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Steuerrecht
beider Vertragsparteien. Hier sind ganz erhebliche Die Pachthöhe ist auch nicht aufgrund der be- Vorläufige Steuerfestsetzung für
Darlehensverpflichtungen auf Seiten des Vermie- hördlichen Beschränkungen gemindert. Die auf Besteuerung von Renten
ters mit zu gewichten. Im Ergebnis ist dem Ver- Basis des Infektionsschutzgesetzes erfolgten An- Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die Be-
mieter eine Herabsetzung der Miete nicht zu- ordnungen hätten sich nicht gegen das Pachtob- steuerung der Renten verfahrensrechtlich auf dem
mutbar. jekt selbst, sondern allein gegen die Geschäftsaus- Prüfstand steht.
Sachverhalt II: In dem zweiten Fall begehrt die Ver- übung gerichtet. Um hier nicht gegen jeden Steuerbescheid Ein-
pächterin ausstehende Pachtzahlungen. Die Es liegt auch kein Fall der Unmöglichkeit vor. Die spruch einlegen zu müssen werden die Bescheide
Pächterin hatte den Vertrag über die Nutzung ei- Verpächterin hat die Räume in einem zum vertrags- in diesem Punkt vorläufig erlassen. Bund und
ner Gaststätte in Wiesbaden wegen der behörd- gemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlas- Länder haben eine vorläufige Steuerfestsetzung
lichen Untersagung, Gäste in der Pandemiezeit zu sen. Es besteht auch kein Anspruch auf Anpassung wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der
bewirten, am 24.3.2020 außerordentlich gekündigt. des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäfts- Besteuerung von Renten beschlossen. Die Finanz-
Sie räumte das Lokal und stellte alle Zahlungen ein. grundlage. Durch den Eintritt der Pandemie und behörden werden angewiesen, den Vorläufigkeits-
Das Landgericht hatte die Zahlungsklage abgewie- die damit verbundenen Beschränkungen hat sich vermerk ab sofort im Rahmen der verfahrensrecht-
sen.Die Berufung der Verpächterin hatte vor dem diese zwar schwerwiegend verändert. Die Folgen lichen Möglichkeiten allen Steuerbescheiden ab
OLG Erfolg: der Pandemie greifen ganz erheblich in den Ge- 2005 beizufügen, in denen eine Leibrente oder eine
Die Verpächterin hat einen Anspruch auf die schäftsbetrieb der Pächterin ein und beseitigten andere Leistung aus der Basisversorgung nach § 22
Pachtzahlungen ab Mai 2020. Der Vertrag ist die Nutzbarkeit der Räume. Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
nicht durch die außerordentlichen Kündigungen Eine Anpassung des Pachtzinses ist zum einen al- erfasst wird
der Pächterin beendet worden. Die pandemiebe- lerdings bereits zu keinem Zeitpunkt verlangt wor-
dingten allgemeinen hoheitlichen Maßnahmen den. Zum anderen muss die unveränderte Fortfüh- Zum Abschluss bleibt uns noch Ihnen weiterhin
rechtfertigten keine außerordentliche Kündigung. rung des Vertrages zu der ursprünglichen Pacht- gute Nerven zu wünschen und schon mal ein paar
Sie betreffen das Verwendungsrisiko des Päch- höhe für die Pächterin unzumutbar sein. Dies wäre erholsame Stunden.
ters, nicht aber die Gebrauchsgewährungspflicht anhand von Umsatzeinbußen, etwaigen Einspa- Dieses Mal vermutlich ja dann wieder „erlaubter-
der Verpächter. Der Verpächter hatte grundsätzlich rungen, etwaigen staatlichen Hilfen oder sonstigen weise“ mit 3 G, 2 G plus, oder Ähnlichem im Kreise
nur die Möglichkeit des Gebrauchs zu verschaffen relevanten Umständen darzulegen. Da die Pächte- Ihrer Familien.
und hierzu die Pachtsachen in einem dem Verwen- rin selbst den Betrieb eingestellt hatte, bevor die
dungszweck entsprechenden Zustand zu halten. Betriebsbeschränkungen Auswirkungen auf ihr
Der Verpächter schuldet aber nicht die Überlas- Geschäft zeigten, kann dies nicht festgestellt wer-
sung des Betriebs selbst, sondern nur die Über- den.
lassung der dazu notwendigen Räume. Insoweit Wichtig ist uns der Hinweis: Die Entscheidungen
ist ein Pachtvertrag ebenso zu behandeln wie ein sind nicht rechtskräftig. Der Senat hat in beiden
Mietvertrag. Auch der Pächter trägt das Verwen- Fällen wegen grundsätzlicher Bedeutung die Re-
dungsrisiko vision zugelassen.
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