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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Unser Alltag ist seit mittlerweile vier Wochen durch die bestehenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pan-
demie stark eingeschränkt. Trotzdem sollten wir alle weiterhin auf die Einhaltung der Bestimmungen achten um eine weitere
Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.
Corona-Hilfe für Unternehmer arbeitergelds sind bereits umgesetzt. Es gibt jetzt Die zinslose Stundungsmöglichkeit betrifft die
Die Regierung hat umfangreiche Hilfen auf den auch schon Kurzarbeitergeld, wenn nur zehn Pro- Beiträge für die Monate März bis Mai 2020.
Weg gebracht – im Folgenden finden Sie einen zent der Belegschaft kurzarbeitet und deswegen 5. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Auszug der wichtigsten Punkte zur Corona-Hil- einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent ihres bis 30. September 2020
fe für Unternehmer (Stand: 26.03.2020): monatlichen Bruttoentgelts hat. Anfallende So-
zialversicherungsbeiträge für ausgefallene Ar- Bei Zahlungsunfähigkeit ist derzeit binnen drei
1. Soforthilfe - länderspezifisch sowie Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Vorgese-
Sonderprogramme des Bundes beitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet
kinderlose Mitarbeiter erhalten 60 Prozent der hen ist die Aussetzung dieser Insolvenzantrags-
In Bayern gibt es bereits eine Soforthilfe für von Nettoentgeltdifferenz; wer Kinder hat, 67 Prozent. pflicht bis 30.09.20202 bzw. nach Verlängerung
der Krise betroffene Betriebe zwischen 5.000 und bis 31.03.2021. Diese bereitet das Bundesjustizmi-
30.000 Euro – je nach Anzahl der Mitarbeiter. 3. Steuererleichterungen nisterium gerade vor. So will die Regierung Unter-
Bitte beachten Sie: Unsere Erfahrungen aus der Unternehmen können die zinslose Stundung ih- nehmen schützen, die wegen der Corona-Epide-
Praxis zeigen, dass viele Betriebsinhaber bereits rer Steuernachzahlungen für die kommenden mie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Anträge auf Soforthilfe bei den Bezirksregie- drei Monate beantragen und die Höhe ihrer Vo- 6. Erleichterte Kreditvergabe und
rungen gestellt haben. Wir möchten Sie hiermit rauszahlungen verringern. Das Bundesfinanzmi- Bürgschaften
ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Sofort- nisterium hat die Finanzämter angewiesen auf
hilfe nur für kleinere Betriebe und Freiberufler Antrag Steuerschulden zu stunden bzw. Voraus- Der Staat unterstützt Kreditausreichungen durch
bestimmt ist, die durch die Corona-Krise in eine zahlungen herabzusetzen. Dabei handelt es sich erhöhte Bürgschaften. Diese stellen dabei eine
existentielle Notlage geraten sind. Alleine ein um die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Haftungsübernahme des Staats für die neu ausge-
Verdienst- oder Einnahmeausfall stellt noch Umsatzsteuer. Darüber hinaus verzichtet das Fi- reichten Kredite der Hausbank dar und erleichtern
keinen Liquiditätsengpass dar! Bitte prüfen Sie, nanzamt bis Jahresende auf Vollstreckungsmaß- damit die Darlehensgewährung. Entscheidungen
ob der Antrag auf Soforthilfe dem Grunde und nahmen und die Berechnung von Säumniszu- sollen durch die Bürgschaftsbanken binnen drei
der Höhe nach korrekt gestellt wurde. Die Bean- schlägen. Eine Stundung der Lohnsteuer ist nur in Tagen bei Beträgen bis 250.000 Euro erfolgen. Für
tragung der Soforthilfe ohne Erfüllung der Vo- absoluten Ausnahme- oder Härtefällen realistisch viele Unternehmen wird dies in den kommenden
raussetzungen stellt den Tatbestand des Betruges erreichbar. In Bayern und Sachsen werden durch Wochen wichtig, wenn sie Liquiditätshilfen brau-
dar und sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Frei- die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen chen.
heitsstrafe bis zu 5 Jahren vor (siehe Merkblatt zur auf Antrag die Umsatzsteuersondervorauszah- 7. Verlängerung der Abgabefrist für
Soforthilfe der Regierung der Oberpfalz - lung für 2020 wieder zurückerstattet. Steuererklärungen für das Jahr 2018
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/)
4. Sozialversicherungskassen: Das Bayerische Finanzministerium informiert in
Mit einem umfangreichen Hilfspaket will das Bun- Ratenzahlung oder Stundung seiner Pressemitteilung vom 26.03.2020, dass
desfinanzministerium Unternehmen helfen. Da- auf Antrag die Frist für die Abgabe von Steuer-
von umfasst sollen Kleinstunternehmen, Soloselb- Die Stundung betrifft den gesamten Sozialversi- erklärungen für das Jahr 2018 verlängert wird.
ständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte cherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitge- Für durch die Corona-Pandemie Betroffene (z. B.
oder große Betriebe sein. Hierfür sind folgende beranteile). Eine Stundung von Beiträgen zu ein- durch eine Pandemiebedingte angespannte Per-
Maßnahmen vorgesehen: Sofortzuschuss für klei- zelnen Versicherungszweigen ist nicht möglich. sonalsituation) gilt daher ab sofort folgende Re-
ne Unternehmen, Selbständige und Freiberufler; Es besteht jedoch die Möglichkeit, nur einen Teil gelung:
Grundsicherung; Kredite – Sonderprogramme der des Gesamtsozialversicherungsbeitrags stunden
KfW; Wirtschaftsstabilisierungsfond zu lassen. Nach jüngsten Informationen ist auf An- Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe
trag zinslos und ohne Sicherheiten eine Stundung mit der Erstellung der Steuererklärungen des Ver-
2. Neues Kurzarbeitergeld bis 26. Juni 2020 möglich. Voraussetzung ist, dass anlagungszeitraums 2018 beauftragt, kann Frist-
Erleichterungen bei der Antragstellung des Kurz- ein begründeter Antrag auf Stundung bei der je- verlängerungsanträgen – auch rückwirkend vom
weiligen Einzugsstel- 1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 statt-
le/Krankenkasse ge- gegeben werden. Der Antrag muss schlüssig be-
stellt wird. Beachten gründet werden.
Sie, dass der Stun- Verspätungszuschläge werden für die Zeit der
dungsantrag bei jeder Fristverlängerung nicht erhoben. Bereits für die-
Krankenkasse einzeln sen Zeitraum festgesetzte Verspätungszuschläge
gestellt werden muss. werden auf Antrag erlassen.
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