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Steuerrecht




                                            Neues aus dem Steuerrecht

       Wir hoffen Sie und Ihre Familien hatten erholsame   zum Kurzarbeitergeld wurde durch das Jahressteu-  sind, um zu vermeiden, dass Minijobs möglichwei-
       Feiertage, dieses Jahr vermutlich bei vielen ruhiger,   ergesetz 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Auch   se  „ungewollt“ zu sozialversicherungspflichtigen
       als gewohnt und sind gesund in das Jahr 2021 ge-  hier der Hinweis, die Aufstockungsbeträge unter-  Beschäftigungsverhältnissen werden.
       startet.                            liegen - wie das Kurzarbeitergeld, siehe oben - dem
       Auch im aktuellen Jahr wollen wir Ihnen wieder   Progressionsvorbehalt  und werden damit mit   7. Krankenversicherung:
       in einem zweimonatigen Turnus Neuerungen aus   der nächsten Steuerveranlagung „nachbesteuert“.    Höhere Freigrenzen für Familienversiche-
       dem Bereich des Steuerrechts vorstellen. Nachfol-                         rung
       gend finden Sie in einem ersten Teil stichpunktartig   4. Steuerentlastung:   In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
       ein paar aus unserer Sicht relevante Änderungen/    Erhöhung des Grundfreibetrages  rung sind Familienangehörige dann beitragsfrei
       Neuregelungen, die vor allem die Lohnabrechnung   Zum 1.1.2021 erhöht sich der Grundfreibetrag ab   mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regel-
       und die Änderungen im Bereich der Abzüge aus   dem Steuern zu bezahlen sind von 9.408 Euro auf   mäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Be-
       Sozialversicherung  betreffen  und somit  für (fast)   9.744 Euro für ledige Steuerpflichtige, für verheira-  zugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße
       alle Arbeitnehmer relevant sind.
                                           tete Paare gilt der doppelte Betrag.  sich meist jährlich ändert, ändert sich folglich auch
       Starten wollen wir mit einer Arbeitgeberleistung,   Zum Ausgleich der s.g. kalten Progression und   die  Einkommensgrenze für die beitragsfreie
       die im vergangenen Jahr noch keiner kannte, bzw.   zur Verhinderung einer schleichenden Steuererhö-  Versicherung von Familienangehörigen in der ge-
       für möglich hielt.                                                       setzlichen Krankenversicherung.
                                           hung werden die Eckwerte des Steuertarifs um die
       1. Arbeitgeberleistungen:           geschätzte Inflationsrate erhöht, d.h. „nach rechts“   Im Jahre 2020 betrug die Einkommensgrenze noch
         Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert   verschoben. Im Jahr 2021 erfolgt daher eine wei-  455 Euro monatlich.
                                           tere Verschiebung  des  Steuertarifs nach rechts,
       Beihilfen und Unterstützungsleistungen, die Ar-                          Zum  1.1.2021 steigt die unschädliche Einkom-
       beitgeber aufgrund der Corona-Krise in der Zeit   und zwar um  1,52 Prozent. Durch diese Anpas-  mensgrenze von 455 Euro auf 470 Euro und liegt
                                           sung  greifen steigende Steuersätze  des  progres-
       vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 an ihre   siven Steuertarifs erst bei etwas höherem Einkom-  damit oberhalb Minijobgrenze.
       Mitarbeiter zahlen, sind bis zur Höhe von 1.500 Euro                     Bis 2019 galt: Falls der Familienangehörige eine ge-
       steuer- und  Ab dem 1.1.2021 wird die Zahlungs-  men, es bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Ohne   ringfügige Beschäftigung ausübt, darf das zuläs-
       frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonder-  diese Anpassung müssten Steuerzahler, deren Ein-  sige Gesamteinkommen die Minijob-Grenze von
                                           kommen lediglich in Höhe der Inflationsrate steigt,
       zahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG bis zum 30. Juni   durchschnittlich mehr Steuern zahlen und hätten   450 Euro nicht übersteigen. Für die Anwendung
       2021 verlängert ABER: Dier Verlängerung gilt nur   netto weniger Kaufkraft und damit an sich weniger   dieser Grenze spielt es keine Rolle, wie hoch der
       für die Zahlungsfrist, nicht für eine wiederholte                        Verdienst aus dem Minijob tatsächlich ist. Damals
       Gewährung der Steuerfreiheit im Jahre 2021. Der   im eigenen Geldbeutel.   lag die allgemeine Einkommensgrenze mit 445
       Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt un-                       Euro noch unter der Geringfügigkeitsgrenze von
       verändert. Außerdem sei an dieser Stelle ergänzt es   5. Familienförderung  450 Euro. Seit  2020 liegt dieser Betrag unter der all-
       handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Ar-  Zum Jahreswechsel werden auch immer zentrale   gemeinen Einkommensgrenze von 455 Euro und
       beitgebers, die nicht etwa Weihnachts- oder Ur-  Größe in Bezug auf die Familie angepasst.  ist daher entbehrlich.
       laubsgeld ersetzt.
