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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Corona-Krise: (Nochmalige) Verlängerung von Gebäuden als auch durch An- oder Umbau geschrieben (§ 7a Abs. 9 EStG).
der Frist zur Umstellung von Registrierkas- bestehender Gebäude erfolgen. Die Anschaffung Die Sonderabschreibungen werden in voller
sen einer neuen Wohnung wird nur gefördert, wenn Höhe rückgängig gemacht, wenn die (begün-
Von Unternehmen, Händlern, Gastwirten usw. ver- sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung er- stigte) Wohnung innerhalb des 10-jährigen Nut-
wendete elektronische Registrierkassen müssen folgt. Die Finanzverwaltung hat die Vorausset- zungszeitraums dem Mietwohnungsmarkt ent-
grundsätzlich ab Oktober 2020 mit einem mani- zungen für die Sonderabschreibungen in einem zogen oder steuerfrei veräußert wird oder wenn
pulationssicheren zertifizierten technischen Si- ausführlichen Anwendungserlass erläutert: die Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro
cherheitssystem (TSE) ausgestattet sein. Aufgrund • Der Bauantrag (bzw. die Bauanzeige) zur m2 Wohnfläche innerhalb des 4-jährigen Ab-
der aktuellen Corona-Krise und des erheblichen Schaffung neuer, bisher nicht vorhandener schreibungszeitraums durch nachträgliche An-
Aufwands im Zusammenhang mit der Umstel- Wohnungen muss nach dem 31.08.2018 und schaffungs- oder Herstellungskosten überschrit-
lung der Umsatzsteuersätze haben viele Unter- vor dem 01.01.2022 gestellt werden; maßge- ten wird. Soweit durch die Rückgängigmachung
nehmer zeitliche Probleme, die neuen Aufzeich- bend ist regelmäßig der Eingangsstempel der der Sonderabschreibungen Steuernachzah-
nungssysteme fristgerecht zu implementieren. zuständigen Behörde. lungen entstehen, sind diese regelmäßig mit 0,5
Daraufhin haben die Finanzministerien der • Die neue Wohnung muss im Inland oder im EU- % pro Monat zu verzinsen.
meisten Bundesländer beschlossen, elektro- Ausland liegen.
nische Aufzeichnungssysteme ohne TSE bis zum • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 3. Jahressteuergesetz 2020:
31.03.2021 nicht zu beanstanden. dürfen 3.000 Euro pro m2 Wohnfläche nicht Geplante Änderungen
Voraussetzung hierfür ist: übersteigen. Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 ent-
hält zahlreiche Gesetzesänderungen in verschie-
• Der Unternehmer hat die entsprechenden Sys- • Die neue Wohnung muss im Jahr der Anschaf- denen Bereichen; besonders hervorzuheben sind
teme bis zum 30.09.2020 nachweislich verbind- fung oder Herstellung und in den folgenden folgende Punkte:
lich bestellt oder in Auftrag gegeben oder 9 Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken über-
• es ist der Einbau einer cloud-basierten TSE vor- lassen werden; die vorübergehende Beherber- • Für kleine und mittlere Unternehmen soll die
Investitionsförderung nach § 7g EStG bereits
gesehen, eine solche aber nachweislich noch gung von Personen, z. B. die Vermietung als Fe- für 2020 verbessert werden. Entgegen dem ur-
nicht verfügbar. rienwohnung, erfüllt diese Voraussetzung nicht. sprünglichen Entwurf soll es bei der minde-
Für Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor Die Bemessungsgrundlage für die Sonderab- stens 90 %igen betrieblichen Nutzung bleiben,
dem 01.01.2020 aufgrund früherer Anforderun- schreibungen ist auf 2.000 Euro je m2 Wohnfläche wobei künftig auch längerfristig vermiete-
gen angeschafft wurden und nicht umrüstbar begrenzt. Für neue Wohnungen im Betriebsver- te Wirtschaftsgüter begünstigt sein sollen. Die
sind, bleibt es bei der bisherigen Übergangsrege- mögen werden die steuerlichen Vergünstigungen einheitliche Gewinngrenze soll 150.000 Euro
lung: Derartige Kassen dürfen weiterhin bis zum nur insoweit gewährt, als bestimmte EU-beihilfe- betragen.
31.12.2022 verwendet werden. rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden
(vgl. § 7b Abs. 5 EStG). Eine Kumulierung mit ande- • Bestimmte Leistungen des Arbeitgebers sind
2. Sonderabschreibung für Mietwohnungs- ren Sonderabschreibungen oder erhöhten Abset- lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn
sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Ar-
neubauten – Anwendungserlass zungen (z. B. §§ 7h oder 7i EStG) ist ausgeschlos-
sen (§ 7a Abs. 5 EStG). beitslohn“ erbracht werden. Diese Vorausset-
Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungs- zung ist nur dann noch erfüllt, wenn
neubaus wurde 2019 ein neuer § 7b EStG einge- Die Sonderabschreibungen können letztmalig 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Ar-
führt. Danach können für die Anschaffung oder für den Veranlagungszeitraum 2026 bzw. für das beitslohn angerechnet,
Herstellung neuer Mietwohnungen im Jahr der vor dem 01.01.2027 endende Wirtschaftsjahr vor-
Anschaffung bzw. Herstellung und in den fol- genommen werden; das gilt auch, wenn der 4-jäh- 2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugun-
genden 3 Jahren Sonderabschreibungen in Höhe rige Abschreibungszeitraum noch nicht abgelau- sten der Leistung herabgesetzt,
von bis zu 5 % jährlich zusätzlich zu der „norma- fen ist (§ 52 Abs. 15a EStG). 3. die verwendungs- oder zweckgebundene
len“ Gebäudeabschreibung von regelmäßig 2 % Nach Ablauf des 4-jährigen Begünstigungszeit- Leistung nicht anstelle einer bereits verein-
in Anspruch genommen werden. Die Schaffung raums wird der Restwert verteilt auf die Restnut- barten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns
neuer Wohnungen kann sowohl durch Neubau zungsdauer von regelmäßig 46 Jahren linear ab- gewährt und
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