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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Anhebung des Mindestlohns Leistungen im allgemeinen Straßenbau nicht nur mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Aner-
Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertre- den einzelnen Grundstückseigentümern, sondern kennung der Werbungskosten ab dem 01.01.2021
tern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften allen Nutzern zugutekommen. Insoweit fehle es möglich, wenn eine (positive) Totalüberschus-
und der Wissenschaft) hat beschlossen, den ge- an einem „räumlich-funktionalen“ Zusammenhang sprognose vorliegt. Erst wenn die vereinbarte
setzlichen Mindestlohn von bisher 9,35 Euro in fol- mit dem eigenen Haushalt. Dass der Bau der Stra- Miete künftig weniger als 50 % der Marktmiete
genden Stufen zu erhöhen: ße auch für den einzelnen Grundstückseigentümer beträgt, geht das Finanzamt generell von einer tei-
wirtschaftlich vorteilhaft ist, sei insoweit unerheb- lentgeltlichen Vermietung aus und kürzt (anteilig)
Ab 01.01.2021 9,50 Euro lich. Eine Steuerermäßigung für die an die Gemein- die Werbungskosten.
ab 01.07.2021 9,60 Euro de gezahlten Erschließungsbeiträge kommt daher
ab 01.01.2022 9,82 Euro nicht in Betracht. Beispiel:
ab 01.07.2022 10,45 Euro V vermietet seiner Tochter eine Eigentumswoh-
nung für eine monatliche Miete von a) 500 €, b) 280
jeweils brutto je Zeitstunde. 3. Verbilligte Überlassung einer Wohnung: €. Die ortsübliche Miete beträgt 700 €.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen Neue Regelung ab 2021 Im Fall a) liegt die gezahlte Miete über der Grenze
(sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der An- Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige von 66 % der Vergleichsmiete; ein Werbungskosten-
hebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. ent- wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohn- abzug kommt ungekürzt in voller Höhe in Betracht.
sprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von zwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag
450 Euro nicht überschritten wird. dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und Im Fall b) liegt eine teilentgeltliche Vermietung
der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. vor, d. h., die Werbungskosten sind lediglich im Ver-
2. Straßenausbaubeiträge keine durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenko- hältnis der gezahlten Miete zur Vergleichsmiete,
„haushaltsnahen“ Handwerkerleistungen stenabrechnungen). also nur zu 280 €/700 € = 40% berücksichtigungs-
Für handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insge- fähig.
Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haus- samt nicht anerkannt, insbesondere mit der Folge, Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche
halt kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % dass mit der Vermietung zusammenhängende Wer- Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-
der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, in bungskosten nicht geltend gemacht werden kön- verordnung umlagefähigen Kosten (sog. Warm-
Anspruch genommen werden (vgl. § 35a EStG). Un- nen. miete). Die Finanzverwaltung nimmt eine (anteilige)
klar war, ob und ggf. in welchem Umfang von der Kürzung der Werbungskosten auch dann vor, wenn
Gemeinde erhobene Erschließungsbeiträge z. B. für Bei einer verbilligten Vermietung ist zusätzlich zu es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
die (erstmalige) Herstellung einer befestigten Stra- beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze möglich ist, die vereinbarte Miete zu erhöhen, um
ße steuerlich begünstigt sind. eingehalten wird, wenn der Werbungskostenabzug die oben genannte Grenze einzuhalten. Die Entgelt-
in voller Höhe erhalten bleiben soll: Diese Grenze lichkeitsgrenze gilt somit regelmäßig auch bei Ver-
Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass beträgt (wie bisher) 66 % der ortsüblichen Miete (§
der Bau einer allgemeinen Straße nicht als eine „in 21 Abs. 2 Satz 2 EStG). mietung einer Wohnung an Fremde. Es ist zu emp-
einem Haushalt“ erbrachte Handwerkerleistung an- fehlen, betroffene Mietverhältnisse regelmäßig zu
zusehen sei. Das Gericht begründet dies damit, dass Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und überprüfen und ggf. die Miete anzupassen.
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