Page 26 - b16-aktuell-januar-2019
P. 26

Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht

       Wir hoffen Sie und Ihre Familien hatten   damit an sich weniger.         reich bis 1.300 EURO, bis zu dem geringere Sozial-
       erholsame Feiertage und sind gut in das                                  abgaben fällig werden.
       Jahr 2019 gestartet.                2. Erhöhung Kindergeld/Kinderfreibetrag  Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die reduzierten
                                           Das Kindergeld wird zum 1.7.2019 um monatlich   Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu gerin-
       Auch in diesem Jahr wollen wir Ihnen   10 Euro je Kind von 194 auf 204 Euro erhöht; im Ja-  geren Rentenleistungen führen. Sie brauchen also
       wieder in einem zweimonatigen Turnus   nuar 2021 soll es um weitere 15 Euro steigen. Der   - anders als bisher - nicht mehr aus eigenen Mitteln
       Neuerungen aus dem Steuerrecht vor-  Kinderfreibetrag im Jahr 2019 erhöht sich von 2   auf den AN-Anteil von 9,3 % aufgestockt werden.
       stellen.                            394 Euro auf 2 490 Euro und im Jahre 2020 auf 2 586
                                           Euro je Elternteil.                  5. Krankenversicherung:
       Im Jahre 2019 wird es zahlreiche steuer-  Der BEA-Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs-     Höhere Freigrenzen für Familienversicherung
       liche  Änderungen  und  Neuregelungen   und Ausbildungsbedarf wird erneut nicht angeho-  In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversiche-
       geben - und zwar wesentlich mehr und   ben. Er beträgt seit 2010 unverändert 2 640 Euro   rung sind Familienangehörige beitragsfrei mitver-
       bedeutender als in den Vorjahren. Nach-  und wird auch 2019 unverständlicherweise nicht   sichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig
       folgend finden Sie in einem ersten Teil   erhöht.  Geschiedenen sowie nicht miteinander ver-  im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße
       stichpunktartig ein paar aus unserer   heirateten Eltern stehen die steuerlichen Freibeträ-  nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße sich meist
                                           ge jeweils zur Hälfte zu.
       Sicht relevante Änderungen/Neurege-                                      jährlich ändert, ändert sich folglich auch die  Ein-
                                                                                kommensgrenze für die beitragsfreie Versiche-
       lungen, die vor allem die Lohnabrech-  3. Erhöhung des Mindestlohns      rung von Familienangehörigen in der gesetzlichen
       nung und die Änderungen im Bereich   Zum  1.1.2019 steigt der Mindestlohn auf  9.19   Krankenversicherung. Im Jahre 2018 betrug die Ein-
       der Abzüge aus Sozialversicherung be-  Euro je Zeitstunde.               kommensgrenze 435 Euro monatlich.
       treffen und somit für (fast) alle Arbeit-  Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindest-  Zum  1.1.2019 steigt die unschädliche Einkom-
                                           lohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum
       nehmer relevant sind.               1.1.2017 wurde er auf 8,84 Euro angehoben. Der   mensgrenze von 435 Euro auf 445 Euro.
                                           Mindestlohn soll verhindern, dass Arbeitnehmer   Falls der Familienangehörige eine  geringfügige
       1. Steuerentlastung:                zu Löhnen beschäftigt werden, die unangemessen   Beschäftigung ausübt, darf das zulässige Gesamt-
         Erhöhung des Grundfreibetrages    sind und den elementaren Gerechtigkeitsanforde-  einkommen die Minijob-Grenze von  450 Euro
       Zum 1.1.2019 erhöht sich der Grundfreibetrag ab   rungen nicht genügen.  nicht übersteigen. Für die Anwendung dieser Gren-
       dem Steuern zu bezahlen sind von 9.000 Euro auf                          ze spielt es keine Rolle, wie hoch der Verdienst aus
