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Steuerrecht





       nerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Kran-  Euro Auch der Abzug für jedes weitere Kind wird   versicherung müssen nur von einem Entgelt bis zur
       kenkassen  mit  einer  Reserve  von  mehr  als  einer   höher, weil der Kinder- und BEA-Freibetrag im Jah-  Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Darü-
       Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht   re 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro steigt. So wird   ber hinausgehende Einkommensteile unterliegen
       anheben.                             die Belastungsgrenze für Zuzahlungen geringer.  nicht der Beitragspflicht. Der Beitragssatz zur  Ar-
                                                                                beitslosenversicherung beträgt derzeit 3,0 Pro-
       6. Krankenversicherung:              8. Pflegeversicherung:               zent, zu zahlen vom Gehalt bis zur Beitragsbemes-
         Geringere Belastungsgrenze           Erhöhung des Beitragssatzes       sungsgrenze von 6.500 Euro (2018).
         für Zuzahlungen
                                            Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung   Zum 1.1.2019 sinkt der Beitragssatz zur Arbeits-
       Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung   war zuletzt 2017 angehoben worden und beträgt   losenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5
       müssen für alle möglichen medizinischen Leistun-  derzeit 2,55 Prozent, für Kinderlose 2,80 Prozent. Bis   Prozent, zu zahlen vom Gehalt bis zur Beitragsbe-
       gen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile über-  Ende 2018  rechnet  der  GKV-Spitzenverband  mit   messungsgrenze von 6.700 Euro.
       nehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Kranken-  rund 3,46 Millionen Leistungsempfängern, nach-
       gymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den   dem es Ende 2016 noch 2,95 Millionen waren. Der   Per Gesetz ist eine dauerhafte Senkung auf 2,6 Pro-
       Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze,   Grund dafür ist u.a. die Umstellung von drei Pfle-  zent vorgesehen, und mit einer Verordnung soll be-
       die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die   gestufen auf fünf Pflegegrade. Dabei nimmt der   fristet bis Ende 2022 eine weitere Absenkung um
                                                                                0,1 Prozentpunkte erfolgen. Künftig gehen also nur
       Eigenbelastung des Versicherten und seiner Fami-  Anteil höherer Pflegegrade zu, was zu deutlich
       lie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum   höheren Ausgaben führt.  noch 2,5 statt bisher 3 Prozent vom beitragspflich-
       Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei  chronisch   Zum 1.1.2019 steigt der Beitragssatz zur  gesetz-  tigen Bruttogehalt ab. In Zahlen bei einem durch-
       Kranken auf 1 %.                                                         schnittlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro  im
                                            lichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozent-  Monat wurden 2018 noch 75 Euro monatlich fällig,
       Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden   punkte auf 3,05 Prozent, für Kinderlose über 23   ab 2019 nur noch 62,50 Euro.
       von den jährlichen Bruttoeinnahmen für den Ehe-  Jahre auf 3,30 Prozent - zu zahlen jeweils bis zur Bei-
       gatten und für die Kinder Abzüge vorgenommen:  tragsbemessungsgrenze von 4 537,50 Euro.
        •  für den Ehegatten / Lebenspartner sowie bei   Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der
          Alleinerziehenden für das erste Kind: 15 % der   Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag
          Bezugsgröße,
                                            von 0,25 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil beträgt
        •  für jeden weiteren Angehörigen: 10 % der Be-  nun 1,525 % (für Kinderlose 1,775 %) und der Ar-
          zugsgröße,                        beitgeberanteil 1,525 %. Die gute Nachricht, bis zum
        •  für jedes familienversicherte Kind: der Kinder-   Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.
          und BEA-Freibetrag.
                                            9. Arbeitslosenversicherung:
       Zum 1.1.2019 steigt die Bezugsgröße von 36.540     Senkung des Beitragssatzes
       Euro auf 37.380 Euro. Folglich erhöhen sich die ab-
       ziehbaren Freibeträge für den Ehegatten und bei Al-  Eine weitere erfreuliche Nachricht für Arbeitnehmer
       leinerziehenden für das erste Kind. Für jeden weite-  gibt bei der Arbeitslosenversicherung.
       ren Angehörigen beträgt der Abzugsbetrag 373,80   Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosen-

















































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