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Steuerrecht





         4.  bei  Wegfall der Leistung der Arbeitslohn   Leistet die Krankenkasse Beitragsrückerstat-  zung für die Nichtkürzung der Sonderausgaben
           nicht erhöht wird.               tungen, die auf die Basisabsicherung entfallen,   ist allerdings weiterhin, dass die jeweils geförderte
         Damit wird eine  Verwaltungsregelung in das   mindern diese die als Sonderausgaben abzieh-  Maßnahme beim Steuerpflichtigen  Kosten aus-
           Gesetz übernommen, die Gehaltsumwand-  baren Krankenversicherungsbeiträge in dem Jahr,   löst und die hierfür gezahlte und realitätsgerecht
           lungen zur Erlangung bestimmter Steuer-  in dem sie zugeflossen sind. Durch Bonuspro-  ausgestaltete Pauschale geeignet ist, den eigenen
           vergünstigungen ausschließen soll.  gramme fördern Krankenkassen gesundheitsbe-  Aufwand ganz oder teilweise auszugleichen.
                                            wusstes Verhalten. So kann z. B. die Teilnahme an
       •  Derzeit können bei einer verbilligten Vermie-  verschiedenen Vorsorgemaßnahmen  dadurch   Nimmt der Steuerpflichtige dagegen  Vorsorge-
         tung einer Wohnung zu weniger als 66 % der   „belohnt“ werden, dass die Krankenkasse be-  maßnahmen in Anspruch, die vom Basiskranken-
         ortsüblichen Miete die  Werbungskosten nur   stimmte Aufwendungen für die Gesundheit för-  versicherungsschutz umfasst sind (z. B. Schutz-
         anteilig abgezogen werden. Ab 2021 soll diese   dert, die eigentlich nicht zum Leistungskatalog   impfungen, Zahnvorsorge), fehlt es an eigenem
         Grenze (wieder) auf 50 % gesenkt werden.   gehören (z. B. Erstattung für eine Brille oder Kon-  Aufwand, der durch einen Bonus kompensiert
                                                                                werden könnte. Für diesen Fall hat der Bundesfi-
         Beträgt die Miete zwischen 50 % und 66 % der   taktlinsen, Behandlungen bei einem Heilpraktiker,   nanzhof eine Minderung des Sonderausgaben-
         Vergleichsmiete, ist aber eine Totalüberschuss-   Massagen, Rückenschule).   abzugs durch die Beitragserstattung der Kranken-
         Prognose zu erstellen; nur bei einem prognos-  Soweit im Rahmen eines Bonusprogramms  zu-  kasse vorgeschrieben; Gleiches gilt für Boni, die für
         tizierten positiven Totalüberschuss ist dann der   sätzliche Aufwendungen des  Versicherten er-  den Nachweis eines aufwandsunabhängigen Ver-
         vollständige Werbungskostenabzug zulässig.   stattet werden, besteht kein Zusammenhang mit   haltens oder Unterlassens (z. B. gesundes Körper-
       •  Durch eine Regelung im Umsatzsteuerrecht soll   den Beiträgen, sodass eine Kürzung der Sonder-  gewicht, Nichtraucherstatus) gezahlt werden.
         „klargestellt“ werden, dass eine Rechnungsbe-  ausgaben insoweit nicht zulässig ist. Im Streitfall
         richtigung kein rückwirkendes Ereignis ist und   erhielt der Steuerpflichtige von seiner Kranken-  Mit freundlicher Unterstützung von
         keine  Wirkung für die  Vergangenheit entfal-  kasse einen (pauschalen) Bonus für „gesundheits-
         tet. Das bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug erst   bewusstes Verhalten“ u. a. für einen Gesundheits-
         dann möglich ist, wenn eine ordnungsgemäße   Check-up, eine Zahnvorsorgeuntersuchung sowie
         Rechnung vorliegt bzw. nachdem eine feh-  für eine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio
         lerhafte Rechnung berichtigt wurde. Das ent-  oder Sportverein.                        Stefanie Striegan
         spricht der bisherigen Verwaltungsauffassung.  Nunmehr hat der Bundesfinanzhof klargestellt,   Diplom Kauffrau (Univ.),
                                            dass auch solche Boni, die nicht den konkreten      Steuerberaterin
       4. Pauschale Zahlungen aus Bonusprogram-  Nachweis vorherigen Aufwands des Steuerpflich-  Am Schönberg 11
         men der Krankenkassen – Keine Minderung   tigen für eine bestimmte Gesundheitsmaßnahme   93173 Wenzenbach
         der Sonderausgaben                 erfordern, sondern  nur pauschal gewährt wer-  ECOVIS BLB
       Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Kran-  den, nicht den Sonderausgabenabzug mindern.   Steuerberatungsgesellschaft mbH
       kenversicherung im Rahmen der sog.  Basisver-  Entsprechende Zahlungen sind nach Auffassung   BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
       sorgung sind in vollem Umfang als Sonderausga-  des Gerichts auch nicht als steuerlich relevante   93055 Regensburg
       ben zu berücksichtigen.              Leistung der Krankenkasse anzusehen. Vorausset-  Telefon 0941 / 79969-0


















































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