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Steuerrecht
• für den Ehegatten / Lebenspartner sowie bei Al- sundheit bekannt gegeben wird. Dieser Beitrags- Chorleiter, Trainer, Ausbilder usw. bis zu 700 Euro im
leinerziehenden für das erste Kind: 15 % der Be- satz wird erhoben von Versicherten, bei denen der Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bezie-
zugsgröße, allgemeine Krankenversicherungsbetrag von Drit- hen. Dies gilt sowohl bei einer geringfügigen ab-
• für jeden weiteren Angehörigen: 10 % der Be- ten getragen wird. Im Jahr 2020 betrug der durch- hängigen Beschäftigung als auch bei einer gering-
zugsgröße, schnittliche Zusatzbeitragssatz 1,1 Prozent. Ab dem fügigen selbstständigen Tätigkeit.
1.1.2021 steigt der durchschnittliche Zusatzbei- b) Außer nebenberuflichen Übungsleitern, Aus-
• für jedes familienversicherte Kind: der Kinder- tragssatz von 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent der bei-
und BEA-Freibetrag. bildern, Erziehern, Betreuern und Künstlern kön-
tragspflichtigen Einnahmen. Es ist anzunehmen, nen auch andere Personen, die sich ehrenamtlich
Zum 1.1.2021 steigt die Bezugsgröße von 38.220 dass die Krankenkassen auch den kassenindivi- in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen
Euro auf 39.480 Euro. Folglich erhöhen sich die ab- duellen Zusatzbeitragssatz anheben werden. Man engagieren und dort Verantwortung überneh-
ziehbaren Freibeträge für den Ehegatten und bei darf gespannt sein, wie sich aufgrund der immens
Alleinerziehenden für das erste Kind. Für jeden gestiegenen Kosten zur „Bekämpfung der Pande- men, von einer Steuervergünstigung profitieren.
weiteren Angehörigen beträgt der Abzugsbetrag mie“ hier die Beiträge entwickeln. Ab dem 1.1.2021 wird der Ehrenamtsfreibetrag
394,80 Euro. Auch der Abzug für jedes weitere Kind von 720 Euro auf 840 Euro angehoben. Begün-
wird höher, weil der Kinder- und BEA-Freibetrag im stigt sind beispielsweise Tätigkeiten als Vereins-
Jahre 2021 von 7.812 Euro auf 8.388 Euro steigt. So 10. Begünstigte Nebentätigkeiten vorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart,
wird die Belastungsgrenze für Zuzahlungen gerin- In zwei Bereichen werden hier die steuerfreien Be- Reinigungsdienst oder Fahrdienst von Eltern zu
ger. träge angepasst. Auswärtsspielen von Kindern. Begünstigt sind
ebenfalls ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im
a) Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Er- Amateurbereich, die ihre Tätigkeit nebenberuflich
9. Krankenversicherung-Erhöhung des durch- zieher, Betreuer und Künstler sind steuerbegün- für gemeinnützige Vereine oder einen gemein-
schnittlichen Zusatzbeitrags stigt, wenn sie für eine gemeinnützige Organisa- nützigen Verband ausüben. Das bedeutet: Auf-
Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte tion oder eine juristische Person des öffentlichen wandsentschädigungen bleiben bis zu 840 Euro
zusätzlich zum KV-Beitrag einen einkommensun- Rechts in einem EU-/EWRMitgliedsstaat geleistet im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Nur
abhängigen Zusatzbeitrag zahlen, der je nach werden und gemeinnützigen, mildtätigen oder der übersteigende Betrag ist als „sonstige Einkünf-
Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zu- kirchlichen Zwecken dienen. te“ steuerpflichtig.
satzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten Ab dem 1.1.2021 wird der Übungsleiterfreibetrag
zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Vergü-
normale KV-Beitrag von 14,6 % jeweils in gleichem tungen bis zu 3.000 Euro im Jahr sind steuer- und
Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. sozialversicherungsfrei Ist die Vergütung höher als
Rentenversicherung und Rentnern getragen 3.000 Euro im Jahr, kann neben dem Übungslei-
Doch für bestimmte Personengruppen gilt nicht terfreibetrag die Regelung zur geringfügigen Be-
der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, sondern schäftigung in Betracht kommen. Über den Frei-
ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag, der jährlich betrag hinaus darf der Verdienst bis zu 450 Euro
zum 1. November vom Bundesministerium für Ge- im Monat betragen. So kann der nebenberufliche
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