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Steuerrecht
Aktuelles aus der Praxis:
Wir hoffen Sie und Ihre Familien konnten ein 2. Midijob: Verkürzung des Übergangsbereichs satzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Net-
paar erholsame Feiertage verbringen und sind „Minijobs“ bis 520 Euro im Monat, siehe oben sind toarbeitslohn abhängig. Diese fallen für Arbeitneh-
gut in das Jahr 2024 gestartet. Auch in diesem bekanntlich sozialversicherungsfrei und auch steu- mer mit Steuerklasse V geringer aus, da durch den
Jahr dürfen wir Ihnen wieder in einem zweimo- erfrei. Im Anschluss daran ist der Verdienst bis zu höheren Lohnsteuerabzug weniger Nettolohn ver-
natigen Turnus Neuerungen rund um das Steu- einer bestimmten Obergrenze, des sogenannten bleibt. Dies gilt beispielsweise für die Berechnung
errecht vorstellen. Nachfolgend finden Sie, wie Übergangsbereichs, zwar sozialversicherungs- und von Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld,
gewohnt in einem ersten Teil stichpunktartig ein steuerpflichtig, doch bei den Sozialabgaben gibt Mutterschaftsgeld und für weitere Lohnersatzlei-
paar, aus unserer Sicht relevante Änderungen/ es eine geringere Belastung für Arbeitnehmer. Das stungen.
Neuregelungen, die vor allem die Lohnabrech- sind die „Midijobs“. Diese Obergrenze lag bis Sep-
nung und die Änderungen im Bereich der Ab- tember 2022 bei 1.300 Euro, wurde zum 1.10.2022 4. Erhöhung des Grundfreibetrages
züge aus Sozialversicherung betreffen und so- auf 1.600 Euro erweitert und liegt seit dem 1.1.2023 Zum 01.01.2024 erhöht sich der Grundfreibetrag, ab
mit für (fast) alle Arbeitnehmer und Arbeitneh- bei 2.000 Euro. Der Übergangsbereich lag vom dem Steuern zu bezahlen sind von 10.908 Euro auf
merinnen relevant sind. Besonderheit ist dieses 1.10.2022 bis 31.12.2023 im Bereich von 520 Euro 11.604 Euro für ledige Steuerpflichtige. Für verhei-
Mal, dass es vermutlich durch das Wachstum- bis 2.000 Euro. Bei Überschreiten der Minijob-Gren- ratete Paare gilt entsprechend der doppelte Betrag
schancengesetz noch zu rückwirkenden Ände- ze besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Ar- bis eine Steuerpflicht entsteht. Beträge sollen rück-
rungen kommen wir, die aber bei Redaktions- beitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. wirkend dann nochmals erhöht werden. Nach dem
schluss noch nicht feststanden. Wir halten Sie Doch im Übergangsbereich bis 2.000 Euro wer- Entwurf des Wachstumschancengesetz soll es mög-
dazu selbstverständlich auf dem Laufenden. den die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von licherweise im Laufe des Jahres 2024 zu einer noch-
einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berech- maligen rückwirkenden Erhöhung kommen.
