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Gartentipp
Auch während der Gartensaison gibt es viel zu tun, wie beispielsweise das Schneiden der Hecke. Was ist erlaubt
und worauf muss ich dabei achten? Foto: DJD/Roland-Rechtsschutzversicherung/Henlisatho - stock.adobe.com
Darf ich das in meinem Garten?
Von pflanzen bis schneiden: Fünf Rechtstipps für Gartenbesitzer
(DJD). Wer im Frühling seinen Garten gut bestellt Zweige, die aufs Grundstück der Nachbarn herü-
hat, darf sich im Sommer und Frühherbst über üp- berwachsen, von diesen abgeschnitten werden,
pig blühendes Grün freuen. Aber auch während wenn die Eigentümer des Baums zuvor über die
der Saison gibt es viel zu tun, vom Schneiden der Absicht unter Fristsetzung informiert wurden und
Hecke bis zum Entfernen von Unkraut. Was ist er- es keine naturschutzrechtlichen Probleme gibt.
laubt und worauf muss ich achten? Hier sind fünf "An Obst, das von überwachsenden Ästen auf ihr
Rechtstipps vom Experten: Grundstück fällt, dürfen sich Nachbarn bedienen. In vielen Städten und Gemeinden ist geregelt, was
1. Was man pflanzen darf Man darf durch Schütteln der Zweige aber nicht Gartenbesitzerinnen und -besitzer überhaupt pflan-
selbst dafür sorgen, dass sich die Früchte vom
Die Art und Weise der Bepflanzung darf weder Baum lösen“, betont Hannen rechtliche Feinheiten. zen dürfen.
Nachbarn beeinträchtigen noch Regelungen der Foto: DJD/Roland-Rechtsschutzversicherung/
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Kommune verletzen. „Gartenbesitzerinnen und -be- 3. Unkrautvernichter im Garten
sitzer sollten sich vor der Gestaltung des Gartens er- „Im Garten sind Herbizide zwar nicht empfehlens- sonders laute Maschinen wie Laubbläser gelten
kundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist“, erklärt wert, aber grundsätzlich erlaubt“, so Hannen. „Sie zusätzliche Einschränkungen. Sie dürfen montags
Markus Hannen von der Bonner Anwaltssozietät dürfen aber nicht in der Nähe von Gewässern ver- bis samstags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis
Franken-Grillo-Steinweg und Partner von Roland wendet werden, um die entsprechenden Biotope 17 Uhr betrieben werden", erklärt Roland-Partner-
Rechtsschutz. Grundsätzlich könne durch Bebau- zu schützen.“ Sie dürfen auch nicht auf gepflaster- anwalt Hannen.
ungspläne sogar geregelt sein, welche Baumarten ten oder anders befestigten Oberflächen verwen- 5. Lautstark spielende Kinder im Garten oder
man anpflanzen dürfe: "Auch der Anbau von Pflan- det werden, da das Mittel hier nicht ablaufen und Innenhof
zen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittel- somit ins Grundwasser dringen kann. Markus Hannen weist darauf hin, dass Kinderlärm
gesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht 4. Gartenarbeiten mit Maschinen grundsätzlich hinzunehmen sei: "Für jede Art von
gestattet. Das betrifft Schlafmohn, Azteken-Salbei Wer mit einem motorbetriebenen Gartengerät Lärm gibt es aber Grenzen. Dauern Aktivitäten in
oder auch THC-haltigen Hanf.“
arbeiten möchte, sollte dies zwischen 7 und 22 übermäßiger Lautstärke unzumutbar lange an,
2. Wenn Äste aufs Nachbargrundstück ragen Uhr tun, wenn es keine andere Absprache gibt. An können Nachbarn sogenannte Abwehransprüche
Aufgrund des Selbsthilferechts dürfen Äste und Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten. "Für be- geltend machen."
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