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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Liebe Leserinnen und Leser, das Wort Coro- geholt werden. So geschah es etwa nach der Fi- lich gerne 1.500 Euro steuerfrei zahlen, nur eben
na ist verständlicherweise weiterhin „in aller nanzkrise 2008, als die Rentengarantie die Älteren nicht "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten
Munde“ – daher haben wir uns entschlossen zunächst vor Einbußen schützte, sie in den Fol- Lohn", sondern anstelle des üblichen Lohns oder
in unserem Beitrag diesem Thema gebührend gejahren ab 2011 dann aber doch an den Folgen von ohnehin zugesagten Leistungen. Das Bundes-
Raum zu geben, ohne hier auch nur annähernd der Krise beteiligte - über geringere Rentenanpas- finanzministerium hat angesichts dessen einen
den Anspruch einer vollständigen Erfassung sungen. Diesen Nachholfaktor hat die große Koa- umfangreichen Frage-Antwort-Katalog zu dem
von Neu-bzw. Übergangsregelungen zu erhe- lition mit ihrem letzten Rentenpaket im Jahr 2018 Thema veröffentlicht, der bereits heute sechs Sei-
ben. Wir sind der Meinung, dass uns die Poli- jedoch außer Kraft gesetzt. Mit der Einführung ei- ten umfasst und sicherlich noch ausgeweitet wird.
tik aus der Bundes- und Landesregierung hier ner "doppelten Haltelinie" beim Rentenniveau So ist die steuerliche Handhabung des Zuschus-
tagtäglich vor neue Herausforderungen stellt, und beim Beitragssatz haben SPD und Union si- ses von 1.500 Euro eine Wissenschaft für sich ge-
deren Umsetzung zum Teil den Praktiker mit chergestellt, dass die Rentner zwar voll am Auf- worden. Wohlgemerkt geht es nur um die steu-
dem Kopf schütteln lässt. Dennoch sind wir schwung, aber nun überhaupt nicht mehr am Ab- erliche Behandlung durch die Finanzverwaltung.
froh, dass wir in Deutschland leben dürfen und schwung beteiligt werden. Also Glück, für die, die Was die Sozialträger und später die Gerichte zu
fühlen uns von der Gesetzgebung und Politik bereits im wohlverdienten Ruhestand sind, we- dem Zuschuss sagen werden, steht auf einem an-
gut vertreten, es ist vermutlich (leider) einfach niger Glück für den Rest, denn die Rentensteige- deren Blatt. Man darf also gespannt bleiben.
nicht möglich allen Personen/Berufsgruppen rungen wollen ja schließlich finanziert sein.
gerecht zu werden.
3. Befristete Absenkung der
2. Corona-Bonus von 1.500 EUR Umsatzsteuersätze
1. Rentenerhöhung 2020: wirft zahlreiche Fragen auf Eine weitere Neuerung, die uns alle ab dem
Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise Ein weiterer Begriff, der im Volksmund gerne als 1.7.2020 betrifft, ist die befristete Absenkung der
Starten wir doch gleich einmal mit einer posi- „Corona-Bonus“ bezeichnet wird beschäftigt die Umsatzsteuersätze.
tiven Nachricht für alle Rentner. Zum 1.7.2020 Bevölkerung. Von Markus Söder als das Herzstück des Kon-
steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern in der junkturpakets bezeichnet hat das Bundeska-
Osten um 4,20 %. Damit steigt der aktuelle Ren- Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf- binett am 12. Juni 2020 erste umfangreiche
tenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 grund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstüt- Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie
Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von ge- zungen bis zu einem Betrag von maximal 1.500 beschlossen. Dazu zählt insbesondere die be-
genwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro. Der aktuelle Euro nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei und auch so- fristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten
Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des ak- zialversicherungsfrei in Form von Zuschüssen und Halbjahr 2020. Die Umsatzsteuer wird vom 1.
tuellen Rentenwerts West, damit nähern sich die Sachbezügen gewähren. Der Betrag kann teil- Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt.
Ost- und Westrenten immer mehr an. Das aktuelle weise, oder vollstän-
Rentenniveau beträgt gut 48 %. dig ausgenutzt wer-
Vielleicht stellt man sich nun die Frage, wie geht den einmalig, oder in
es eigentlich mit der Rentenentwicklung wei- Raten bezahlt wer-
ter nach der Corona-Krise im Jahre 2020: Ge- den. Wichtig ist, aber
mäß Rentenformel folgt die jährliche Rentenan- als Voraussetzung für
passung der Lohnentwicklung des vergangenen die Steuerfreiheit, dass
Jahres. Die Rentenerhöhung 2020 spiegelt daher der Bonus "zusätzlich
auch die gute Einkommensentwicklung im Jahr zum ohnehin geschul-
2019 wider. Für das Krisenjahr 2020 wird jedoch deten Arbeitslohn" ge-
mit einem kräftigen Rückgang der Löhne gerech- leistet wird. Eine gut
net, zumal für rund zehn Millionen Arbeitnehmer gemeinte steuerliche
Kurzarbeit angemeldet wurde und die Arbeits- Begünstigung wie der
losigkeit vermutlich ansteigen wird. Zur Beruhi- Corona-Bonus von
gung, durch die 2009 eingeführte Rentengaran- 1.500 Euro weckt al-
tie, die besagt, dass den Ruheständlern selbst lerdings immer auch
bei schrumpfenden Lohneinkünften im Folge- Begehrlichkeiten. Der
jahr keine Kürzung droht, besteht hier keine Ge- eine oder andere Ar-
fahr. Diese Rentengarantie sah ursprünglich vor, beitgeber würde sei-
dass die Einsparungen in den Folgejahren nach- nen Mitarbeitern näm-
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