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Gartentipp


























       Auch während der Gartensaison gibt es viel zu tun, wie beispielsweise das Schneiden der Hecke. Was ist erlaubt
       und worauf muss ich dabei achten?                Foto: DJD/Roland-Rechtsschutzversicherung/Henlisatho - stock.adobe.com
       Darf ich das in meinem Garten?
            Von pflanzen bis schneiden: Fünf Rechtstipps für Gartenbesitzer
       (DJD). Wer im Frühling seinen Garten gut bestellt   Zweige, die aufs Grundstück der Nachbarn herü-
       hat, darf sich im Sommer und Frühherbst über üp-  berwachsen, von diesen abgeschnitten werden,
       pig blühendes Grün freuen. Aber auch während   wenn die Eigentümer des Baums zuvor über die
       der Saison gibt es viel zu tun, vom Schneiden der   Absicht unter Fristsetzung informiert wurden und
       Hecke bis zum Entfernen von Unkraut. Was ist er-  es keine naturschutzrechtlichen Probleme gibt.
       laubt und worauf muss ich achten? Hier sind fünf   "An Obst, das von überwachsenden Ästen auf ihr
       Rechtstipps vom Experten:            Grundstück fällt, dürfen sich Nachbarn bedienen.   In vielen Städten und Gemeinden ist geregelt, was
       1. Was man pflanzen darf              Man darf durch Schütteln der Zweige aber nicht   Gartenbesitzerinnen und -besitzer überhaupt pflan-
                                            selbst  dafür  sorgen,  dass sich  die  Früchte  vom
       Die Art und  Weise der Bepflanzung darf weder   Baum lösen“, betont Hannen rechtliche Feinheiten.  zen dürfen.
       Nachbarn beeinträchtigen noch Regelungen der                                      Foto: DJD/Roland-Rechtsschutzversicherung/
                                                                                                Africa Studio - stock.adobe.com
       Kommune verletzen. „Gartenbesitzerinnen und -be-  3. Unkrautvernichter im Garten
       sitzer sollten sich vor der Gestaltung des Gartens er-  „Im Garten sind Herbizide zwar nicht empfehlens-  sonders laute Maschinen wie Laubbläser gelten
       kundigen, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist“, erklärt   wert, aber grundsätzlich erlaubt“, so Hannen. „Sie   zusätzliche Einschränkungen. Sie dürfen montags
       Markus Hannen von der Bonner Anwaltssozietät   dürfen aber nicht in der Nähe von Gewässern ver-  bis samstags nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis
       Franken-Grillo-Steinweg und Partner von Roland   wendet werden, um die entsprechenden Biotope   17 Uhr betrieben werden", erklärt Roland-Partner-
       Rechtsschutz. Grundsätzlich könne durch Bebau-  zu schützen.“ Sie dürfen auch nicht auf gepflaster-  anwalt Hannen.
       ungspläne sogar geregelt sein, welche Baumarten   ten oder anders befestigten Oberflächen verwen-  5. Lautstark spielende Kinder im Garten oder
       man anpflanzen dürfe: "Auch der Anbau von Pflan-  det werden, da das Mittel hier nicht ablaufen und   Innenhof
       zen, deren Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittel-  somit ins Grundwasser dringen kann.  Markus Hannen weist darauf hin, dass Kinderlärm
       gesetz (BtMG) fallen, ist ohne Genehmigung nicht   4. Gartenarbeiten mit Maschinen  grundsätzlich hinzunehmen sei: "Für jede Art von
       gestattet.  Das  betrifft  Schlafmohn,  Azteken-Salbei   Wer mit einem motorbetriebenen Gartengerät   Lärm gibt es aber Grenzen. Dauern Aktivitäten in
       oder auch THC-haltigen Hanf.“
                                            arbeiten  möchte, sollte dies zwischen  7  und  22   übermäßiger Lautstärke unzumutbar lange an,
       2. Wenn Äste aufs Nachbargrundstück ragen  Uhr tun, wenn es keine andere Absprache gibt. An   können Nachbarn sogenannte Abwehransprüche
       Aufgrund des Selbsthilferechts dürfen Äste und   Sonn- und Feiertagen gelten Ruhezeiten. "Für be-  geltend machen."


































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