Page 18 - b16-aktuell-april-2020
P. 18

Steuerrecht




                                            Neues aus dem Steuerrecht

         Unser Alltag ist seit mittlerweile vier Wochen durch die bestehenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pan-
         demie stark eingeschränkt. Trotzdem sollten wir alle weiterhin auf die Einhaltung der Bestimmungen achten um eine weitere
         Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

             Corona-Hilfe für Unternehmer  arbeitergelds sind bereits umgesetzt. Es gibt jetzt   Die zinslose Stundungsmöglichkeit betrifft die
       Die Regierung hat umfangreiche Hilfen auf den   auch schon Kurzarbeitergeld, wenn nur zehn Pro-  Beiträge für die Monate März bis Mai 2020.
       Weg gebracht – im Folgenden finden Sie einen   zent der Belegschaft kurzarbeitet und deswegen   5.  Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
       Auszug der wichtigsten Punkte zur Corona-Hil-  einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent ihres     bis 30. September 2020
       fe für Unternehmer (Stand: 26.03.2020):   monatlichen Bruttoentgelts hat. Anfallende So-
                                           zialversicherungsbeiträge für ausgefallene Ar-  Bei Zahlungsunfähigkeit ist derzeit binnen drei
       1.  Soforthilfe  - länderspezifisch sowie                                 Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Vorgese-
         Sonderprogramme des Bundes        beitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet
                                           kinderlose Mitarbeiter erhalten 60 Prozent der   hen  ist die  Aussetzung  dieser Insolvenzantrags-
       In Bayern gibt es bereits eine Soforthilfe für von   Nettoentgeltdifferenz; wer Kinder hat, 67 Prozent.   pflicht bis 30.09.20202 bzw. nach  Verlängerung
       der Krise betroffene Betriebe zwischen 5.000 und                         bis 31.03.2021. Diese bereitet das Bundesjustizmi-
       30.000 Euro – je nach Anzahl der Mitarbeiter.  3.  Steuererleichterungen  nisterium gerade vor. So will die Regierung Unter-
       Bitte beachten Sie:  Unsere Erfahrungen aus der   Unternehmen können die zinslose Stundung ih-  nehmen schützen, die wegen der Corona-Epide-
       Praxis zeigen, dass viele Betriebsinhaber bereits   rer Steuernachzahlungen für die kommenden   mie in eine finanzielle Schieflage geraten.
       Anträge auf Soforthilfe bei den Bezirksregie-  drei Monate beantragen und die Höhe ihrer Vo-  6. Erleichterte Kreditvergabe und
       rungen gestellt haben. Wir  möchten Sie hiermit   rauszahlungen verringern.  Das Bundesfinanzmi-    Bürgschaften
       ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Sofort-  nisterium hat die Finanzämter angewiesen auf
       hilfe nur für kleinere Betriebe und Freiberufler   Antrag Steuerschulden zu stunden bzw. Voraus-  Der Staat unterstützt Kreditausreichungen durch
       bestimmt ist, die durch die Corona-Krise in eine   zahlungen herabzusetzen. Dabei handelt es sich   erhöhte Bürgschaften. Diese stellen dabei eine
       existentielle Notlage  geraten sind. Alleine ein   um die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer,   Haftungsübernahme des Staats für die neu ausge-
       Verdienst- oder Einnahmeausfall stellt noch   Umsatzsteuer.  Darüber  hinaus  verzichtet  das  Fi-  reichten Kredite der Hausbank dar und erleichtern
       keinen Liquiditätsengpass dar! Bitte prüfen Sie,   nanzamt bis Jahresende auf Vollstreckungsmaß-  damit die Darlehensgewährung. Entscheidungen
       ob der Antrag auf Soforthilfe dem Grunde und   nahmen und die  Berechnung von  Säumniszu-  sollen durch die Bürgschaftsbanken binnen drei
       der Höhe nach korrekt gestellt wurde. Die Bean-  schlägen. Eine Stundung der Lohnsteuer ist nur in   Tagen bei Beträgen bis 250.000 Euro erfolgen. Für
       tragung der Soforthilfe ohne Erfüllung der  Vo-  absoluten Ausnahme- oder Härtefällen realistisch   viele Unternehmen wird dies in den kommenden
       raussetzungen stellt den Tatbestand des Betruges   erreichbar. In Bayern und Sachsen werden durch   Wochen wichtig, wenn sie Liquiditätshilfen brau-
       dar und sieht eine Geldstrafe oder sogar eine Frei-  die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen   chen.
       heitsstrafe bis zu 5 Jahren vor (siehe Merkblatt zur   auf  Antrag  die Umsatzsteuersondervorauszah-  7. Verlängerung der Abgabefrist für
       Soforthilfe der Regierung der Oberpfalz -  lung für 2020 wieder zurückerstattet.    Steuererklärungen für das Jahr 2018
        https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/)
                                           4.  Sozialversicherungskassen:       Das Bayerische Finanzministerium informiert in
       Mit einem umfangreichen Hilfspaket will das Bun-    Ratenzahlung oder Stundung   seiner Pressemitteilung vom 26.03.2020, dass
       desfinanzministerium Unternehmen helfen. Da-                              auf Antrag die Frist für die Abgabe von Steuer-
       von umfasst sollen Kleinstunternehmen, Soloselb-  Die Stundung betrifft den gesamten Sozialversi-  erklärungen für das Jahr 2018 verlängert wird.
       ständige, Freiberufler, Mittelständler, Beschäftigte   cherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitge-  Für durch die Corona-Pandemie Betroffene (z. B.
       oder  große  Betriebe  sein.  Hierfür  sind  folgende   beranteile). Eine Stundung von Beiträgen zu ein-  durch eine Pandemiebedingte angespannte Per-
       Maßnahmen vorgesehen: Sofortzuschuss für klei-  zelnen  Versicherungszweigen ist nicht möglich.   sonalsituation) gilt daher ab sofort folgende Re-
       ne Unternehmen, Selbständige und Freiberufler;   Es besteht jedoch die Möglichkeit, nur einen Teil   gelung:
       Grundsicherung; Kredite – Sonderprogramme der   des Gesamtsozialversicherungsbeitrags stunden
       KfW; Wirtschaftsstabilisierungsfond  zu lassen. Nach jüngsten Informationen ist auf An-  Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe
                                           trag zinslos und ohne Sicherheiten eine Stundung   mit der Erstellung der Steuererklärungen des Ver-
       2.  Neues Kurzarbeitergeld          bis 26. Juni 2020 möglich. Voraussetzung ist, dass   anlagungszeitraums 2018 beauftragt, kann Frist-
       Erleichterungen bei der Antragstellung des Kurz-  ein begründeter Antrag auf Stundung bei der je-  verlängerungsanträgen – auch rückwirkend vom
                                                              weiligen Einzugsstel-  1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 statt-
                                                              le/Krankenkasse  ge-  gegeben werden. Der Antrag muss schlüssig be-
                                                              stellt wird. Beachten   gründet werden.
                                                              Sie, dass der Stun-  Verspätungszuschläge  werden für  die  Zeit  der
                                                              dungsantrag bei jeder   Fristverlängerung nicht erhoben. Bereits für die-
                                                              Krankenkasse einzeln   sen Zeitraum festgesetzte Verspätungszuschläge
                                                              gestellt werden muss.   werden auf Antrag erlassen.

























       - 18 -   B16 aktuell  April 2020
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23