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Steuerrecht
4. Corona-Krise: Termine zum Jahresende gentlich rückgängig gemacht werden müssten, mie. Diese beträgt 14 % der Entfernungspauscha-
Im Hinblick auf die steuerlichen Maßnahmen im Zu- gilt eine Sonderregelung: In diesen Fällen ist es le ab dem 21. Kilometer (soweit diese mit anderen
sammenhang mit der Corona-Krise ist zum Jahres- ausreichend, wenn die Investition noch bis Ende Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag
ende insbesondere Folgendes zu beachten (Stand 2021 durchgeführt wird. von 1.000 Euro übersteigt), maximal bis zu dem Be-
30.11.2020): 5. Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie trag, um den das zu versteuernde Einkommen un-
• Die Senkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % ab 2021 terhalb des Grundfreibetrags von (voraussichtlich)
9.744 Euro liegt. Der Antrag auf eine Mobilitätsprä-
(normal) bzw. 5 % (ermäßigt) gilt regelmäßig nur Die Aufwendungen für Wege zwischen der Woh- mie kann nach Ablauf des Jahres 2021 gestellt wer-
noch für Leistungen, die bis zum 31.12.2020 er- nung und der ersten Tätigkeitsstätte sind unabhän- den; ggf. sollte das Ergebnis des Steuerbescheids
bracht werden; nach diesem Zeitpunkt gelten gig vom verwendeten Verkehrsmittel regelmäßig 2021 abgewartet werden, um zu sehen, ob über-
dann wieder die Sätze von 19 % bzw. 7 %. Für Re- durch die Entfernungspauschale abgegolten (vgl. haupt eine Anspruchsberechtigung besteht.
staurationsleistungen (mit Ausnahme von Ge- § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pauschale beträgt bisher
tränken) gilt eine Sonderregelung: Hier ist über 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung Was Bewegung für den Körper ist,
den Jahreswechsel hinaus bis zum 30.06.2021 zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und das bedeutet Ruhe für den Geist.
(weiterhin) der ermäßigte Steuersatz (ab dem kann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe gel- (Jay Shetty)
01.01.2021 in Höhe von dann 7 %) anzuwenden. tend gemacht werden. Im Hinblick auf die durch die Diese Ruhe wünsche ich Ihnen zum Ende
• Vom Arbeitgeber in Form von Zuschüssen und geplante CO2-Abgabe steigenden Mobilitätskosten dieses außergewöhnlichen Jahres,
Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unter- werden „Fernpendler“ durch eine Änderung bei der das uns mit seinen großen Herausforderungen
stützungen an Arbeitnehmer aufgrund der Entfernungspauschale steuerlich entlastet. Bis zu ei- alle sehr bewegt.
Corona-Krise bis zur Höhe von 1.500 Euro blei- ner Entfernung von 20 Kilometern bleibt die Entfer-
ben nur noch lohnsteuer- und sozialversiche- nungspauschale unverändert; ab 2021 wird die Pau- Frohe Weihnachten und
rungsfrei, wenn diese bis zum 31.12.2020 ge- schale allerdings für alle über 20 hinausgehenden einen gesunden Start ins Jahr 2021!
zahlt bzw. gewährt werden. Entfernungskilometer auf 0,35 Euro und ab 2024 auf Mit freundlicher Unterstützung von
• Erleichterungen im Zusammenhang mit Zu- 0,38 Euro angehoben. Ab 2027 beträgt die Entfer-
wendungen an von der Corona-Krise betroffene nungspauschale dann wieder einheitlich 0,30 Euro.
Personen in Form von (Geld-)Spenden, Spen- Entsprechendes gilt für Familienheimfahrten bei
denaktionen, Arbeitslohnspenden oder Zuwen- doppelter Haushaltsführung. Fernpendler sollten Stefanie Striegan
dungen aus dem Betriebsvermögen9 gelten nur daher prüfen, ob eine entsprechende Berücksich- Diplom Kauffrau (Univ.),
noch bis zum 31.12.2020. tigung der zusätzlichen Werbungskosten schon Steuerberaterin
• Normalerweise ist ein Investitionsabzugsbe- im Rahmen eines Lohnsteuer-Freibetrags erfolgen Am Schönberg 11
trag rückgängig zu machen, wenn eine Inve- soll. Wenn sich die erhöhte Entfernungspauscha- 93173 Wenzenbach
stition nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgt. Für le ab dem 21. Kilometer steuerlich nicht oder nicht ECOVIS BLB
Investitionsabzugsbeträge, die im Jahr 2017 gel- in voller Höhe auswirkt, weil kein ausreichendes zu Steuerberatungsgesellschaft mbH
tend gemacht worden sind und die bei bis zum versteuerndes Einkommen vorhanden ist, erhalten BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
Jahresende 2020 nicht erfolgter Investition ei- Geringverdiener auf Antrag eine Mobilitätsprä- 93055 Regensburg
Telefon 0941 / 79969-0
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