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Steuerrecht







       2.   Berücksichtigung von  Verlusten bei Kapi-  Anschaffungskosten der Kapitalbeteiligung   Allerdings hat der Gesetzgeber hier eine wei-
         talforderungen                      i. S. des § 17 EStG führen. Eine gesellschafts-  tere Einschränkung eingeführt: Eine Verrech-
                                             rechtliche Veranlassung liegt regelmäßig vor,   nung von Verlusten aus dem Ausfall von Ka-
         Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus   wenn ein fremder Dritter das Darlehen bei   pitalforderungen (z. B. bei Insolvenz des
         Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden   sonst gleichen Umständen zurückgefordert   Schuldners)  mit anderen Kapitaleinkünften
         oder Gewinnausschüttungen, sondern grund-  oder nicht gewährt hätte.     ist künftig regelmäßig nur noch bis zur Höhe
         sätzlich auch Gewinne aus der  Veräußerung                               von 10.000 Euro jährlich möglich; diese Be-
         des Kapitalvermögens selbst (z. B. Aktien, Wert-  Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Wert   grenzung gilt auch bei Geltendmachung von
         papiere oder GmbH-Anteile) der Besteuerung   des Darlehensausfalls einen späteren Veräuße-  nicht verrechneten Verlusten in Folgejahren.
         zu unterwerfen. Dies bedeutet andererseits   rungs- oder Auflösungsgewinn mindert bzw.
         aber auch, dass regelmäßig entsprechende   einen Veräußerungsverlust erhöht. Der Darle-
         Verluste z. B. aus dem Ausfall von Kapitalfor-  hensverlust ist dann zwar auch mit anderen   Mit freundlicher Unterstützung von
         derungen damit steuerlich wirksam geltend   Einkünften verrechenbar, eine steuerliche Be-
         gemacht werden können.              rücksichtigung kommt aber nur in Höhe von
         Handelt es sich um ein Darlehen, das ein Ge-  60 % im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens
         sellschafter „seiner“ GmbH zur Unterstützung   in Betracht.                           Stefanie Striegan
         in einer wirtschaftlichen Krise gewährt, war   Andere Verluste aus der Veräußerung von pri-  Diplom Kauffrau (Univ.),
         umstritten, wie der Ausfall des Darlehens im In-  vatem Kapitalvermögen – wie z. B. aus Termin-   Steuerberaterin
         solvenzfall steuerlich zu behandeln ist. Durch   oder Aktiengeschäften – waren bisher schon   Am Schönberg 11
         eine Gesetzesänderung ist nunmehr geregelt,   nur mit anderen Kapitaleinkünften (bei Aktien-  93173 Wenzenbach
         dass Darlehensverluste, soweit die Gewäh-  verlusten nur mit Aktiengewinnen) verrechen-  ECOVIS BLB
         rung des Darlehens oder das Stehenlassen des   bar. Dies gilt jetzt auch für den Ausfall einer
         Darlehens in der Krise der Gesellschaft gesell-  nach Auffassung des Bundesfinanzhofs als Ka-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
         schaftsrechtlich veranlasst war – ebenso wie   pitalverlust zu berücksichtigenden  privaten   BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
                                                                                93055 Regensburg
         Kapitaleinlagen –, zu den  (nachträglichen)   Darlehensforderung.
                                                                                Telefon 0941 / 79969-0



























































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