                                           Für Familien werden zum 1.1.2021 das Kindergeld
                                           sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag an-  8. Krankenversicherung:
       2. Kurzarbeitergeld nicht komplett   gehoben.                              Geringere Belastungsgrenze für Zuzah-
         von Steuer befreit!               Das Kindergeld wird um  15 Euro pro Kind und   lungen
       Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 2   Monat. - der Kinderfreibetrag von 2.586 Euro auf   Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
       EStG). Es wird jedoch in den Progressionsvorbehalt,   2.730 Euro je Elternteil. - der BEA-Freibetrag (für   müssen für alle möglichen medizinischen Leistun-
       genau wie Krankengeld, oder Arbeitslosengeld ein-  Betreuung  und Erziehung oder Ausbildung)  von   gen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile über-
       bezogen und erhöht damit die Steuerlast für das   1.320 Euro auf 1.464 Euro je Elternteil erhöht.  nehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Kranken-
       übrige Einkommen. Sofern solche Progressionsein-                         gymnastik oder auch Krankenhausbehandlung. Bei
       künfte, mehr als 410 Euro im Jahr betragen, ist man   6. Mehrmalige Erhöhung des Mindestlohns  den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungs-
       zudem verpflichtet, am Jahresende eine Einkom-                            grenze, die vor finanzieller Überforderung schüt-
       mensteuererklärung abzugeben. Es ist zu hoffen   Zum  1.1.2021  steigt der Mindestlohn auf  9,50   zen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und
       das dieser Umstand auch in der Breite angekom-  Euro je Zeitstunde,  zum 01.07.2021 nochmals   seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoein-
       men ist und es dann nicht im Folgejahr zu uner-  um 10 Cent auf 9,60 Euro je Zeitstunde.  nahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr.
       freulichen Überraschungen kommt.    Seit 2015 gilt in Deutschland branchenunabhängig   Bei chronisch Kranken auf 1 %.
                                           ein Mindestlohn. Zum 1.1.2018 betrug er noch 8,84   Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden
                                           Euro, im Jahr 2019 9,19 Euro, in 2020 betrug der   von den jährlichen Bruttoeinnahmen für den Ehe-
       3. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld   Mindestlohn 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.
         länger steuerfrei                                                      gatten und für die Kinder Abzüge vorgenommen:
                                           Durch den Mindest-
       Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld auf   lohn soll verhindern
       80, 90 oder gar 95 Prozent auf. BMW oder auch Con-  werden, dass Arbeit-
       tinental hat hierzu zum Beispiel in den Medien be-  nehmer zu Löhnen be-
       richtet.
                                           schäftigt  werden, die
       Bisher war dieser Aufstockungsbetrag zum Kurz-  nicht zum Leben rei-
       arbeitergeld wie Arbeitslohn steuerpflichtig. Im   chen. Aufgrund des er-
       Sozialversicherungsrecht rechnen solche Zuschüs-  höhten Stundenlohnes
       se bis zu 80 Prozent des letzten Nettogehalts nicht   sinkt nun schrittweise
       zum Arbeitsentgelt und sind daher sozialversiche-  die  zulässige Höchstar-
       rungsfrei. - Durch das „Corona-Steuerhilfegesetz“   beitszeit, und zwar - im
       vom 19.6.2020 wurden die Zuschüsse des Arbeit-  ersten Halbjahr 2021
       gebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-  auf 47,37 Stunden pro
       Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt, soweit sie zu-  Monat, - im zweiten
       sammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des   Halbjahr 2021 auf 46,88
       Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt   Stunden. Es gilt also zu
       und dem Ist-Entgelt nicht übersteigen. Diese Rege-  beachten, dass hier die
       lung galt zunächst befristet bis zum 31.12.2020. Die   Arbeitszeiten entspre-
       Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers   chend  zu reduzieren
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