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Steuerrecht





       Verbrauch in den zu eigenen Wohnzwecken (ein-  geltend gemacht werden. Diese betragen in den er-  Sind derartige Übertragungen (mittelfristig) gep-
       schließlich des häuslichen Arbeitszimmers) ge-  sten beiden Jahren jeweils 7 % der Aufwendungen,   lant, ist ggf. zu prüfen, ob entsprechende energe-
       nutzten oder unentgeltlich überlassenen Räumen   höchstens je 14.000 Euro, und im dritten Kalender-  tische Maßnahmen vorgezogen werden können
       sowie zur Aufladung privater Elektro-/Hybridfahr-  jahr 6 %, höchstens 12.000 Euro, woraus sich eine   bzw. sollen, damit die Steuerermäßigung nicht „ver-
       zeuge.                               höchstmögliche Steuerermäßigung von 40.000   loren“ geht.
       Betriebsausgaben, die in unmittelbarem wirtschaft-  Euro ergibt. Für ein Objekt können somit insgesamt   6. Handwerkerleistungen  in  unentgeltlich
       lichem Zusammenhang mit dem (ggf. zukünftigen)   Aufwendungen von bis zu 200.000 Euro berück-
       Betrieb von nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Pho-  sichtigt werden (vgl. § 35c EStG).   überlassener Wohnung
       tovoltaikanlagen stehen, sind nach § 3c Abs. 1 EStG   Für Eltern, die frühzeitig die Nachfolge regeln wol-  Für die Inanspruchnahme von Handwerkerlei-
       nicht abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug in   len und die Übertragung von Vermögen auf ihre   stungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Moder-
       Veranlagungszeiträumen  bis  einschließlich  2021   Kinder planen, ist z. B. die Übertragung einer selbst-  nisie-rungsmaßnahmen wird unter bestimmten Vo-
       bleibt erhalten.                     genutzten  Wohnung gegen ein (dingliches) Nut-  raussetzungen auf Antrag eine Steuerermäßigung
       Wird der mit der eigenen Photovoltaikanlage er-  zungs- bzw. Wohnrecht zugunsten der Eltern ggf.   von 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch
       zeugte Strom in einem eigenen Gewerbebetrieb   ein denkbares Modell.     1.200 Euro, durch Abzug von der tariflichen Einkom-
       oder zur Aufladung eines betrieblichen Kfz verwen-  Die Konstellation hat den Vorteil, dass die Kinder die   mensteuer gewährt (§ 35a Abs. 3 EStG). Erforderlich
       det, bleibt der Betriebsausgabenabzug aus dem   Immobilie bereits übernehmen können, während   ist u. a., dass die Handwerkerleistung in einem Haus-
       Betrieb der Photovoltaikanlage insoweit erhalten,   die Eltern durch den Nießbrauchsvorbehalt gleich-  halt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
       als dieser auf die eigenbetriebliche Nutzung des   zeitig weiterhin z. B. Mieterträge erzielen oder (bis   In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfi-
       Stroms aus der Photovoltaikanlage entfällt. Bis zur   ans Lebensende) in „ihrer“ Immobilie wohnen blei-  nanzhof zu der Frage Stellung genommen, ob ein
       Höhe der nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Einnah-  ben können.          „Haushalt“ das Bestehen eines Nutzungsrechts
       men und Entnahmen soll das Betriebsausgabenab-  In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,   des Steuerpflichtigen – z. B. als Eigentümer oder
       zugsverbot nach § 3c Abs. 1 EStG jedoch bestehen   dass eine derartige Gestaltung nachteilig sein kann,   Mieter – erfordert.8 Nach Ansicht des Gerichts ver-
       bleiben.                             wenn nach der Übertragung energetische Maßnah-  langt das Gesetz neben der tatsächlichen Führung
       Diese Regelungen gelten auch für Photovoltaikan-  men an dem Gebäude durchgeführt werden sollen.   eines Haushalts kein besonderes Nutzungsrecht
       lagen, die vor 2022 errichtet worden sind  Dabei können die Eltern die Steuerermäßigung   des Steuerpflichtigen; er kann somit auch in unent-
                                            nach § 35c EStG regelmäßig nicht in Anspruch neh-  geltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haus-
       5. Steuerermäßigung für energetische Maßnah-  men, weil sie weder bürgerlich-rechtlicher Eigentü-  halt führen.
          men bei Vereinbarung eines Vorbehaltsnieß-  mer noch wirtschaftlicher Eigentümer sind, was von   Dies gilt – so der Bundesfinanzhof – unabhängig
          brauchs                           der Finanzverwaltung derzeit gefordert wird.  davon, ob sich der Steuerpflichtige gegenüber
       Seit 2020 können für energetische Maßnahmen an   Aber auch bei den Eigentümern (Kinder) kommt bei   einem Dritten zur Tragung der Aufwendungen für
       älteren, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Ge-  dieser Konstellation eine Steuerermäßigung nicht  die Handwerkerleistungen verpflichtet hat.
       bäuden (z. B. Wärmedämmung, Heizungsmoderni-  in Betracht, weil diese nur derjenige erhält, der das   Im Streitfall hatte der Sohn das Dach eines im Eigen-
       sierung oder neue Fenster) Steuerermäßigungen   Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt.  tum seiner Mutter stehenden Hauses, in dem diese


















































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