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Steuerrecht
reisen, wie beispielsweise dem Besuch eines Fach- Als Begründung brachten die Finanzrichter vor, dass Medizinstudium zu. Daraufhin erhob er eine Ka-
kongresses, werden die Teilnehmer oftmals von ih- die Ehefrau zwar den Kläger bei der Aufnahme und pazitätsklage, weil einige Universitäten ihre Ausbil-
ren Ehegatten begleitet. Zugegebenermaßen sind Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträ- dungskapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft
zumeist private Gründe für die Begleitung aus- gern unterstützt habe, die Ehefrau des Klägers sei hätten. Die Gerichts- und Anwaltskosten von mehr
schlaggebend, zumal Kongresse und Fachtagungen fachlich aber in keiner Weise vorgebildet gewesen als 13.000 Euro trug die Klägerin und machte sie als
oft, bewusst, oder auch unbewusst in touristisch at- und stand zum Kläger auch in keinem Arbeits- außergewöhnliche Belastungen im Rahmen ihrer
traktiven Städten stattfinden. Doch in vielen Fällen oder Angestelltenverhältnis. Sie habe touristisch Einkommensteuererklärung geltend.
wird die Begleitung des Ehepartners vom Veran- attraktive Länder und Städte bereist. Das Programm Dies lehnte das Finanzamt ab, weil es sich um Be-
stalter und anderen Teilnehmern ausdrücklich ge- für Begleitpersonen zeichnete sich zudem durch ei- rufsausbildungskosten handele, die durch den
wünscht bzw. sogar erwartet. nen hohen Freizeitwert aus. Selbst wenn die Teilnah- Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld sowie den
In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht me der Ehefrau einer Erwartungshaltung der ande- Sonderbedarfsfreibetrag abgegolten seien. Dem-
Münster entschieden, dass Aufwendungen für be- ren Teilnehmer entsprochen haben sollte, handele es gegenüber war die Klägerin der Auffassung, dass es
rufliche Auslandsreisen, die auf den begleitenden sich bei den durch ihre Teilnahme an der Reise ver- sich nicht um typischen Ausbildungsunterhalt han-
Ehepartner entfallen, grundsätzlich nicht ab- anlassten Aufwendungen um solche der privaten dele. Vielmehr sei es ihr darum gegangen, ihrem
ziehbar sind. Etwas anderes könne allenfalls gelten, Lebensführung, weil sie ganz vorrangig durch ihre Sohn eine Existenzgrundlage durch das Medizinstu-
wenn der Ehegatte fachlich vorgebildet ist, oder zum Rolle als Ehefrau veranlasst waren, hinter der eine et- dium zu verschaffen.
Teilnehmer in einem Arbeits- oder Angestelltenver- waige berufliche Motivation - falls überhaupt vor- Die Klage hatte keinen Erfolg. Bei den geltend ge-
hältnis steht. handen - als gänzlich unbedeutend zurücktrat. machten Prozesskosten handle es sich um typische
Es soll zwar kein falsches Licht auf gewisse Berufs- Anders wäre der Fall (vermutlich) zu beurteilen ge- Aufwendungen für eine Berufsausbildung, so das
gruppen geworfen werden, aber in diesem Fall han- wesen, wenn es sich bei dem Ehepaar um ein Steu- FG Münster. Hierunter fielen nach der BFH-Recht-
delts ich sich um einen Steuerberater und Wirt- erberater und Wirtschaftsprüferehepaar mit fachlich sprechung auch erhöhte Kosten, die durch das Be-
schaftsprüfer der an internationalen Fachtagungen gleichwertiger Bildung gehandelt hätte, also an die- werbung- oder Auswahlverfahren entstehen.
teilnahm. Seine Ehefrau begleitete ihn zu diesen ser Stelle etwas ironisch formuliert, Augen auf bei
Reisen. Die Aufenthalte wurden über die Veranstal- der Wahl des (Reise) Partners.
tungsdauer hinaus verlängert. Das Finanzamt war 6. Prozesskosten für Studienplatzklage keine
der Auffassung, dass die Reisekosten für die Veran- außergewöhnlichen Belastungen
staltungen privat veranlasst seien, soweit sie auf die Eine weiter Entscheidung des Finanzgerichts Mün-
privaten Reiseverlängerungen sowie auf die Ko- ster stellen wir Ihnen in diesem Abschnitt vor. Es
sten für die Ehefrau entfielen. Dementsprechend wurde entschieden, dass Prozesskosten für eine so-
wurden die Aufwendungen nicht anerkannt. Dabei genannte Kapazitätsklage mit dem Ziel, dem Kind
kann der Steuerpflichtige noch froh sein, dass das einen Studienplatz zu verschaffen, steuerlich keine
zwischenzeitig bestehende Aufteilungsverbot von außergewöhnlichen Belastungen sind.
gemischten Kosten der Vergangenheit angehört.
Die Finanzrichter haben die anteilige Kürzung be- Im entschiedenen Fall ließ die Zentrale Vergabestelle
für Studienplätze den Sohn der Klägerin nicht zum
stätigt.
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