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Mobiles
Hätten Sie‘s gewusst?
Im Straßenverkehr halten sich einige Mythen sehr hartnäckig
teiligten nichts passiert ist,
muss die Straße geräumt
werden. Auf der Autobahn
können der Standstreifen
oder der nächste Rastplatz
aufgesucht werden. Tipp:
Generell sollten sich Un-
fallbeteiligte sofort nach
dem Unfall mit einer Warn-
weste und die Unfallstelle
mit dem Warndreieck si-
chern. Danach Fotos der
Unfallstelle machen, dann
die Straße räumen. Mit den
Bildern gibt es bei einem
eventuellen Rechtsstreit
einen Beweis.
Wer auffährt, ist nicht immer grundsätzlich schuld am Unfall - den Vorausfah- Mythos 3: Die Rettungs-
renden kann unter Umständen ebenso eine Mitschuld treffen. gasse auf der Autobahn
Foto: djd/Auto1 GROUP/PantherMedia/VitalikRadko
muss gebildet werden, so-
(djd). Verkehrsregeln werden von der Straßenver- bald die Einsatzkräfte eintreffen! Falsch - die Ret- Eine Rettungsgasse ist auf der Autobahn zu bilden,
kehrsordnung (StVO) bei Bedarf angepasst: So tungsgasse ist zu bilden, sobald der Verkehr ins sobald der Verkehr ins Stocken gerät.
war das Einbiegen in einen Kreisverkehr früher Stocken gerät. Tipp: Wenn sich ein Stau anbahnt, Foto: djd/Auto1 GROUP/PantherMedia/Oliver Cramm
durch ein Blinken rechts anzukündigen, seit der seitlich an die Fahrbahnmarkierung fahren und riskiert eine Strafanzeige. Ab 1,6 Promille drohen
Jahrtausendwende ist nur noch das Herausfahren so den anderen Autofahrern signalisieren, die Ret- drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe
aus dem Kreisel mit dem Blinklicht zu signalisie- tungsgasse zu bilden. und eine Anordnung zur Medizinisch-Psycholo-
ren. Einige Mythen halten sich gerade im Straßen- Mythos 4: Bei einem Parkrempler reicht es aus, gischen Untersuchung (MPU), dem „Idiotentest“.
verkehr allerdings hartnäckig, der Service-Partner einen Zettel mit den Kontaktdaten zu hinterlas- Ist die Lichthupe immer Nötigung?
rund um den Gebrauchtwagen wirkaufendeinau- sen! Falsch - der Zettel an der Windschutzscheibe
to.de hat fünf besonders häufige Fehleinschät- genügt nicht. Bei kleineren Schäden wird emp- (djd). Über Autofahrer, die auf der Autobahn ag-
zungen zusammengestellt. gressiv die Lichthupe einsetzen, hat sich wohl
fohlen, 15 bis 30 Minuten auf den Geschädigten jeder schon einmal geärgert. Aber ist das Benut-
Mythos 1: Wer auffährt, ist grundsätzlich schuld zu warten. Sollte dieser in dem Zeitraum nicht zu zen der Lichthupe immer Nötigung? Nein, es ist
am Unfall! Falsch - den Vorausfahrenden kann seinem Pkw zurückkommen, ist die Polizei zu be- nicht grundsätzlich rechtswidrig, betonen die
eine Mitschuld treffen, wenn er etwa ohne Grund nachrichtigen. Fahrerflucht nach einem Parkscha-
bremst oder der Unfall absichtlich herbeigeführt den kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu Experten vom Gebrauchtwagen-Portal www.wir-
kaufendeinauto.de. Laut StVO Paragraph 16 Abs.
wurde. Falls Letzteres eindeutig bewiesen ist, trifft drei Jahren belegt werden. Tipp: Einen Passanten 1 darf außerorts ein Überholmanöver durch die
den Verursacher sogar die volle Schuld. Tipp: Bei ansprechen und dessen Kontaktdaten zwecks Lichthupe angekündigt werden. Nicht erlaubt ist
Uneinigkeit zwischen den Unfallgegnern auch bei Zeugenaussage notieren. ein dauerhaftes Auf- und Abblenden oder auch
Bagatellschäden die Polizei rufen.
Mythos 5: Wer Alkohol getrunken hat, ist als Rad- die Nutzung zusammen mit der Signalhupe. Be-
Mythos 2: Nach einem Unfall müssen die Fahr- fahrer auf der sicheren Seite! Falsch - unter Um- sonders in Kombination mit zu dichtem Auffahren
zeuge exakt so stehen bleiben! Falsch - wenn die ständen ist auch hier mit Bußgeldern zu rechnen. ist eine Anzeige wegen Nötigung schnell gerecht-
Autos noch fahrtüchtig sind und den Unfallbe- Wer mit 0,3 Promille im Blut auffällig Rad fährt, fertigt.
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