöhung des durch-  zieher,  Betreuer und  Künstler  sind steuerbegün-  für gemeinnützige  Vereine oder einen gemein-
         schnittlichen Zusatzbeitrags       stigt, wenn sie für eine gemeinnützige Organisa-  nützigen  Verband ausüben. Das bedeutet: Auf-
       Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte   tion oder eine juristische Person des öffentlichen   wandsentschädigungen bleiben bis zu 840 Euro
       zusätzlich zum KV-Beitrag einen einkommensun-  Rechts in einem EU-/EWRMitgliedsstaat geleistet   im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur
       abhängigen  Zusatzbeitrag zahlen, der  je nach   werden und gemeinnützigen, mildtätigen oder   der übersteigende Betrag ist als „sonstige Einkünf-
       Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zu-  kirchlichen Zwecken dienen.  te“ steuerpflichtig.
       satzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten   Ab dem 1.1.2021 wird der Übungsleiterfreibetrag
       zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der   von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Vergü-
       normale KV-Beitrag von 14,6 % jeweils in gleichem   tungen bis zu 3.000 Euro im Jahr sind steuer- und
       Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw.   sozialversicherungsfrei Ist die Vergütung höher als
       Rentenversicherung und Rentnern getragen  3.000 Euro im Jahr, kann neben dem Übungslei-
       Doch für bestimmte Personengruppen gilt  nicht   terfreibetrag die Regelung zur geringfügigen Be-
       der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, sondern   schäftigung in Betracht kommen. Über den Frei-
       ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag, der jährlich   betrag hinaus darf der Verdienst bis zu 450 Euro
       zum 1. November vom Bundesministerium für Ge-  im Monat betragen. So kann der nebenberufliche


















































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