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Steuerrecht





       Auch nach Auffassung des BFH bestehen bereits   stehen in diesem Jahr noch verschiedene Landtags-  sonstiger selbstständiger Tätigkeit“ beziehen (nach
       einfachrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit   wahlen an. Bei politischen Wahlen werden im Allge-  § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sie haben für die Versteue-
       der streitigen Grundsteuerwertfeststellungen in   meinen an die ehrenamtlich Mitwirkenden so ge-  rung der Aufwandsentschädigung, soweit sie den
       Bezug auf die Höhe der festgestellten Grundsteuer-  nannte Erfrischungsgelder als Aufwandsentschädi-  Freibetrag übersteigt, in ihrer Einkommensteuerer-
       werte. Diese Zweifel ergäben sich daraus, dass den   gung gezahlt. Die Höhe legt die jeweilige Gemeinde   klärung selbst Sorge zu tragen.
       Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Ausle-  fest. Wie solche Zahlungen steuerlich zu behandeln   Die Wahlhelfer sind von den Gemeinden eingesetz-
       gung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit   sind, beantwortet das Ministerium der Finanzen   te Hilfskräfte zur Erfüllung der eigenverantwort-
       eingeräumt werden müsse, bei einer Verletzung des   Sachsen-Anhalt. Die steuerliche Behandlung richtet   lichen organisatorischen Hilfsfunktion der Gemein-
       Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert   sich nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG in Verbindung mit R   den bei Wahlen. Sie sind weisungsabhängig und
       nachzuweisen, auch wenn die Gesetzgebung einen   3.12 Abs. 3 LStR. Danach ist ein Drittel der gezahlten   nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Arbeit-
       solchen Nachweis nicht ausdrücklich geregelt habe.   Aufwandsentschädigung, jedoch mindestens 250   nehmer anzusehen. Soweit die Erfrischungsgelder
       Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art   Euro monatlich steuerfrei.  steuerpflichtig sind, sind dabei zwei Fallgruppen zu
       gäbe es einen großen Typisierungs- und Pauschalie-  Wird ein Betrag von weniger als 250 Euro monatlich   unterscheiden:
       rungsspielraum. Das Übermaßverbot könne jedoch   gezahlt, ist der tatsächlich gezahlte Betrag steuerfrei.
       verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundsteu-                    Sind die Wahlhelfer Arbeitnehmer der Gemeinde, ist
       erwert als erheblich über das normale Maß hinaus-  Werden für mehrere Wahlen am selben Tag für je-  die Besteuerung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs
       gehend erweise. Dies setze nach der bisherigen   de Wahl Erfrischungsgelder gezahlt oder innerhalb   durchzuführen. Die Lohnsteuer kann auch nach §
       Rechtsprechung zu anderen typisierenden Bewer-  eines Monats mehrere Wahlen durchgeführt, sind   40 Abs. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert werden.
       tungsvorschriften voraus, dass der festgestellte   nach R 3.12 Abs. 3 Satz 6 LStR für die Anwendung   Bei  Wahlhelfern, die nicht Arbeitnehmer der Ge-
       Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen   der steuerfreien Mindestbeträge die gezahlten Auf-  meinde sind, kann die Lohnsteuer auf den steuer-
       Wert um 40 Prozent oder mehr übersteige.  wandsentschädigungen zusammenzurechnen. In   pflichtigen  Teil  der  Erfrischungsgelder  nach den
                                            diesem Fall sind, wenn die o.g. Drittelregelung nicht   allgemeinen  Vorschriften  oder  nach  §  40a  EStG
       In beiden Streitfällen kam der BFH zu dem Ergebnis,   zu einem höheren Betrag führt, nur 250 Euro steuer-
       es sei bei summarischer Prüfung nicht auszuschlie-  frei und der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig.  pauschal erhoben werden.
       ßen, dass die Antragsteller jeweils aufgrund einzel-                     Bis zu unserem nächsten Artikel wünschen wir
       fallbezogener  Besonderheiten den erfolgreichen   Was die Besteuerung des übersteigenden Betrags   Ihnen einen angenehmen Sommer mit vielen
       Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ihrer   angeht, ist zu unterscheiden zwischen den Mit-  schönen Momenten
       Grundstücke mit der erforderlichen Abweichung   gliedern der Wahlorgane (Mitglieder von Wahlaus-
       zu den festgestellten Grundsteuerwerten führen   schüssen und Wahlvorständen, Beisitzer, Schriftfüh-
       könnten. Aber eine abschließende Entscheidung   rer) sowie den Wahlhelfern (Hilfskräfte).
       über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewer-  Bei Ersteren handelt es sich um in den Wahlgeset-
       tungsrechts ist damit allerdings nicht verbunden.   zen vorgeschriebene Wahlorgane, die weisungsun-
                                            abhängig sind und ihre Aufgaben grundsätzlich
       4. Erfrischungsgelder für  Wahlhelfer und die   nur gegenüber der Allgemeinheit wahrnehmen. Sie
         Steuer-gar nicht mal so einfach    sind daher als selbstständig Tätige anzusehen, die
       Soeben hat die Europawahl stattgefunden. Zudem   mit den Aufwandsentschädigungen „Einkünfte aus

















































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