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Steuerrecht
die Kinder in die Pflicht genommen und müssen Steuerrechts. Es geht hier um die steuerliche Einord- beitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung
einen Teil derKosten übernehmen. Damit ist die So- nung von Erstausbildungskosten. Dazu hat das Bun- eines mit Werbung versehenen Kennzeichen-
zialhilfe grundsätzlich nachrangig gegenüber einer desverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. No- halters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat
möglichen Selbsthilfe des Betroffenen oder gegen- vember 2019 auf Vorlagen des Bundesfinanzhofs das Finanzgericht Münster entschieden. Die Arbeit-
über Leistungen von anderen, insbesondere von hin entschieden, dass Aufwendungen für die erst- geberin schloss mit einer Vielzahl von Mitarbeitern
unterhaltspflichtigen Angehörigen. Wenn Pflege- malige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, Mietverträge über Werbeflächen an deren privaten
bedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach Fahrzeugen ab, in denen sich die betreffenden Mit-
springt bislang zunächst das Sozialamt ein. Oft bit- dem Einkommensteuergesetz nicht als Wer- arbeiter zur Anbringung von Kennzeichenhaltern
tet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen bungskosten abgesetzt werden können, verstößt mit der Firmenwerbung der Klägerin gegen ein Ent-
Teil der Kosten zurückzubekommen. nicht gegen das Grundgesetz Zur Begründung gelt in Höhe von 255 Euro im Jahr verpflichteten.
Wie viele Angehörige an den Kosten beteiligt wer- hat er ausgeführt, dass es für die Regelung sach- Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die-
den, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräf- lich einleuchtende Gründe gibt. Der Gesetzgeber se Vergütung Arbeitslohn darstelle und nahm die
tige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von habe solche Aufwendungen als privat (mit-)veran- Klägerin als Arbeitgeberin für die Lohnsteuernach-
rund 55.000 Menschen die Rede. lasst qualifizieren und den Sonderausgaben zuord- zahlung in Haftung. Mit ihrer hiergegen erhobe-
nen dürfen. Die Erstausbildung oder das Erststudi-
Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300 000 Heim- um unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittle nen Klage machte die Klägerin geltend, dass die
bewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das nicht nur Berufswissen, sondern präge die Person Anmietung in ihrem eigenbetrieblichen Interesse
eigene Vermögen nicht reichen. Seit dem 1.1.2020 in einem umfassenderen Sinne, indem sie die Mög- erfolgt sei und es sich deshalb bei dem hierfür ge-
wird der Unterhaltsrückgriff auf Eltern und Kindern lichkeit biete, sich seinen Begabungen und Fähig- zahlten Entgelt nicht um Arbeitslohn handele. Das
mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen bis keiten entsprechend zu entwickeln und allgemeine FG Münster hat die Klage mit Urteil abgewiesen.
100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das Kompetenzen zu erwerben, die nicht zwangsläu- Die Zahlungen der Klägerin für die Anbringung der
bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von fig für einen künftigen konkreten Beruf notwen- Kennzeichenhalter mit Firmenwerbung stellten Ar-
pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe dig seien. Die Erstausbildung weise vielmehr eine beitslohn dar. Bei Würdigung der Gesamtumstän-
zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe von 100.000 besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung de sei das auslösende Moment für die Zahlungen
Euro zurückgegriffen werden kann. Das ist für viele auf. Auch die Begrenzung des Sonderausgabenab- die Stellung der Vertragspartner als Arbeitnehmer
Angehörige sicherlich eine deutliche finanzielle zugs für Erstausbildungskosten auf einen Höchst- und damit im weitesten Sinne deren Arbeitstätig-
Entlastung. keit gewesen.
betrag von 4.000 Euro in den Streitjahren bzw. aktu-
Allerdings bleibt abzuwarten inwiefern hier dann ell 6.000 Euro ist laut den Richterinnen und Richtern
wiederum die Solidargemeinschaft zur Kasse gebe- verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
ten wird, da die Versorgung der pflegebedürftigen
Person ja doch finanziert werden muss. 5. Werbung auf Arbeitnehmer-Fahrzeugen als
Arbeitslohn
4. Steuerliche Behandlung von Erstausbildungs- Zum Abschluss noch etwas aus der Kategorie „un-
kosten verfassungsgemäß
gewöhnlich“, oder womit sich die deutschen Fi-
Als weiteren Hinweis noch ein Dauerbrenner des nanzgerichte so befassen. Ein Entgelt, das der Ar-
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