Page 29 - b16-aktuell-juli-2018
P. 29
Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Juli 2014 ent- steuerung, da insoweit keine steuerfreie eigene sind zu beachten:
schieden, dass der gesetzliche Zinssatz von 6,0 % Wohnnutzung im Sinne von § 23 Absatz 1 Nr. 1 1. Absetzungen für außergewöhnliche wirt-
pro Jahr bis März 2011 (noch) nicht verfassungs- Satz 3 EStG vorliege. schaftliche Abnutzung. Die örtliche bzw.
widrig sei. Zuletzt hat der BFH im November 2017 Das FG Köln folgte dem nicht und vertrat die Auf- zeitliche Nutzungseinschränkung der be-
entschieden, dass der Zinssatz von 6 Prozent p.a. fassung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht troffenen Diesel-Pkw mindert deren wirt-
auch im Jahre 2013 noch verfassungsgemäß zu einer anteiligen Besteuerung des Veräuße- schaftliche Verwendungsmöglichkeit. Die
ist. Nach unverständlicher Auffassung des 3. Se- rungsgewinns führe. Das Arbeitszimmer sei näm- Einführung von Fahrverboten ist zudem ein
nats verstößt dies weder gegen den allgemeinen lich in den privaten Wohnbereich integriert und außergewöhnlicher Umstand. Die Voraus-
Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot. stelle kein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Eine setzungen für eine Absetzung für außerge-
Im April 2018 hat der BFH endlich „schwerwie- Besteuerung stünde auch im Wertungswider- wöhnliche wirtschaftliche Abnutzung lie-
gende“ Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit spruch zum generellen Abzugsverbot von Kosten gen somit vor.
der Nachzahlungszinsen geäußert – das gilt al- für häusliche Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Nr. 6b 2. Bußgelder im Zusammenhang mit Diesel-
lerdings erst für Verzinsungszeiträume ab 2015. Satz 1 EStG. Fahrverboten
Werden aufgrund der betrieblichen Nut-
Keine Spekulationsteuer auf Diesel-Fahrverbot – das sind die zung des Dieselautos durch den Unterneh-
häusliches Arbeitszimmer bei Verkauf ertragsteuerlichen Auswirkungen mer entgegen eines geltenden Fahrverbots
des selbstgenutzten Eigenheims
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Zwei- Bußgelder festgesetzt, sind diese nicht als
Das Finanzgericht Köln hat im Juni dieses Jahres fel offen gelassen, dass Diesel-Fahrverbote grund- Betriebsausgaben abziehbar. Wird ein Buß-
sein Urteil zur Spekulationsteuer auf ein häus- sätzlich zulässig sind. geld gegen einen Arbeitnehmer festgesetzt,
liches Arbeitszimmer bei Verkauf des selbstge- Diverse Städte und Gemeinden haben entspre- ist dagegen zu differenzieren.
nutzten Eigenheims veröffentlicht. Der Gewinn chende Verkehrsverbote bereits angekündigt, in 3. Entnahme bzw. Einlage von Diesel-Pkw
aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohnei- Hamburg besteht bereits jetzt ein Dieselfahrver- Für gemischt-genutzte Diesel-Fahrzeuge im
gentum ist danach auch dann in vollem Umfang bot in ausgewählten Straßen. Damit stellt sich Betriebsvermögen, deren spätere Privatent-
steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein nicht mehr die Frage ob, sondern nur noch wann nahme geplant ist, sowie für privat genutzte
häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.
und wo künftig Fahrverbote verhängt werden. Diesel-Autos können sich aus der Einfüh-
Die Kläger hatten innerhalb der 10-jährigen Spe- Auch wenn vieles noch im Unklaren liegt, eines ist rung eines örtlichen Fahrverbots zum Teil
kulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentums- sicher: vorteilhafte, aber auch nachteilige Konse-
wohnung veräußert. In den Vorjahren hatten sie Die Einführung von Fahrverboten für Dieselfahr- quenzen ergeben.
den Abzug von Werbungskosten für ein häus- zeuge hat auch beachtliche Berührungspunkte 4. Nachrüstungskosten
liches Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro er- mit dem Steuerrecht, soweit betrieblich ge- Nachrüstungskosten für betriebliche Pkw
folgreich geltend gemacht. Das Finanzamt un- nutzte Fahrzeuge vom Verbot erfasst werden. infolge des Diesel-Fahrverbots sind Be-
terwarf den auf das Arbeitszimmer entfallenden triebsausgaben. Soweit es sich um nach-
Veräußerungsgewinn von 35.575 Euro der Be- Die folgenden ertragsteuerlichen Auswirkungen
trägliche Anschaffungskosten handelt, kön-
B16 aktuell Juli 2018 - 29 -

