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Steuerrecht




                                            Neues aus dem Steuerrecht

       1. Jahressteuergesetz 2022: Was auf Unterneh-  dauer für Gebäude, beispielsweise mithilfe eines   muss somit die Einnahmen aus PV-Anlagen, etwa
        men und Privatleute zukommt        Gutachtens, nachweisen. Der Bundesrat möch-  wenn mit dem Strom private oder betriebliche E-
       Die Regierung bringt gerade das Jahressteuer-  te aber die kurze Abschreibungsdauer erhalten. Er   Autos fahren, er den Strom an Mieter verkauft oder
       gesetz 2022 auf den Weg. Die Schwerpunkte lie-  fordert statt einer Abschaffung der Regelung kon-  der Strom dem Eigenverbrauch dient, nicht in der
       gen auf PV-Anlagen, Abschreibung für Immobilien,   kretere  Vorgaben,  in  welchen  Fällen  Eigentümer   Steuererklärung angeben. Die Steuerbefreiung ist
       Grundstücksbewertungen und Homeoffice. Im fol-  eine  kürzere  Nutzungsdauer  künftig  in Anspruch   jedoch auf maximal 100 kW (peak) pro Unterneh-
       genden finden Sie den Regierungsentwurf zusam-  nehmen können.            men (pro Kapitalgesellschaft oder pro Mitunterneh-
       mengefasst und erklärt, worauf sich Unternehmen   d) Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immo-  merschaft) begrenzt.
       und Privatleute 2023 einstellen können.  bilien                           · Einführung eines Nullsteuersatzes in der Um-
       a) Inflationsausgleich - Ab dem Veranlagungszeit-  Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immo-  satzsteuer
       raum 2023 sind weitere inflationsbedingte Anpas-  bilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/  Für die Lieferung und die Installation von PV-Anla-
       sungen vorgesehen:                  oder durch besondere Freibeträge gegenüber an-  gen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatz-
                                           deren (privaten) Vermögensgegenständen begün-  steuerlicher Nullsteuersatz gelten. Diese neue Rege-
        · Der  Sparer-Pauschbetrag für Kapitalein-
         künfte wird von 801 Euro (Ehepartner: 1.602   stigt. Weitgehend unbemerkt enthält das geplante   lung belastet Betreiber von PV-Anlagen bei der An-
         Euro) auf 1.000 Euro (Ehepartner: 2.000 Euro)   Jahressteuergesetz 2022 auch Änderungen des Be-  schaffung der Anlage nicht mehr mit Umsatzsteu-
         pro Jahr angehoben.               wertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstücks-  er. Deshalb entfällt auch der Anreiz, sich wegen des
                                           werten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.   Vorsteuerabzugs beim Finanzamt als Unternehmer
        · Der Ausbildungsfreibetrag für in Berufsaus-                           erfassen zu lassen.
         bildung befindliche und auswärtig unterge-  Mit den geplanten Änderungen des Bewertungs-
         brachte volljährige Kinder wird von 924 Euro   gesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sach-  Anlagenbetreiber müssen aber beachten, dass für
         auf 1.200 Euro erhöht.            wertverfahren zur Bewertung bebauter Grund-  die Anwendung des Nullsteuersatzes das Lieferda-
                                           stücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwer-  tum 2023 entscheidend ist. Die Fertigstellung der
        · Entfristung der Homeoffice-Pauschale von   termittlungsverordnung angepasst werden. Dies   PV-Anlage muss daher im Jahr 2023 erfolgen. Des-
         fünf Euro pro  Tag und Anhebung des ab-  soll dazu führen, dass der für die Berechnung der   halb sollten Unternehmen exakt prüfen, welche Art
         zugsfähigen Höchstbetrags von 600 Euro auf   Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert mög-  von Leistung oder Lieferung vertraglich geschuldet
         1.000 Euro.                       lichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht.   ist und für wann die Ausführung geplant ist.
       b) Neuerungen beim häuslichen Arbeitszimmer  Im Zusammenhang mit dem zurzeit hohen Immo-  Wie es weitergeht:
       Die Jahrespauschale für anerkannte häusliche Ar-  bilienpreisniveau kann die Gesetzesänderung zu   Am 16.12.2022 ist das Jahressteuergesetz 2022 im
       beitszimmer soll  ab 2023 in eine  monatsbezo-  einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuerbela-  Bundesrat. Ab dann ist klar, wohin 2023 zumindest
       gene Arbeitszimmerpauschale in Höhe von 1.248   stung führen. Die geplanten Änderungen sollen be-  aus steuerlicher Sicht die Reise hingeht.
