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Steuerrecht
den der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Be- vergleichbaren BHKW i. S. v. Rn. 1 und 2 ist auf 6. Unabhängig von den Regelungen dieses Schrei-
handlung kleiner Photovoltaikanlagen und ver- schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Per- bens bleibt es der steuerpflichtigen Person un-
gleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die son aus Vereinfachungsgründen ohne wei- benommen, eine Gewinnerzielungsabsicht nach
nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Ver- tere Prüfung in allen offenen Veranlagungs- Maßgabe von H 15.3 EStH nachzuweisen. Macht
einfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei zeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit die steuerpflichtige Person von dem Wahlrecht
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei nach Rn. 3ff keinen Gebrauch, ist die Gewinner-
aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbe- zielungsabsicht nach den allgemeinen Grund-
für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht achtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch sätzen (vgl. H 15.3 EStH) zu prüfen. In diesem
weder erstellt noch geprüft werden müssen. für die Folgejahre. Fall gelten die allgemeinen Regelungen in al-
I. Kleine Photovoltaikanlagen 4. Für Veranlagungszeiträume, in denen die Voraus- len noch offenen und künftigen Veranlagungs-
1. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Pho- setzungen der Rn. 1 und 2 nicht vorliegen (z. B. zeiträumen, d.h. die in Rn. 3ff beschriebene Ver-
einfachungsregelung kann nicht in Anspruch
tovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bei Nutzungsänderung, Vergrößerung der Anla- genommen werden.
von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohn- ge über die genannte Leistung), ist die Vereinfa-
zwecken genutzten oder unentgeltlich über- chungsregelung unabhängig von der Erklärung V. Gesonderte und einheitliche Feststellungen
lassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstü- der steuerpflichtigen Person nicht anzuwenden. 7. Die Rn. 1 bis 6 gelten sinngemäß für Einkünfte
cken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) Sie hat den Wegfall der Voraussetzungen der Rn. aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder
installiert sind und nach dem 31. Dezember 1 und 2 dem zuständigen Finanzamt schriftlich eines BHKW, die bislang Gegenstand einer ge-
2003 in Betrieb genommen wurden. Bei der Prü- mitzuteilen. sonderten und einheitlichen Feststellung waren.
fung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwe- 5. Veranlagte Gewinne und Verluste (z. B. bei un- Aber: Dieses Schreiben gilt nur für die Ertrag-
cken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus han- ter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vor- steuer, nicht für die Umsatzsteuer, wollen Sie
delt, ist ein eventuell vorhandenes häusliches läufig durchgeführten Veranlagungen) aus zu- also gar nichts mit dem Finanzamt zu tun haben,
Arbeitszimmer unbeachtlich. Gleiches gilt für rückliegenden Veranlagungszeiträumen, die dann müssen Sie auch bei der Wahl der Besteu-
Räume (z. B. Gästezimmer), die nur gelegentlich verfahrensrechtlich einer Änderung noch zu- erung den Kleinunternehmer wählen und damit
entgeltlich vermietet werden, wenn die Einnah- gänglich sind (z. B. bei unter dem Vorbehalt der auf die mögliche Erstattung der Umsatzsteuer
men hieraus 520 € im Veranlagungszeitraum Nachprüfung oder vorläufig durchgeführten aus der Anschaffungsrechnung verzichten.
nicht überschreiten. Veranlagungen), sind nicht mehr zu berück-
II. Vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) sichtigen.
2. Vergleichbare BHKW sind solche mit einer in- In diesen Fällen ist dann eine Anlage EÜR für
stallierten Leistung von bis zu 2,5 kW, wenn den Betrieb der Photovoltaikanlage/des BHKW
die übrigen Voraussetzungen der Ziff. I. erfüllt für alle offenen Veranlagungszeiträume nicht
sind. mehr abzugeben.
III. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht IV. Nachweis Gewinnerzielungsabsicht durch den
Steuerpflichtigen
3. Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen und
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