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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Wir starten unseren letzten Artikel für diese Jahr rungen, bzw. Erstattung stand auf dem Prüfstand. müssen. Auch hier darf die Umsetzung in der Praxis
mit 2 Drucksachen aus dem deutschen Bundes- Es geht hier (immer wieder) um die Frage, ob die 6 abgewartet werden.
tag, dann haben Sie mal einen kleinen Eindruck, % noch dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld ent- 4. Krankheitskosten: Unfall nach Feier auf dem
mit welchen Themen sich die Bundesregierung be- spricht. Gemeint sind hier die seit Jahren andau- Oktoberfest als Arbeitsunfall einzustufen?
fasst. ernde Niedrigzinsphase. Auch wenn das diesjährige Oktoberfest bereits vo-
1. Das Faktorverfahren - kaum relevant für die Der Antrag der FDP wurde allerdings vom Finanz- rüber ist, so fanden wir das Thema doch sehr interes-
Praxis ausschuss dahingehend abgelehnt. sant auch in Hinblick auf die noch folgenden (Volks)
Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorver- Nach dem Vorschlag der FDP sollte der Zinssatz nur Feste. Das Urteil sollte man vielleicht eher mit einem
Augenzwinkern betrachten. Der „gesunde Men-
fahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tat- noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des schenverstand“ mag vielleicht schon vorab erken-
sächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber nen lassen, wie sich das Gericht entschieden hat,
besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum ge- 0,1 Prozent, betragen. noch dazu, das kann man beim Oktoberfest durch-
nutzt. Das Faktorverfahren solle eine Art Mittelweg Für die Bundesregierung orientiert sich der aus annehmen, da auch Alkohol im Spiel war. Aber
zur Steuerklasse III/ V und IV/IV sein. Die Kombinati- Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sehen Sie selbst.
on III/V birgt häufig die Gefahr von Steuer-nachzah- sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überzie-
lungen, da der Steuerpflichtige in der „schlechteren“ hungszinsen. Die vom BFH geäußerte Kritik werde Im vergangenen Jahr hat das Sozialgericht Berlin ent-
Steuerklasse IV in gewissem Sinne den unterjährig nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung. schieden, dass der Besuch des Münchner Oktober-
durch den in der Steuerklasse III befindlichen Ehe- Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes festes im Kollegenkreis nur unter sehr engen Vo-
raussetzungen eine betriebliche Veranstaltung
gatten „aufholen“ muss. Das ist häufig, vor allem bei Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nach- im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar-
großer Spreizung der Einkommen der beiden Steu- zahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung stellt. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich
erpflichtigen nicht möglich. Dem gegenüber ist die argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätz- das hier beschriebene Urteil noch in Berufung befin-
Kombination von IV/IV prädestiniert dafür, dass un- lich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz det. Der zu entscheidende Fall sei hier kurz skizziert.
terjährig die bezahlte (Lohn)steuer zu hoch ist und in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde
die Steuerpflichtigen dem Finanzamt unfreiwillig ein und im übrigen auch auf Rückzahlungen von den Fi- Der, aus Berlin stammende Kläger war von seiner Fir-
zinsloses Darlehen geben. nanzämtern Anwendung finde. Auch hier bleibt die ma als Monteur bei einer Brauerei in München ein-
weitere Entwicklung abzuwarten. gesetzt. Wie jedes Jahr veranstaltete diese Brauerei
Durch das Faktorverfahren, soll somit eine Möglich- auch im Jahr 2016 in ihrem Festzelt auf dem Okto-
keit geschaffen werden, die Steuerlast unterjährig 3. Schonfrist für elektronische Kassensysteme berfest einen Brauereinachmittag. Eingeladen wa-
einkommensabhängig auf die beiden Ehegatten zu verlängert bis 30.9.2020 ren sowohl die Mitarbeiter der Brauerei als auch die
verteilen. Im Vormonat wurde bereits ausführlich und zutref- bei ihr tätigen Beschäftigten anderer Unternehmen.
Zahlen aus dem Jahr 2018 belegen allerdings, dass fend zu diesem Thema informiert. Daher werden wir Der Kläger nahm mit weiteren Kollegen seiner Firma
lediglich ca. 6 % der Steuerpflichtigen von dieser hier nur kurz die seither eingetretene Neuerung the- an der genannten Veranstaltung teil. Auf dem Heim-
Kombination überhaupt Gebrauch machen. matisieren. weg gegen 22 Uhr prallte er in angetrunkenem
Auch wir stellen bei uns in der Kanzlei fest, dass das Ab dem kommenden Jahr müssen Kassen und Kas- Zustand gegen einen Strommast und brach sich
doch ein absoluter Exotenfall ist. sensysteme zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einen Halswirbel. Seinen Antrag auf Anerkennung
vorsehen. Konkret heißt das, ab dem 1.1.2020 müs- eines Arbeitsunfalls lehnte die zuständige Berufsge-
Nach Angaben der Regierung wurde das Faktorver- sen Kassen durch eine so genannte technische Si- nossenschaft ab.
fahren daher im Rahmen des Bürokratieentlastungs- cherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die be-
gesetzes 2015 dahingehend vereinfacht, dass es stimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher Nach Auffassung des Sozialgerichts setzt die Aner-
nicht mehr jährlich beantragt werden muss, sondern protokolliert. Ziel der Finanzverwaltung an dieser kennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall vo-
nur noch alle zwei Jahre. Außerdem werde nunmehr Stelle ist es mögliche Steuerausfälle zu vermeiden. raus, dass sich der Unfall auf dem Weg zu, oder von
in den Steuerbescheiden gezielt über die Möglich- einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Zwar kön-
keit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor aufgeklärt. Ob Am 25.09.2019 haben die Vertreter von Bund und ne auch eine betriebliche Gemeinschafts-veranstal-
sich dadurch der Prozentsatz erhöht lässt sich noch Ländern während einer Sitzung eine Übergangs- tung, etwa ein Betriebsausflug, einer versicherten Tä-
nicht einschätzen. Wir warten mal ab. frist für die Einrichtung von Kassen und anderen tigkeit zugerechnet werden, erforderlich hierfür sei
elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer aber, dass es der Arbeitgeber sei, der die Veranstal-
2. Zinssatz der Finanzverwaltung bleibt (vor- (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist tung durchführe oder durchführen lasse und dass
erst) bei 6 %
gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen die Teilnahme aller Angehörigen des Betriebs, oder
Eine weitere, seit langem in der Diskussion stehen- und Aufzeichnungsgeräten an die Finanzverwal- zumindest einer Abteilung erwünscht sei, um so den
de Regelung zum Zinssatz von Steuernachforde- tung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen so genannten Teamgedanken der Beschäftigten un-
tereinander zu fördern. An einem be-
trieblichen Zusammenhang fehle
wenn eines der drei im Urteil ge-
nannten Bereiche aus, Freizeit, Un-
terhaltung oder Erholung im Vorder-
grund stünden.
Hieran gemessen sei der Brauer-
einachmittag schon allein deshalb
keine betriebliche Veranstaltung
gewesen, da es bereits an der Ver-
anstaltung durch den eigenen Ar-
beitgeber mangelt.
Es habe sich eher um ein „Incentive-
Event“ bzw. eine Motivationsveran-
staltung gehandelt. Es habe kein in-
nerer Zusammenhang zwischen
der versicherten Tätigkeit des Klägers
und seiner Teilnahme an dem Brauer-
einachmittag bestanden.
5. Fortbildung: Kosten für den
begleitenden Ehegatten sind
nicht abziehbar
Bei beruflich veranlassten Auslands-
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