Page 35 - b16-aktuell-november-2019
P. 35

Steuerrecht





       reisen, wie beispielsweise dem Besuch eines Fach-  Als Begründung brachten die Finanzrichter vor, dass   Medizinstudium  zu. Daraufhin erhob  er  eine  Ka-
       kongresses, werden die Teilnehmer oftmals von ih-  die Ehefrau zwar den Kläger bei der Aufnahme und   pazitätsklage, weil einige Universitäten ihre Ausbil-
       ren  Ehegatten begleitet. Zugegebenermaßen sind   Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträ-  dungskapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft
       zumeist private Gründe für die Begleitung aus-  gern unterstützt habe, die Ehefrau des Klägers sei   hätten. Die Gerichts- und Anwaltskosten von mehr
       schlaggebend, zumal Kongresse und Fachtagungen   fachlich aber in keiner Weise vorgebildet gewesen   als 13.000 Euro trug die Klägerin und machte sie als
       oft, bewusst, oder auch unbewusst in touristisch at-  und stand zum Kläger auch in keinem Arbeits-   außergewöhnliche Belastungen im Rahmen ihrer
       traktiven Städten stattfinden. Doch in vielen Fällen   oder Angestelltenverhältnis. Sie habe touristisch   Einkommensteuererklärung geltend.
       wird die Begleitung des Ehepartners  vom  Veran-  attraktive Länder und Städte bereist. Das Programm   Dies lehnte das Finanzamt ab, weil es sich um Be-
       stalter und anderen Teilnehmern ausdrücklich ge-  für Begleitpersonen zeichnete sich zudem durch ei-  rufsausbildungskosten handele, die durch den
       wünscht bzw. sogar erwartet.         nen hohen Freizeitwert aus. Selbst wenn die Teilnah-  Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld sowie den
       In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht   me der Ehefrau einer Erwartungshaltung der ande-  Sonderbedarfsfreibetrag abgegolten seien. Dem-
       Münster entschieden, dass Aufwendungen für be-  ren Teilnehmer entsprochen haben sollte, handele es   gegenüber war die Klägerin der Auffassung, dass es
       rufliche Auslandsreisen, die auf den begleitenden   sich bei den durch ihre Teilnahme an der Reise ver-  sich nicht um typischen Ausbildungsunterhalt han-
       Ehepartner entfallen, grundsätzlich nicht ab-  anlassten Aufwendungen um solche der privaten   dele.  Vielmehr sei es ihr darum gegangen, ihrem
       ziehbar sind. Etwas anderes könne allenfalls gelten,   Lebensführung, weil sie ganz vorrangig durch ihre   Sohn eine Existenzgrundlage durch das Medizinstu-
       wenn der Ehegatte fachlich vorgebildet ist, oder zum   Rolle als Ehefrau veranlasst waren, hinter der eine et-  dium zu verschaffen.
       Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenver-  waige berufliche Motivation - falls überhaupt vor-  Die Klage hatte keinen Erfolg. Bei den geltend ge-
       hältnis steht.                       handen - als gänzlich unbedeutend zurücktrat.  machten Prozesskosten handle es sich um typische
       Es soll zwar kein falsches Licht auf gewisse Berufs-  Anders wäre der Fall (vermutlich) zu beurteilen ge-  Aufwendungen für eine Berufsausbildung, so das
       gruppen geworfen werden, aber in diesem Fall han-  wesen, wenn es sich bei dem Ehepaar um ein Steu-  FG Münster. Hierunter fielen nach der BFH-Recht-
       delts ich sich um einen  Steuerberater und  Wirt-  erberater und Wirtschaftsprüferehepaar mit fachlich   sprechung auch erhöhte Kosten, die durch das Be-
       schaftsprüfer der an internationalen Fachtagungen   gleichwertiger Bildung gehandelt hätte, also an die-  werbung- oder Auswahlverfahren entstehen.
       teilnahm.  Seine  Ehefrau  begleitete  ihn  zu  diesen   ser Stelle etwas ironisch formuliert, Augen auf bei
       Reisen. Die Aufenthalte wurden über die Veranstal-  der Wahl des (Reise) Partners.
       tungsdauer hinaus verlängert. Das Finanzamt war   6.  Prozesskosten für Studienplatzklage keine
       der Auffassung, dass die Reisekosten für die Veran-  außergewöhnlichen Belastungen
       staltungen privat veranlasst seien, soweit sie auf die   Eine weiter Entscheidung des Finanzgerichts Mün-
       privaten Reiseverlängerungen sowie auf die Ko-  ster stellen wir Ihnen in diesem Abschnitt vor. Es
       sten für die Ehefrau entfielen. Dementsprechend   wurde entschieden, dass Prozesskosten für eine so-
       wurden die Aufwendungen nicht anerkannt. Dabei   genannte Kapazitätsklage mit dem Ziel, dem Kind
       kann der Steuerpflichtige noch froh sein, dass das   einen Studienplatz zu verschaffen, steuerlich keine
       zwischenzeitig bestehende Aufteilungsverbot von   außergewöhnlichen Belastungen sind.
       gemischten Kosten der  Vergangenheit angehört.
       Die Finanzrichter haben die anteilige Kürzung be-  Im entschiedenen Fall ließ die Zentrale Vergabestelle
                                            für Studienplätze den Sohn der Klägerin nicht zum
       stätigt.
















































                                                                                             B16 aktuell November 2019   - 35 -
   30   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40