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Steuerrecht




       Im Fall a) liegt die gezahlte Miete über der Grenze   Ab dem 1. Oktober 2019 kann ein Lohnsteuer-Frei-  Zu beachten ist, dass dem Finanzamt eine Ände-
       von 66 % der Vergleichsmiete; ein Werbungskosten-  betrag für  2020 beantragt werden, der für läng-  rung der Verhältnisse (z. B. durch Verringerung von
       abzug kommt ungekürzt in voller Höhe in Betracht.   stens zwei Kalenderjahre gilt.  Aufwendungen) mitzuteilen ist, wenn dies zu einer
       Im  Fall b) liegt eine  teilentgeltliche  Vermietung   Berücksichtigungsfähige Aufwendungen   Reduzierung des Freibetrags führt.
       vor, d. h., die Werbungskosten sind lediglich im Ver-  Werbungskosten werden nur insoweit berücksich-
       hältnis der gezahlten Miete zur  Vergleichsmie-  tigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von   Faktorverfahren bei Ehepartnern
       te, also nur zu (350 €/700 € =) 50 % berücksichti-  1.000 Euro (bei  Versorgungsbezügen: 102 Euro)   Berufstätige Ehepartner können beantragen, dass
       gungsfähig.                          übersteigen. Ein Freibetrag z. B. für Werbungskosten   beim Lohnsteuerabzug das sog. Faktorverfahren
       Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche   und Sonderausgaben ist aber nur möglich, wenn   berücksichtigt wird (§ 39f EStG). Dieser Antrag ist
       Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-  die Summe der zu berücksichtigenden Aufwen-  umso sinnvoller, je unterschiedlicher die Arbeits-
       verordnung  umlagefähigen Kosten  (sog. Warm-  dungen die  Antragsgrenze von  600 Euro über-  löhne bei jeweils berufstätigen Ehepartnern sind.
       miete). Die Entgeltlichkeitsgrenze gilt regelmäßig   steigt.             Die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV wird dann
       auch bei Vermietung einer Wohnung an Fremde.   Nach § 39a EStG kommen insbesondere folgende   durch einen Faktor verringert, der sich an der vo-
       Die Finanzverwaltung nimmt eine (anteilige) Kür-  Aufwendungen in Betracht:   raussichtlichen Jahreseinkommensteuer orientiert
       zung der Werbungskosten auch dann vor, wenn es
       aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht   •  Werbungskosten (Fahrten zwischen  Woh-  Wir wünschen Ihnen
       möglich ist, die vereinbarte Miete zu erhöhen, um   nung und erster  Tätigkeitsstätte, doppelte
       die oben genannte Grenze einzuhalten.   Haushaltsführung usw.),             ein frohes Weihnachtsfest und
                                             •  Sonderausgaben (Ausbildungskosten, Unter-  einen guten Rutsch ins Neue Jahr
       Es ist zu empfehlen, betroffene Mietverhältnisse re-
       gelmäßig zu überprüfen und ggf. die Miete anzu-  halt an geschiedene oder getrennt lebende
       passen.                                 Ehepartner, Spenden usw. sowie Kinderbetreu-
                                               ungskosten),                      Mit freundlicher Unterstützung von
       4. Lohnsteuer-Ermäßigung              •  außergewöhnliche  Belastungen (ggf. nach
                                               Abzug einer zumutbaren Belastung).
       Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
       Erhöhte  Werbungskosten,  Sonderausgaben und   Folgende Beträge sind  ohne Beachtung der  An-
       außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeit-  tragsgrenze zu berücksichtigen:         Stefanie Striegan
       nehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berück-  •  Pauschbeträge für Behinderte und Hinterblie-  Diplom Kauffrau (Univ.),
       sichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt   bene (§ 33b EStG),                  Steuerberaterin
       dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszah-  •  Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäfti-  Am Schönberg 11
       lung und nicht erst im Rahmen der Einkommen-  gungen und Dienstleistungen; als Freibetrag   93173 Wenzenbach
       steuer- Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteu-  wird das Vierfache der nach § 35a EStG maßge-  ECOVIS BLB
       er-Ermäßigung ist mit amtlichem  Vordruck beim   benden Ermäßigungsbeträge berücksichtigt,   Steuerberatungsgesellschaft mbH
       Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung spei-                          BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
       chert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-  •  Verluste aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus   93055 Regensburg
       Datenbank.                              Vermietung und Verpachtung).      Telefon 0941 / 79969-0

















































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