Page 22 - b16-aktuell-oktober-2021
P. 22
Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1 Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der am eigengenutzten Wohneigentum können im Massagen, Rückenschule), besteht jedoch kein Zu-
Hochwasserkatastrophe Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen sammenhang mit den Beiträgen zur Basisvorsorge,
Die Finanzverwaltung hat steuerliche Hilfsmaß- nach § 33 EStG berücksichtigt werden; dies gilt sodass eine Kürzung der Sonderausgaben inso-
nahmen bekannt gegeben, um den Wiederaufbau auch, wenn keine sog. Elementarschadensversi- weit nicht in Betracht kommt.
der Wirtschaft und Privatpersonen, die durch die cherung abgeschlossen wurde. Nach aktueller Rechtsprechung mindern auch sol-
Hochwasserkatastrophe geschädigt worden sind, che Boni nicht den Sonderausgabenabzug, die
zu unterstützen. Insbesondere auf folgende Maß- 2 Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer nicht den konkreten Nachweis vorherigen Auf-
selbst genutzten Wohnung einschließlich eines
nahmen ist hinzuweisen: wands des Versicherten für eine bestimmte Ge-
häuslichen Arbeitszimmers
• Nachweislich und nicht unerheblich betroffene Wird eine private Immobilie erworben und inner- sundheitsmaßnahme erfordern, sondern nur
Steuerpflichtige können bis zum 31.10.2021 An- halb von 10 Jahren veräußert, ist ein dabei entste- pauschal gewährt werden. Voraussetzung für die
träge auf Stundung fälliger oder fällig werdender Nichtkürzung der Sonderausgaben ist allerdings
Steuern stellen; die Stundungen werden läng- hender Gewinn regelmäßig einkommensteuer- weiterhin, dass die jeweils geförderte Maßnahme
stens bis zum 31.01.2022 gewährt. Auf die Erhe- pflichtig; entsprechende Verluste dürfen nur mit beim Versicherten Kosten auslöst und die hierfür
gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit
bung entsprechender Stundungszinsen soll ver- Gewinnen im vorangegangenen oder in den fol- gezahlte und realitätsgerecht ausgestaltete Pau-
zichtet werden. schale geeignet ist, den eigenen Aufwand ganz
genden Jahren verrechnet werden. oder teilweise auszugleichen.
• Für Spenden, die bis zum 31.10.2021 im Zusam- Eine Ausnahme gilt allerdings für Wohnungen, die
menhang mit entsprechenden Hilfsmaßnahmen eine gewisse Zeit vor dem Verkauf zu eigenen Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass Bo-
auf (Sonder-)Konten eingezahlt werden, gelten Wohnzwecken genutzt wurden. Gewinne aus der- nuszahlungen einer privaten Krankenversicherung
im Hinblick auf den steuerlichen Abzug Erleichte- artigen Objekten bleiben auch beim Verkauf inner- aber dann die abzugsfähigen Sonderausgaben
rungen über den Nachweis. mindern, wenn diese unabhängig davon gezahlt
halb der 10-Jahres-Frist regelmäßig steuerfrei. werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller
• Aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen Bislang war umstritten, ob ein beruflich geltend ge- Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht.
und sonstigen Aufzeichnungen sollen steuerlich machtes häusliches Arbeitszimmer, das in der ver-
keine nachteiligen Folgerungen gezogen wer- äußerten Eigentumswohnung enthalten ist, dazu Im Streitfall erhielt der Versicherungsnehmer von
den. seiner Krankenversicherung einen zusätzlichen
führt, dass insoweit eine „anteilige“ Steuer anfällt. pauschalen Bonus, der zwar mit den zur Erstat-
• Der Wiederaufbau zerstörter Gebäude (Ersatz- Der Bundesfinanzhof hat hierzu – entgegen der tung angemeldeten Gesundheitsaufwendungen
herstellung) wird durch eine Sonderabschrei- Praxis der Finanzverwaltung – aktuell entschieden, verrechnet wurde. Soweit der Bonus allerdings er-
bung von bis zu 30 % der (Wieder-)Herstellungs- dass die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers halten blieb, weil keine Aufwendungen zur Er-
kosten in den ersten 3 Jahren gefördert. Für durch einen Arbeitnehmer auch eine „Nutzung zu stattung eingereicht wurden, behandelte das Ge-
bewegliche Anlagegüter, die als Ersatz für ver- eigenen Wohnzwecken“ darstellt, mit der Folge, richt die Zahlungen wie Beitragsrückerstattungen,
nichtete oder verloren gegangene Anlagegü- dass der Veräußerungsgewinn auch insoweit steu- die den Sonderausgabenabzug mindern. Die Boni
ter angeschafft oder hergestellt werden, kommt erbefreit ist, als er auf ein häusliches Arbeitszimmer stellten keine von den Versicherungsbeiträgen un-
in den ersten 3 Jahren eine Sonderabschreibung entfällt. abhängige Leistung der Krankenversicherung dar,
von bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstel- sondern minderten vielmehr laufend die Gegen-
lungskosten in Betracht. Gewinnminderungen Eine „schädliche“ Nutzung in diesem Sinne läge – leistung, um den vertraglich vereinbarten Kranken-
durch entsprechende Sonderabschreibungen so das Gericht – allenfalls dann vor, wenn z. B. ein versicherungsschutz zu erhalten.
dürfen die Grenzen von jährlich 200.000 Euro und Zimmer in der Wohnung fremdvermietet ist. Dage-
insgesamt 600.000 Euro nicht übersteigen. Hö- gen sei (typisierend) davon auszugehen, dass ein Auch ein Anreiz für ein gesundheits- oder kosten-
here Abschreibungen sind im Einzelfall möglich. häusliches Arbeitszimmer stets auch zu eigenen bewusstes Verhalten des Versicherten sei nicht ge-
Wohnzwecken genutzt wird; der Umfang der Nut- geben, da die Boni garantiert waren.
