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Steuerrecht




                                            Neues aus dem Steuerrecht

       Die Bundesrepublik hat sich gemeinsam mit der Eu-  20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt   Eine (Doppel) Förderung nach § 35c EStG ist aus-
       ropäischen Union auf ein Verfahren geeinigt, in Eu-  40 000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt. Das ist   geschlossen, wenn für die Aufwendungen bereits
       ropa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um   vergleichbar mit der momentan bekannten Ermä-  ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug
       mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verrin-  ßigung von Handwerkerrechnungen bis zu einem   in Betracht kommt, z.B. weil die Aufwendungen für
       gern. Dazu wurden verbindliche europäische Ziele   maximalen Steuerermäßigungsbetrag von 1.200   die selbstgenutzte Wohnung im Rahmen der dop-
       sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart,   Euro je Kalenderjahr.  pelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Das
       die bis 2030 erreicht werden müssen. Mit dem Kli-  Voraussetzungen und Spielregeln für den Abzug   gilt auch, soweit die Aufwendungen bereits als Son-
       maschutzprogramm 2030 verfolgt die deutsche   sind:                      derausgaben oder als außergewöhnliche Belastung
       Bundesregierung  einen  Ansatz, mit einem  brei-  Eine  Rechnung, in der die förderfähigen energe-  berücksichtigt werden. Ein Ausschluss erfolgt auch,
       ten Maßnahmenbündel die vorgegebenen Klima-  tischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fach-  wenn bereits die steuerliche Förderung für
       schutzziele zu erreichen. In unseren Artikeln geht   unternehmens sowie die  Adresse des begünsti-  Modernisierungsaufwendungen in Sanierungsge-
       es daher um 2 steuerliche Förderungsmaßnahmen   gten Objekts in deutscher Sprache ausgewiesen   bieten, oder für Baudenkmale, oder die Steuerermä-
       im Kontext „Klimaschutz“, sowie der Entlastung vie-  sind, sowie Nachweis der Bezahlung durch Kon-  ßigung für Handwerkerleistungen oder haushalts-
       ler Angehöriger in Bezug auf den s.g. Sozialregress   toauszug. Als Förderungszeitraum gilt für Maßnah-  nahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) in Anspruch
       und zwei Kurzhinweise zum Thema Werbungsko-  men zur energetischen Gebäudesanierung be-  genommen wird. Entsprechendes gilt, wenn Steu-
       sten bei Erstausbildung und Werbung auf Arbeit-  fristet für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31.   erpflichtige zinsverbilligte Darlehen oder steuer-
       nehmer-Kfz.                         Dezember 2029.                       freie Zuschüsse nach anderen Förderprogrammen
       1. Austauschprämie für alte Ölheizungen                                  (z. B. KfW-Förderung) für die Einzelmaßnahmen am
                                           Begünstigt sind nur Maßnahmen an einem Gebäu-  Wohngebäude erhalten.
       Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es den Primär-  de, das  ausschließlich  eigenen Wohnzwecken
       energiebedarf von Gebäuden zu minimieren. Die-  dient. Dies muss nachgewiesen werden. Arbeits-  3. Pflege und Sozialhilfe: Entlastung von Eltern
       ses Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander   zimmer sind unschädlich. Jedoch scheidet eine För-  und Kindern
       abgestimmtes Regelwerk für die energetischen An-  derung aus, wenn aus der Wohnung ganz oder teil-  Ein zentrales Thema unserer heutigen Zeit ist, dass
       forderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und   weise steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.  die Bevölkerung zum Teil immer älter wird, die Pfle-
       an den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wär-  Außerdem muss das Objekt im Zeitpunkt der   ge durch Kinder oder zuhause nicht (mehr) über-
       me- und Kälteversorgung bieten. Die Energieein-  Durchführung der förderfähigen Maßnahme  äl-  nommen werden kann und dann zwangläufig nur
       sparungen sollen erreicht werden, indem- der En-  ter als zehn Jahre sein. Maßgebend für die Alters-  noch die Unterbringung in einem Pflege- oder Se-
       ergiebedarf eines Gebäudes durch  effizientere   bestimmung des Gebäudes ist, wann mit der Her-  niorenheim bleibt. Diese sind häufig auch nach
       Anlagentechnik und einen energetisch hochwer-  stellung des Gebäudes begonnen worden war. Die   Abzug von Leistungen von Krankenkasse und
       tigen baulichen  Wärmeschutz begrenzt und der   Steuervergünstigung kann auch für mehrere Ob-  Versicherung teurer als die vorhandene Altersver-
       verbleibende Energiebedarf zunehmend durch er-  jekte beantragt werden, sofern diese auch tatsäch-  sorgung und irgendwann sind dann auch die fi-
       neuerbare Energien gedeckt wird. Als Anreiz zum   lich zu eigenen  Wohnzwecken genutzt werden.   nanziellen Reserven der Senioren aufgebraucht.