1 . Minijob: Erhöhung der Verdienstobergrenze
net, und der Arbeitgeber muss mehr als die Hälfte Zum Ausgleich der s.g. kalten Progression und
Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt vor, zahlen. Ab der Verdienstgrenze von 2 000 Euro wer- zur Verhinderung einer schleichenden Steuererhö-
wenn der Arbeitslohn seit Oktober 2022 nicht hö- den die vollen Sozialabgaben fällig, die Arbeitgeber hung werden die Eckwerte des Steuertarifs jährlich
her ist als 520 Euro im Monat; vorher waren es 450 und Beschäftigte dann je zur Hälfte tragen. Ab dem um die geschätzte Inflationsrate erhöht, d.h. „nach
Euro. Dieser Verdienst ist steuer- und sozialversiche- 1.1.2024 liegt der Übergangsbereich bei Midijobs rechts“ verschoben. Im Jahr 2024 erfolgt daher eine
rungsfrei. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Mi- im Bereich von 538 Euro bis 2 000 Euro und wird weitere Verschiebung des Steuertarifs und zwar um
nijob neben einer versicherungspflichtigen Haupt- damit faktisch „verkürzt“. 6,3 Prozent. Durch diese Anpassung greifen stei-
tätigkeit ausgeübt wird (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Seit gende Steuersätze des progressiven Steuertarifs
dem 1.10.2022 ist die Verdienstobergrenze als 3. Lohnsteuer: Vorerst keine Abschaffung der erst bei etwas höherem Einkommen, es bleibt et-
dynamische „Geringfügigkeitsgrenze“ ausge- Steuerklassen III und V was mehr Netto vom Brutto. Ohne diese Anpassung
staltet. Das heißt: Diese wird berechnet, indem der Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist als müssten Steuerzahler, deren Einkommen ledig-
Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt Maßnahme zur „Weiterentwicklung der Familien- lich in Höhe der Inflationsrate steigt, durchschnitt-
und auf volle Euro aufgerundet wird Klingt erst ein- besteuerung“ die Überführung der Steuerklas- lich mehr Steuern zahlen und hätten netto weni-
mal kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht. Das sen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklas- ger Kaufkraft und damit an sich weniger im eigenen
heißt, ab dem 1.1.2024 steigt die Geringfügigkeits- se IV vorgesehen. Weder zum 1.7.2023 noch zum Geldbeutel, das wäre dann quasi eine schleichende
grenze von 520 Euro auf 538 Euro, denn der gesetz- 1.1.2024 sind Änderungen bei den Lohnsteuer- Steuererhöhung, was durch die Verschiebung ver-
liche Mindestlohn steigt von 12,00 Euro auf 12,41 klassen zu erwarten. Das erklärte Bundesfinanzmi- hindert werden soll. Allerdings wir bei Inflationsra-
Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich ent- nister Lindner im Juni 2023. Mit dem Faktorverfah- ten im Bereich von 10 % diese Steuertarifverschie-
sprechend von 6.240 Euro auf 6.456 Euro. Ab dem ren kann die hohe Abgabenlast der Steuerklasse bung vermutlich nicht ausreichen, um die tatsäch-
1.1.2025 steigt die Geringfügigkeitsgrenze auf 556 V beseitigt werden, die in der Praxis überwiegend lichen Kaufkraftverluste zu verhindern.
EUR (R). Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme ei- Reichensteuer bleibt unverändert Von den vorge-
Monat arbeiten? Wenn bislang der gesetzliche Min- ner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
destlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wird, kön- entgegenwirkt. - Das Faktorverfahren beruht auf nannten Verbesserungen profitieren rund 48
nen Minijobber ca. 43 Stunden im Monat arbeiten. der Steuerklassenkombination IV/IV in Verbindung Millionen steuerpflichtige Bürger. Bewusst aus-
Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindest- mit einem auf 3 Kommastellen berechneten Fak- genommen davon sind jedoch besonders hohe
Einkommen, für die der sog. Reichensteuersatz von
lohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit tor 0,xxx. Die. Das Faktorverfahren führt beim ein-
im Minijob entsprechend. Da der Mindestlohn und zelnen Ehe-/Lebenspartner unterjährig zu einer ge- 45 Prozent greift. Seit 2007 gibt es die sog. Reichen-
die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 mit- ringeren Lohnsteuerbelastung als in Steuerklas- steuer, ein Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten für
einander verbunden sind, wird sich an der maxi- se IV, aber zu einer höheren Belastung als in Steu- Bestverdiener. Der Spitzensteuersatz beträgt also in
malen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1.1.2024 erklasse III. - Die Anwendung der Steuerklassen der obersten Proportionalzone 45 % und greift bei
nichts ändern. Bei einem Mindestlohn von 12,41 bzw. des Faktorverfahrens ist nicht nur unter steu- einem zu versteuernden Einkommen im Jahre 2023
Euro können Minijobber also weiterhin ca. 43 erlichen Gesichtspunkten relevant. Auch Lohner- ab 277 826 Euro bzw. 555 651 Euro (Ledige / Verhei-
Stunden monatlich arbeiten. ratete).
- 22 - B16 aktuell Januar 2024

