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Gesundheit













                                                                                tionsmittel bereitstellen. "Zudem dürfen Arbeitge-
                                                                                ber Hygienemaßnahmen für die Belegschaft wie
                                                                                das Tragen von Atemschutzmasken anordnen", so
                                                                                Preidel. Sollte das Gesundheitsamt anordnen, ei-
                                                                                nen Betrieb vorübergehend zu schließen, können
                                                                                Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzah-
                                                                                lung geltend machen.
                                                                                Was gilt bei Homeoffice und Kinderbetreuung?
                                                                                Ob ein Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten darf,
                                                                                hängt vom Arbeitsvertrag und den konkreten
                                                                                Betriebsvereinbarungen ab. "Wenn Schulen und
                                                                                Kindergärten geschlossen werden, dürfen Eltern im
                                                                                Notfall für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben
                                                                                und bekommen weiterhin ihr Gehalt ausgezahlt,
                                                                                wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit
                                                                                haben", so Preidel. In solch einem Fall sollte man
                                                                                aber möglichst eine gemeinsame Lösung mit dem
                                                                                Arbeitgeber finden.
       Das Coronavirus löst weltweit Ängste aus. Bescheid wissen sollte man auch über die entsprechenden arbeits-
       rechtlichen Konsequenzen.                   Foto: djd-mk/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/shintartanya - stock.adobe.com

       Darf ich aus Angst zu Hause bleiben?
                                    Coronavirus:
             Antworten auf die vier wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen
       (djd-mk). Die Angst vor dem Coronavirus greift   Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung ein-
       auf der ganzen Welt um sich, längst ist es auch in   leitet. Dazu zählt auch, dass der Arbeitgeber infor-
       Deutschland angekommen. Das Problem hat viele   miert wird, um die übrige Belegschaft zu schützen",
       Facetten, hier sind Antworten auf die vier wich-  so Preidel.
       tigsten arbeitsrechtlichen Fragen:         Was gilt bei einer Quarantäne?
               Was sagt das Arbeitsrecht?   Ob Personen im Krankenhaus oder zu Hause
       "Grundsätzlich gilt: Die Angst vor einer möglichen   isoliert werden, entscheidet das Gesundheitsamt.
       Ansteckung ist kein Grund, vom Arbeitsplatz fern   "Betroffene müssen einer solchen Anweisung
       zu bleiben", erklärt Frank Preidel von der Hanno-  Folge leisten. Ansonsten kann die Anordnung
       veraner Kanzlei Preidel und Burmester, Partneran-  auch gerichtlich vollstreckt werden", betont Frank
       walt von Roland Rechtsschutz. Entweder man sei   Preidel. Gesunde Personen, die sich in Quarantä-
       gesund, dann müsse man seine Arbeit erfüllen.   ne befinden und ihre Arbeitsmittel dabei haben,
       Oder man sei krank, dann würden die allgemeinen   sind dazu verpflichtet, der Arbeit nachzukommen.
       Vorschriften im Krankheitsfall gelten. Personen,   Erkrankte Personen in Quarantäne erhalten wie in
       die sich krankmelden, haben grundsätzlich einen   jedem anderen Krankheitsfall eine Lohnfortzah-
       Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wo-  lung  und nach  einer  sechswöchigen  Erkrankung
       chen. Spätestens nach drei Tagen muss dem Arbeit-  Krankengeld.
       geber ein Attest vorliegen. Dabei muss dieser nicht   Welche Rechte und Pflichten   "Die Angst vor einer möglichen Ansteckung ist kein
       über die genaue Erkrankung informiert werden.   hat der Arbeitgeber?     Grund, vom Arbeitsplatz fern zu bleiben", erklärt
       "Allerdings muss man eine Corona-Erkrankung un-  Arbeitgeber müssen Erkrankungsrisiken im Betrieb   Rechtsexperte Frank Preidel.
       verzüglich dem Gesundheitsamt melden, das dann   möglichst minimieren - indem sie etwa Desinfek-  Foto: djd-mk/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG


























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