       Austausch alter Ölheizungen durch ein klima-  Allerdings bleibt es dabei, dass der Förderhöchst-  Eine Leistungsgewährung nach dem SGB XII setzt
       freundliches Modell soll eine Austauschprämie von   betrag je Objekt 40 000 EUR beträgt. Die steuerliche   grundsätzlich eine finanzielle Bedürftigkeit des Hil-
       etwa 40 % für eine alte Ölheizung gegen ein klima-  Förderung kann auch mehreren Miteigentümern   fesuchenden voraus.
       schonenderes Modell dienen.         gewährt werden.                      Sozialhilfe erhält somit nur, wer sich nicht durch Ein-
       Außerdem sollen ab 2026 alte Ölheizkessel nur   Es bleibt allerdings dabei, dass die Förderung in   satz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und sei-
       noch stark eingeschränkt genehmigt werden. Dies   Höhe von insgesamt 40 000 EUR für die Einzelmaß-  nes Vermögens selbst helfen kann. Für den Fall, dass
       wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn das Gebäu-  nahmen unabhängig von der Eigentümeranzahl   der notwendige Bedarf nicht aus dem Einkommen
       de nicht auf andere Weise – etwa mit Fernwärme   nur einmal für jedes Objekt gewährt wird.  und dem   Vermögen der nachfragenden Person
       oder mit erneuerbaren Energien – beheizt werden                          gedeckt werden kann, geht das SGB XII vom Vor-
       kann. Gas- und Ölheizkessel dürfen 30 Jahre betrie-  Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die  auch   rang der Einstandspflichten innerhalb des Fa-
       ben werden. Das gilt für diejenigen Kessel, die seit   von der KfW als förderfähig eingestuft sind, wie   milienverbandes aus. Dem liegt die Anschauung
       1991 in Betrieb genommen wurden.    Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder   der Familie als Not- und Haftungsgemeinschaft zu-
                                           Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder
       2. Steuerermäßigung für energetische Sanie-  Außentüren, die Erneuerung bzw. der Einbau einer   grunde. Eine Unterstützung aus steuerfinanzierten
                                                                                Mitteln der Sozialhilfe kommt bislang nur da in Be-
       rungsmaßnahmen                      Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsan-  tracht, wo die Selbsthilfekräfte einer Familie fehlen,
       Durch die steuerliche Förderung von energetischen   lage, der Einbau von digitalen Systemen zur energe-  nicht ausreichen oder wo der Gesetzgeber beson-
       Sanierungsmaßnahmen  an  selbstgenutztem   tischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und   dere Schutzvorschriften zugunsten Betroffener in
       Wohneigentum wird ein weiterer Anreiz geschaf-  die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.   atypischen Lebenssituationen erlassen hat. Damit
       fen, die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus kli-  Als „Beginn“ gilt bei Baumaßnahmen, für die eine   gilt nach bisheriger Rechtslage: Wenn Eltern pfle-
       mafreundlicher zu machen.           Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt,   gebedürftig werden und für ihren Unterhalt
                                           in dem der Bauantrag gestellt wird. Bei nicht ge-  nicht mehr selbst aufkommen können, werden
       Zum 1.1.2020 wurde ein neuer Paragraph zur Steu-
       erermäßigung eingeführt für energetische Gebäu-  nehmigungsbedürf-
       desanierungs-Maßnahmen bei zu eigenen Wohn-  tigen Vorhaben für sol-
       zwecken genutzten Gebäuden.         che Vorhaben, die nach
                                           Maßgabe des Bauord-
       Von der Steuerschuld abgezogen werden können   nungsrechts der zu-
       bis zu 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf   ständigen Behörde zur
       3 Jahre: Je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr   Kenntnis zu geben sind,
       und 6 Prozent im dritten Jahr. Insgesamt sind Auf-  gilt als Beginn der Zeit-
       wendungen für Sanierungsmaßnahmen in Höhe   punkt des Eingangs der
       von maximal 200.000 Euro je begünstigtem Ob-  Kenntnisgabe bei der
       jekt förderungsfähig.               zuständigen Behörde
       Begünstigt sind Baumaßnahmen, mit denen ab   und für sonstige nicht
       dem 1.1.2020 begonnen wird und die vor dem   genehmigungsbedürf-
       1.1.2030 abgeschlossen sind. Mit dem neuen § 35c   tige, insbesondere ge-
       EStG werden energetische Sanierungsmaßnahmen   nehmigungs-,  anzei-
       an selbstgenutzten  Wohngebäuden mittels pro-  ge- und verfahrensfreie
       gressionsunabhängigem Steuerabzug steuerlich   Vorhaben, der Zeit-
       gefördert. D.h. egal, welchen persönlichen (Grenz)  punkt des Beginns der
       Steuersatz man hat wir die Steuerermäßigung di-  tatsächlichen  Bauaus-
       rekt von der Steuerschuld angezogen.  führung.
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