       9.168 Euro.                         4. Midi Job:                         dem Minijob tatsächlich ist.
                                             Ausweitung der Gleitzone auf 1.300 Euro
       Zum Ausgleich  der kalten Progression und zur                            6. Krankenversicherung:
       Verhinderung einer schleichenden Steuererhö-  Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450     Paritätische Finanzierung
                                           Euro monatlich besteht für Arbeitnehmer eine ei-
       hung werden die Eckwerte des Steuertarifs um die   gne Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslo-    auch für Zusatzbeitrag
       geschätzte Inflationsrate erhöht, d.h. „nach rechts“   sen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in der
       verschoben. Für 2019 erfolgt eine Erhöhung 1,84   sog. Gleitzone von 450 Euro bis 850 Euro (Mini-  In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt
       Prozent. Im Jahre 2020 erfolgt eine weitere Verschie-  job) werden die Sozialabgaben für die Arbeitneh-  der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent und der
       bung des Steuertarifs nach rechts, und zwar um 1,95   mer von einer ermäßigten Bemessungsgrundla-  ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Diese werden
                                                                                jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitge-
       Prozent. Durch diese Anpassung greifen steigende   ge berechnet. Diese wird nach einer komplizierten
       Steuersätze des progressiven Steuertarifs erst bei   Berechnungsformel ermittelt auf die wir an dieser   ber bzw. von Rentner und Rentenversicherung ge-
       etwas höherem Einkommen, es bleibt etwas mehr   Stelle nicht näher eingehen wollen. Nur so viel, je nä-  tragen. Der Arbeitgeberanteil ist mit 7,3 Prozent ge-
       Netto vom Brutto. Ohne diese Anpassung müssten   her sich das eigene Brutto dem bisherigen Höchst-  setzlich festgeschrieben.
       Steuerzahler, deren Einkommen lediglich in Höhe   betrag von 850 Euro annähert umso geringer ist der   Falls die Krankenkasse mit dem Geld nicht aus-
       der Inflationsrate steigt, durchschnittlich mehr Steu-  Unterschied zu einem Regulären Beschäftigungs-  kommt, kann sie einen  kassenindividuellen Zu-
       ern zahlen und hätten netto weniger Kaufkraft und   verhältnis.          satzbeitrag erheben, der bislang alleine vom Ver-
                                                                                sicherten zu finanzieren ist (gemäß § 242 SGB V).
                                                              Aufgrund der ermä-  Dieser Zusatzbeitrag ist je nach Krankenkasse un-
                                                              ßigten  Bemessungs-  terschiedlich hoch und einkommensabhängig (als
                                                              grundlage und der   Prozentanteil vom Einkommen).
                                                              ermäßigten  Renten-
                                                              versicherungsbeiträge   Für bestimmte Personengruppen gilt nicht der kas-
                                                              werden  bisher  auch   senindividuelle Zusatzbeitrag, sondern ein durch-
                                                              nur verringerte Ren-  schnittlicher Zusatzbeitrag, der jährlich zum 1.
                                                              tenansprüche erwor-  November vom Bundesministerium für Gesundheit
                                                              ben. Doch aufgrund   bekannt gegeben wird (gemäß § 242a SGB V). Für
                                                              einer Aufstockungsop-  das Jahr 2018 betrug der Beitragssatz 1,0 Prozent,
                                                              tion können die Arbeit-  für die Jahre 2016 und 2017 wurde er mit jeweils 1,1
                                                              nehmer auf bezüglich   % festgesetzt..
                                                              der  Rentenversiche-  Zum 1.1.2019 wird - wie beim normalen Beitrag -
                                                              rung auf die Anwen-  auch für den Zusatzbeitrag die paritätische Finan-
                                                              dung der ermäßigten   zierung eingeführt. Das bedeutet: Ebenso wie der
                                                              Bemessungsgrundlage   normale KV-Beitrag wird auch der Zusatzbeitrag je-
                                                              verzichten und statt-  weils in gleichem Maße von Arbeitgebern und Be-
                                                              dessen Beiträge zur   schäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnern
                                                              Rentenversicherung   getragen.
                                                              vom vollen Monatsver-  Die Zusatzbeiträge sollen stabilisiert und mög-
                                                              dienst zahlen.    lichst abgesenkt werden. Hierzu sollen die Kran-
                                                              Ab dem 1.7.2019 wird   kenkassen angesichts der zum  Teil hohen Rück-
                                                              die bisherige Gleitzone   lagen verpflichtet werden, ihre Finanzreserven
                                                              bis 850 Euro ausgewei-  abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen künftig eine
                                                              tet und umbenannt zu   Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Über-
                                                              einem  Übergangsbe-  schüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 in-
       - 26 -   B16 aktuell Januar 2019
   21   22   23   24   25   26   27   28   29   30   31