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Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht

       Liebe Leserinnen und Leser, das  Wort Coro-  geholt werden. So geschah es etwa nach der Fi-  lich gerne 1.500 Euro steuerfrei zahlen, nur eben
       na  ist  verständlicherweise  weiterhin „in  aller   nanzkrise 2008, als die Rentengarantie die Älteren   nicht "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
       Munde“ – daher haben wir uns entschlossen   zunächst vor Einbußen schützte, sie in den Fol-  Lohn", sondern anstelle des üblichen Lohns oder
       in unserem Beitrag diesem Thema gebührend   gejahren ab 2011 dann aber doch an den Folgen   von ohnehin zugesagten Leistungen. Das Bundes-
       Raum zu geben, ohne hier auch nur annähernd   der Krise beteiligte - über geringere Rentenanpas-  finanzministerium hat angesichts dessen einen
       den Anspruch einer vollständigen Erfassung   sungen. Diesen Nachholfaktor hat die große Koa-  umfangreichen Frage-Antwort-Katalog zu dem
       von Neu-bzw. Übergangsregelungen zu erhe-  lition mit ihrem letzten Rentenpaket im Jahr 2018   Thema veröffentlicht, der bereits heute sechs Sei-
       ben. Wir sind der Meinung, dass uns die Poli-  jedoch außer Kraft gesetzt. Mit der Einführung ei-  ten umfasst und sicherlich noch ausgeweitet wird.
       tik aus der Bundes- und Landesregierung hier   ner "doppelten Haltelinie" beim Rentenniveau   So ist die steuerliche Handhabung des Zuschus-
       tagtäglich vor neue Herausforderungen stellt,   und beim Beitragssatz haben SPD und Union si-  ses von 1.500 Euro eine Wissenschaft für sich ge-
       deren Umsetzung zum Teil den Praktiker mit   chergestellt, dass die Rentner zwar voll am Auf-  worden. Wohlgemerkt geht es nur um die steu-
       dem Kopf schütteln lässt. Dennoch sind wir   schwung, aber nun überhaupt nicht mehr am Ab-  erliche Behandlung durch die Finanzverwaltung.
       froh, dass wir in Deutschland leben dürfen und   schwung beteiligt werden. Also Glück, für die, die   Was die Sozialträger und später die Gerichte zu
       fühlen uns von der Gesetzgebung und Politik   bereits im wohlverdienten Ruhestand sind, we-  dem Zuschuss sagen werden, steht auf einem an-
       gut vertreten, es ist vermutlich (leider) einfach   niger Glück für den Rest, denn die Rentensteige-  deren Blatt. Man darf also gespannt bleiben.
       nicht möglich allen Personen/Berufsgruppen   rungen wollen ja schließlich finanziert sein.
       gerecht zu werden.
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                                           2.   Corona-Bonus von 1.500 EUR         Umsatzsteuersätze
       1.  Rentenerhöhung 2020:               wirft zahlreiche Fragen auf       Eine weitere Neuerung, die uns alle ab dem
          Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise  Ein weiterer Begriff, der im Volksmund gerne als   1.7.2020 betrifft, ist die befristete Absenkung der
       Starten wir doch gleich einmal mit  einer posi-  „Corona-Bonus“ bezeichnet wird beschäftigt die   Umsatzsteuersätze.
       tiven Nachricht für alle Rentner. Zum 1.7.2020   Bevölkerung.            Von Markus Söder als das Herzstück des Kon-
       steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im   Arbeitgeber dürfen  ihren  Arbeitnehmern in der   junkturpakets bezeichnet hat das Bundeska-
       Osten um 4,20 %. Damit steigt der aktuelle Ren-  Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf-  binett am 12. Juni 2020 erste umfangreiche
       tenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19   grund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstüt-  Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
       Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von ge-  zungen bis zu einem Betrag von maximal 1.500   beschlossen. Dazu zählt  insbesondere  die be-
       genwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro. Der aktuelle   Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei und auch so-  fristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten
       Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des ak-  zialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und   Halbjahr 2020. Die Umsatzsteuer wird vom 1.
       tuellen Rentenwerts West, damit nähern sich die   Sachbezügen gewähren.  Der  Betrag kann  teil-  Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt.
       Ost- und Westrenten immer mehr an. Das aktuelle   weise, oder vollstän-
       Rentenniveau beträgt gut 48 %.      dig ausgenutzt wer-
       Vielleicht stellt man sich nun die Frage, wie geht   den einmalig, oder in
       es  eigentlich mit der Rentenentwicklung  wei-  Raten bezahlt wer-
       ter nach der Corona-Krise im Jahre 2020: Ge-  den.  Wichtig ist, aber
       mäß Rentenformel folgt die jährliche Rentenan-  als Voraussetzung für
       passung der Lohnentwicklung des vergangenen   die Steuerfreiheit, dass
       Jahres. Die Rentenerhöhung 2020 spiegelt daher   der Bonus "zusätzlich
       auch die gute Einkommensentwicklung im Jahr   zum ohnehin geschul-
       2019 wider. Für das Krisenjahr 2020 wird jedoch   deten Arbeitslohn" ge-
       mit einem kräftigen Rückgang der Löhne gerech-  leistet wird. Eine gut
       net, zumal für rund zehn Millionen Arbeitnehmer   gemeinte steuerliche
       Kurzarbeit angemeldet wurde und die Arbeits-  Begünstigung wie der
       losigkeit vermutlich ansteigen wird. Zur Beruhi-  Corona-Bonus  von
       gung, durch die 2009 eingeführte Rentengaran-  1.500 Euro weckt al-
       tie, die besagt, dass den Ruheständlern selbst   lerdings immer auch
       bei schrumpfenden Lohneinkünften im Folge-  Begehrlichkeiten. Der
       jahr keine Kürzung droht, besteht hier keine Ge-  eine oder andere Ar-
       fahr. Diese Rentengarantie sah ursprünglich vor,   beitgeber würde sei-
       dass die Einsparungen in den Folgejahren nach-  nen Mitarbeitern näm-


























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