• Aufwendungen für die Wiederherstellung be- zung des Arbeitszimmers zu eigenen Wohnzwe-
schädigter Betriebsgebäude sowie beschädigter cken sei in diesem Zusammenhang nicht erheblich, 4 Sonderabschreibung für Mietwohnungsneu-
Anlagegüter sollen ohne nähere Prüfung als Er- selbst wenn dieser weniger als 10 % beträgt. bauten: Bauantrag bis zum 31.12.2021 erfor-
haltungsaufwand anerkannt werden; bei Ge- derlich
bäuden gilt eine Höchstgrenze von 70.000 Euro Im Streitfall blieb daher der Gewinn aus der Veräu- Die 2019 eingeführte Regelung zur steuerlichen
(vor Berücksichtigung von Entschädigungen). Ein ßerung einer Eigentumswohnung mit häuslichem
steuerlicher Abzug kommt nur in Betracht, soweit Arbeitszimmer in vollem Umfang steuerfrei. Förderung des Mietwohnungsneubaus läuft dem-
die Aufwendungen etwaige Entschädigungen 3 Zahlungen der Krankenkassen als Beitrags- nächst wieder aus. Für die Sonderabschreibungen
übersteigen. nach § 7b EStG ist es erforderlich, dass der Bau-
rückerstattung antrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird. Voraus-
• Für Ertragsausfälle in der Land- und Forstwirt- Aufwendungen für eine gesetzliche oder private setzung ist, dass die Anschaffungs- bzw. Herstel-
schaft kommt z. B. der Erlass von Einkommensteu- Kranken- und Pflegeversicherung können unbe- lungskosten 3.000 Euro/m2 Wohnfläche nicht
er in Betracht; Aufwendungen für Wiederanpflan- grenzt als Sonderausgaben geltend gemacht wer- übersteigen und die Wohnung im Jahr der An-
zungen können ohne nähere Prüfung als sofort den, soweit mit den Beiträgen ein Basisversiche- schaffung bzw. Herstellung und in den folgenden
abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. 9 Jahren zu Wohnzwecken vermietet wird. Dann
rungsschutz erlangt wird.
• Hinsichtlich des Wiederaufbaus zerstörter ver- Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse, die können – neben der „normalen“ Abschreibung von
mieteter Privatgebäude gelten die Regelungen auf diese Basisabsicherung entfallen, mindern regelmäßig 2 % – für die ersten 4 Jahre bis zu 5 %
zu den Sonderabschreibungen für betriebliche die abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträ- jährlich als Sonderabschreibung in Anspruch ge-
Gebäude entsprechend. nommen werden. Maximale Bemessungsgrundla-
ge – unabhängig von ihrer Bezeichnung – in dem
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden Jahr, in dem sie zufließen. Auch Prämienzahlungen ge für die Sonderabschreibungen sind 2.000 Euro/
an vermieteten Gebäuden können ohne nähe- oder Bonusleistungen der Krankenkasse können m2 Wohnfläche.
re Nachprüfung als Erhaltungsaufwendungen als (schädliche) Beitragserstattung angesehen wer- Letztmalig können die Sonderabschreibungen
behandelt werden, wenn der Betrag von 70.000 den, soweit die Bonusleistungen nicht lediglich 2026 in Anspruch genommen werden, sodass die
Euro insgesamt nicht überschritten wird. eine Erstattung tatsächlich entstandener Aufwen- Fertigstellung noch im Jahr 2023 erfolgen muss,
• Des Weiteren bestehen lohnsteuerliche Erleich- dungen des Versicherten darstellen. wenn der vierjährige Begünstigungszeitraum aus-
terungen bei Beihilfen und Unterstützungen des Werden z. B. im Rahmen eines Bonusprogramms geschöpft werden soll (vgl. § 52 Abs. 15a EStG).
Arbeitgebers an seine vom Hochwasser betrof- der Krankenkasse zur Förderung gesundheitsbe- 5 Wohnungsbauprämie: Anhebung der Ein-
fenen Arbeitnehmer. wussten Verhaltens dem Versicherten zusätzliche kommensgrenzen ab 2021
• Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Aufwendungen erstattet (für eine Brille oder Kon- Die Wohnungsbauprämie ist ein steuerfreier staat-
Hausrat und für die Beseitigung von Schäden taktlinsen, Behandlungen bei einem Heilpraktiker, licher Zuschuss zur Förderung des Erwerbs, des
- 22 - B16 aktuell Oktober 2021

