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Steuerrecht
Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche gen – die Freigrenze von 50 Euro brutto monatlich in seinem Betrieb einsetzt) sowie deren Zubehör an
Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten- nicht übersteigt (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG); die Zuwen- Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist lohnsteuer-
verordnung umlagefähigen Kosten (sog. Warm- dungen sind dann auch sozialversicherungsfrei. frei (§ 3 Nr. 45 EStG) und unterliegt nicht der Sozial-
miete). Die Finanzverwaltung nimmt eine (antei- Für teurere Sachzuwendungen (z. B. im Rahmen versicherung; das gilt z. B. auch für damit im Zusam-
lige) Kürzung der Werbungskosten auch dann vor, von Incentive-Veranstaltungen oder für VIP-Ein- menhang stehende Telekommunikationskosten.
wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün- tritts-karten) kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer Bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Über-
den nicht möglich ist, die vereinbarte Miete zu er- für alle betroffenen Arbeitnehmer pauschal mit 30 eignung dieser Geräte liegt allerdings Arbeitslohn
höhen, um die oben genannte Grenze einzuhalten. % übernehmen (vgl. § 37b EStG). Nach § 37b EStG vor, der mit 25 % pauschal (zuzüglich Solidaritäts-
Die Entgeltlichkeitsgrenze gilt somit regelmäßig pauschal versteuerte Zuwendungen sind regelmä- zuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden
auch bei Vermietung einer Wohnung an Fremde. kann (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG); bei Pauschalver-
ßig nicht sozialversicherungsfrei.
Es ist zu empfehlen, betroffene Mietverhältnisse re- Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich von Be- steuerung liegt insoweit Sozialversicherungsfrei-
gelmäßig zu überprüfen und ggf. die Miete anzu- heit vor.
passen. triebsveranstaltungen (z. B. Bewirtungen auf einer Das Team von Ecovis in Regensburg
Weihnachtsfeier) bleiben lohnsteuer- und sozialver-
3. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. an- sicherungsfrei, soweit der Wert der Zuwendungen wünscht Ihnen
lässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern) bei höchstens zwei Veranstaltungen jährlich für den eine besinnliche Adventszeit
einzelnen Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro mit Vorfreude auf das Weihnachtsfest
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachlei- pro Veranstaltung beträgt.
stungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer und Ruhe und Erholung
können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend Für einen übersteigenden Teil kann der Arbeitgeber zwischen den Feiertagen.
gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich die Lohnsteuer pauschal mit 25 % (zuzüglich So-
beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversi- lidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) überneh- Mit freundlicher Unterstützung von
cherungspflichtig. Unter anderem gelten für die fol- men (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG); die pauschal ver-
genden Sachzuwendungen aber steuer- und sozial- steuerten Zuwendungen sind dann beitragsfrei in
versicherungsrechtliche Vergünstigungen: der Sozialversicherung.
Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonde- Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer, die nicht Stefanie Striegan
ren persönlichen Anlass (z. B. Blumen, Wein oder bei einer Weihnachtsfeier überreicht werden, kön- Diplom Kauffrau (Univ.),
ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) blei- nen ggf. im Rahmen der monatlichen Freigrenze Steuerberaterin
ben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks von 50 Euro steuerfrei sein oder nach § 37b EStG Am Schönberg 11
die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht mit 30 % pauschal versteuert werden; in diesem Fall 93173 Wenzenbach
überschreitet; Sozialversicherungsbeiträge fallen ist die Pauschalversteuerung einheitlich für alle Zu- ECOVIS BLB
ebenfalls nicht an. wendungen im Jahr vorzunehmen.
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sonstige Sachbezüge (z. B. auch Gutscheine oder Die Überlassung von betrieblichen Datenverar- BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
Geldkarten) bleiben grundsätzlich steuerfrei, wenn beitungs- und Telekommunikationsgeräten (ein- 93055 Regensburg
der Wert – ggf. zusammen mit weiteren Sachbezü- schließlich der Software, die der Arbeitgeber auch Telefon 0941 / 79969-0
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