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Steuerrecht







             Wissenswertes zur privaten         vermerks). In diesem Fall reicht es aus, nur   stens 25 % oder bei mindestens 1 % und be-
          Einkommensteuererklärung 2019:        die darauf entfallende Kapitalertragsteuer   ruflicher Tätigkeit mit maßgeblichem unter-
                                                anzugeben. Die Kirchensteuer wird dann im   nehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft.
       1.  Private Kapitalerträge in der Einkommen-  Rahmen der Veranlagung  festgesetzt.  Eine   •  der Kapitalertragsteuerabzug  zu hoch ge-
          steuer-Erklärung 2019                 Minderung  der Abgeltungsteuer wegen   wesen ist; das ist u. a. möglich, wenn kein
          Die Besteuerung von privaten Kapitalerträ-  Kirchensteuerpflicht kann nur erreicht wer-  Freistellungsauftrag erteilt wurde und des-
          gen ist  grundsätzlich  durch  einen Kapitaler-  den, wenn auch die gesamten Kapitalerträ-  halb der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro
          tragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich   ge angegeben werden.         (Ehepartner: 1.602 Euro) nicht – oder nicht
          Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer                               vollständig – berücksichtigt werden konnte.
          abgegolten. Kapitalerträge müssen daher re-  Die Angabe der Kapitalerträge ist sinnvoll,   •  (Veräußerungs-)Verluste aus Kapitalvermö-
          gelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklä-  wenn                        gen mit Veräußerungsgewinnen verrechnet
          rung angegeben werden. Die Angabe von pri-  •  die Besteuerung sämtlicher Kapitalerträge   werden sollen.
          vaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung   mit dem persönlichen Einkommensteuer-  Da z. B. Banken, Sparkassen oder Finanzdienst-
          kann aber zwingend erforderlich oder emp-  satz günstiger ist als der 25 %ige Kapitaler-  leister bei privaten Kapitalerträgen Steuerbe-
          fehlenswert sein; siehe dazu insbesondere fol-  tragsteuerabzug (sog.  Günstigerprüfung).
          gende Beispiele:                      Dies kann z. B. auch durch Berücksichtigung   scheinigungen teilweise nicht mehr automa-
                                                                                  tisch ausstellen, sind diese ggf. anzufordern,
                                                von Verlusten aus anderen Einkunftsarten (z.
          Die Angabe der Kapitalerträge ist erforder-  B. aus Vermietung und Verpachtung) eintre-  wenn die Einbeziehung von Kapitalerträgen
          lich, wenn                            ten.                              in die Einkommensteuer-Veranlagung beab-
          •  für Kapitalerträge  keine Kapitalertrag-  •   die Besteuerung von Gewinnausschüt-  sichtigt ist. Für Verluste, die in einem Bankde-
                                                                                  pot angefallen sind und nicht in diesem Depot
           steuer einbehalten wurde (z. B. bei Darlehen   tungen aus einer Beteiligung an einer Ka-  zur zukünftigen Verlust-verrechnung vorgetra-
           an Angehörige oder für Gesellschafter-Dar-  pitalgesellschaft in Höhe von 60 % der Er-  gen, sondern im Rahmen der Einkommensteu-
           lehen, Steuererstattungszinsen nach § 233a   träge mit dem persönlichen Steuersatz (sog.   er-Veranlagung mit anderen (Veräußerungs-)
           AO, Zinsen von ausländischen Banken). Der   Teileinkünfteverfahren) günstiger ist als   Gewinnen verrechnet werden sollen, ist eine
           Steuersatz für diese Erträge im Rahmen der   der Kapitalertragsteuerabzug. Das  Teilein-  entsprechende Bescheinigung der Bank erfor-
           Einkommensteuer- Veranlagung entspricht   künfteverfahren kann auch dann vorteilhaft   derlich. Auch im Fall der Günstigerprüfung (d.
           dann regelmäßig dem Abgeltungsteuersatz   sein, wenn z. B. Zinsen im Zusammenhang   h., wenn der persönliche Steuersatz niedriger
           von 25 % (vgl. § 32d EStG).          mit der Finanzierung des Kapitalanteils an-  ist als der Abgeltungsteuersatz von 25 %) kann
          •  trotz Kirchensteuerpflicht  keine Kirchen-  gefallen sind und (teilweise) berücksichtigt   lediglich der Sparer-Pauschbetrag von 801
           steuer von den Kapitalerträgen  einbehal-  werden sollen. Ein entsprechender Antrag   Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) mindernd be-
           ten wurde (z. B. wegen Abgabe eines Sperr-  ist möglich bei einer Beteiligung von minde-  rücksichtigt werden.



















































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