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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Wir hoffen Sie und Ihre Familien hatten erholsame zum Kurzarbeitergeld wurde durch das Jahressteu- sind, um zu vermeiden, dass Minijobs möglichwei-
Feiertage, dieses Jahr vermutlich bei vielen ruhiger, ergesetz 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert. Auch se „ungewollt“ zu sozialversicherungspflichtigen
als gewohnt und sind gesund in das Jahr 2021 ge- hier der Hinweis, die Aufstockungsbeträge unter- Beschäftigungsverhältnissen werden.
startet. liegen - wie das Kurzarbeitergeld, siehe oben - dem
Auch im aktuellen Jahr wollen wir Ihnen wieder Progressionsvorbehalt und werden damit mit 7. Krankenversicherung:
in einem zweimonatigen Turnus Neuerungen aus der nächsten Steuerveranlagung „nachbesteuert“. Höhere Freigrenzen für Familienversiche-
dem Bereich des Steuerrechts vorstellen. Nachfol- rung
gend finden Sie in einem ersten Teil stichpunktartig 4. Steuerentlastung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
ein paar aus unserer Sicht relevante Änderungen/ Erhöhung des Grundfreibetrages rung sind Familienangehörige dann beitragsfrei
Neuregelungen, die vor allem die Lohnabrechnung Zum 1.1.2021 erhöht sich der Grundfreibetrag ab mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regel-
und die Änderungen im Bereich der Abzüge aus dem Steuern zu bezahlen sind von 9.408 Euro auf mäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Be-
Sozialversicherung betreffen und somit für (fast) 9.744 Euro für ledige Steuerpflichtige, für verheira- zugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße
alle Arbeitnehmer relevant sind.
tete Paare gilt der doppelte Betrag. sich meist jährlich ändert, ändert sich folglich auch
Starten wollen wir mit einer Arbeitgeberleistung, Zum Ausgleich der s.g. kalten Progression und die Einkommensgrenze für die beitragsfreie
die im vergangenen Jahr noch keiner kannte, bzw. zur Verhinderung einer schleichenden Steuererhö- Versicherung von Familienangehörigen in der ge-
für möglich hielt. setzlichen Krankenversicherung.
hung werden die Eckwerte des Steuertarifs um die
1. Arbeitgeberleistungen: geschätzte Inflationsrate erhöht, d.h. „nach rechts“ Im Jahre 2020 betrug die Einkommensgrenze noch
Steuerfreiheit für Corona-Bonus verlängert verschoben. Im Jahr 2021 erfolgt daher eine wei- 455 Euro monatlich.
tere Verschiebung des Steuertarifs nach rechts,
Beihilfen und Unterstützungsleistungen, die Ar- Zum 1.1.2021 steigt die unschädliche Einkom-
beitgeber aufgrund der Corona-Krise in der Zeit und zwar um 1,52 Prozent. Durch diese Anpas- mensgrenze von 455 Euro auf 470 Euro und liegt
sung greifen steigende Steuersätze des progres-
vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 an ihre siven Steuertarifs erst bei etwas höherem Einkom- damit oberhalb Minijobgrenze.
Mitarbeiter zahlen, sind bis zur Höhe von 1.500 Euro Bis 2019 galt: Falls der Familienangehörige eine ge-
steuer- und Ab dem 1.1.2021 wird die Zahlungs- men, es bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Ohne ringfügige Beschäftigung ausübt, darf das zuläs-
frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonder- diese Anpassung müssten Steuerzahler, deren Ein- sige Gesamteinkommen die Minijob-Grenze von
kommen lediglich in Höhe der Inflationsrate steigt,
zahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG bis zum 30. Juni durchschnittlich mehr Steuern zahlen und hätten 450 Euro nicht übersteigen. Für die Anwendung
2021 verlängert ABER: Dier Verlängerung gilt nur netto weniger Kaufkraft und damit an sich weniger dieser Grenze spielt es keine Rolle, wie hoch der
für die Zahlungsfrist, nicht für eine wiederholte Verdienst aus dem Minijob tatsächlich ist. Damals
Gewährung der Steuerfreiheit im Jahre 2021. Der im eigenen Geldbeutel. lag die allgemeine Einkommensgrenze mit 445
Steuerfreibetrag von maximal 1.500 Euro bleibt un- Euro noch unter der Geringfügigkeitsgrenze von
verändert. Außerdem sei an dieser Stelle ergänzt es 5. Familienförderung 450 Euro. Seit 2020 liegt dieser Betrag unter der all-
handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Ar- Zum Jahreswechsel werden auch immer zentrale gemeinen Einkommensgrenze von 455 Euro und
beitgebers, die nicht etwa Weihnachts- oder Ur- Größe in Bezug auf die Familie angepasst. ist daher entbehrlich.
laubsgeld ersetzt.