       Euro jährlich umgewandelt werden. Die Pauscha-  reits für Erwerbszeitpunkte ab dem 01.01.2023 an-
       le soll für ein Arbeitszimmer insgesamt gelten; nut-  gewendet werden.   2. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
       zen z. B. beide Ehepartner das Arbeitszimmer, kön-  e) Der Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Al-  Bei Vermietung  einer Wohnung  an  Angehörige
       nen beide zusammen (nur) maximal eine Arbeits-  tersversorgung (z. B. zur gesetzlichen Rentenver-  wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohn-
       zimmerpauschale geltend machen.     sicherung, für Versorgungseinrichtungen oder für   zwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag
                                           private Leibrentenversicherungen) steigt bereits im   dem  zwischen  Fremden Üblichen  entspricht  und
       c) Für den Neubau von privaten Gebäuden oder   Jahr 2023 (statt erst im Jahr 2025) auf 100 %.
       Wohnungen, die ab dem 01.07.2023 fertig gestellt                         der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B.
       werden, erhöht sich der lineare  Abschreibungs-  f) Die Grenze über die Behandlung von sofort ab-  durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenko-
       satz von bisher 2 % auf 3 %.        zugsfähigen  geringwertigen Wirtschaftsgütern  stenabrechnungen).
                                           soll ab 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angeho-  Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insge-
       Gebäudeeigentümer müssen künftig neue Ab-  ben werden. Die Sammelposten-Regelung wird ab-
       schreibungsregeln beachten. Für nach dem   geschafft; sie gilt nur noch für Sammelposten wei-  samt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge,
       30.06.2023 fertiggestellte  Wohngebäude erhöht   ter, die am 31.12.2022 vorhanden sind.   dass mit der Vermietung zusammenhängende Wer-
       sich die Abschreibung von bisher zwei auf drei Pro-                      bungskosten nicht geltend gemacht werden kön-
       zent. Mit dieser Maßnahme schafft der Gesetzge-  g) Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von   nen. Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich
                                                                                zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze
       ber einen steuerlichen Anreiz für den Wohnungs-  Photovoltaikanlagen
       neubau.                              · Steuerbefreiung für bestimmte Photovoltaik-  eingehalten werden muss, wenn der Werbungsko-
                                                                                stenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll: Die-
       Im Gegenzug möchte die Bundesregierung die Re-  anlagen (PV-Anlagen)     se Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete (§
       gelung zum Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer   Die  Regierung  fördert  den Ausbau  erneuerbarer   21 Abs. 2 Satz 2 EStG).
       für die Gebäudeabschreibung streichen. Diese Vor-  Energien. Deshalb plant sie, dass ab 01.01.2023 die   Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und
       schrift ermöglichte es bisher, dass Eigentümer eine   Einnahmen aus dem Betrieb bestimmter PV-Anla-  mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Aner-
       kürzere Nutzungsdauer eines Gebäudes gegen-  gen künftig von der Steuer befreit sind. Dies soll für   kennung der Werbungskosten möglich, wenn eine
       über der gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungs-  Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (kW)   positive Totalüberschussprognose vorliegt. Erst
                                                              peak (peak: Spitzenlei-  wenn die vereinbarte Miete weniger als 50 % der
                                                              stung oder Nennlei-  Marktmiete beträgt, geht das Finanzamt generell
                                                              stung ist die maximal   von einer  teilentgeltlichen  Vermietung aus und
                                                              abgegebene Leistung   kürzt (anteilig) die Werbungskosten.
                                                              einer Anlage) auf Einfa-
                                                              milienhäusern und Ge-  Beispiel:
                                                              werbeimmobilien gel-  V  vermietet  seiner  Tochter eine Eigentumswoh-
                                                              ten und bis zu einer Lei-  nung für eine monatliche Miete von
                                                              stung von 15 kW (peak)   a) 500 €,
                                                              auf überwiegend zu   b) 280 €.
                                                              Wohnzwecken  ge-  Die ortsübliche Miete beträgt 700 €.
                                                              nutzten sonstigen Ge-  Im Fall a) liegt die gezahlte Miete über der Gren-
                                                              bäuden je Wohn- und   ze von 66 % der Vergleichsmiete; ein Werbungsko-
                                                              Gewerbeeinheit.   stenabzug kommt ungekürzt in voller Höhe in Be-
                                                              Die  Steuerbefreiung  tracht.
                                                              ist unabhängig davon,   Im Fall b) liegt eine teilentgeltliche Vermietung vor,
                                                              wie der Anlagenbe-  d. h., die Werbungskosten sind lediglich im Verhält-
                                                              treiber den erzeugten   nis der gezahlten Miete zur Vergleichsmiete, also
                                                              Strom verwendet. Er   nur zu 280€ / 700€ = 40 % berücksichtigungsfähig.
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