Für Familien werden zum 1.1.2021 das Kindergeld
sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag an- 8. Krankenversicherung:
2. Kurzarbeitergeld nicht komplett gehoben. Geringere Belastungsgrenze für Zuzah-
von Steuer befreit! Das Kindergeld wird um 15 Euro pro Kind und lungen
Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Monat. - der Kinderfreibetrag von 2.586 Euro auf Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
EStG). Es wird jedoch in den Progressionsvorbehalt, 2.730 Euro je Elternteil. - der BEA-Freibetrag (für müssen für alle möglichen medizinischen Leistun-
genau wie Krankengeld, oder Arbeitslosengeld ein- Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) von gen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile über-
bezogen und erhöht damit die Steuerlast für das 1.320 Euro auf 1.464 Euro je Elternteil erhöht. nehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Kranken-
übrige Einkommen. Sofern solche Progressionsein- gymnastik oder auch Krankenhausbehandlung. Bei
künfte, mehr als 410 Euro im Jahr betragen, ist man 6. Mehrmalige Erhöhung des Mindestlohns den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungs-
zudem verpflichtet, am Jahresende eine Einkom- grenze, die vor finanzieller Überforderung schüt-
mensteuererklärung abzugeben. Es ist zu hoffen Zum 1.1.2021 steigt der Mindestlohn auf 9,50 zen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und
das dieser Umstand auch in der Breite angekom- Euro je Zeitstunde, zum 01.07.2021 nochmals seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoein-
men ist und es dann nicht im Folgejahr zu uner- um 10 Cent auf 9,60 Euro je Zeitstunde. nahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr.
freulichen Überraschungen kommt. Seit 2015 gilt in Deutschland branchenunabhängig Bei chronisch Kranken auf 1 %.
ein Mindestlohn. Zum 1.1.2018 betrug er noch 8,84 Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden
Euro, im Jahr 2019 9,19 Euro, in 2020 betrug der von den jährlichen Bruttoeinnahmen für den Ehe-
3. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld Mindestlohn 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.
länger steuerfrei gatten und für die Kinder Abzüge vorgenommen:
Durch den Mindest-
Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld auf lohn soll verhindern
80, 90 oder gar 95 Prozent auf. BMW oder auch Con- werden, dass Arbeit-
tinental hat hierzu zum Beispiel in den Medien be- nehmer zu Löhnen be-
richtet.
schäftigt werden, die
Bisher war dieser Aufstockungsbetrag zum Kurz- nicht zum Leben rei-
arbeitergeld wie Arbeitslohn steuerpflichtig. Im chen. Aufgrund des er-
Sozialversicherungsrecht rechnen solche Zuschüs- höhten Stundenlohnes
se bis zu 80 Prozent des letzten Nettogehalts nicht sinkt nun schrittweise
zum Arbeitsentgelt und sind daher sozialversiche- die zulässige Höchstar-
rungsfrei. - Durch das „Corona-Steuerhilfegesetz“ beitszeit, und zwar - im
vom 19.6.2020 wurden die Zuschüsse des Arbeit- ersten Halbjahr 2021
gebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison- auf 47,37 Stunden pro
Kurzarbeitergeld steuerfrei gestellt, soweit sie zu- Monat, - im zweiten
sammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Halbjahr 2021 auf 46,88
Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt Stunden. Es gilt also zu
und dem Ist-Entgelt nicht übersteigen. Diese Rege- beachten, dass hier die
lung galt zunächst befristet bis zum 31.12.2020. Die Arbeitszeiten entspre-
Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers chend zu reduzieren
- 22 - B16 aktuell Januar 2021

