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Steuerrecht







                                            Neues aus dem Steuerrecht

       Die Sommerferien sind (fast) vorbei, geregnet   übernächste Heizperiode und richten sich an die   Abgabe ist diese zusätzlicher Abgabe, genauso
       hat  es zum Glück dann auch wieder Ende  Au-  öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen   wie die Verspätungszuschläge vermeidbar.
       gust  nach fast 6  Wochen, da ist dann wieder   und private Haushalte. Neben der Einsparung   Wie jedes Jahr wurden auch im  Jahre 2022 die
       Zeit, sich mit ein paar Neuerungen rund um das   von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die   Renten wieder überprüft, um die Rentner an der
       Steuerrecht zu befassen. Die Dominanz der Re-  den Stromverbrauch senken sollen. Die Maßnah-  allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu
       gelungen und Themen, die zuvor hauptsächlich   men dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der   lassen. Grundsätzlich sind die Renten an die Lohn-
       der Bewältigung der Pandemie gedient haben,   Einsparvorgaben der EU. Angesichts der von Rus-  entwicklung im Vorjahr gekoppelt.
       gehen nun fast nahtlos in die neuen auch poli-  sland künstlich verursachten Gasknappheit ha-  Zum 1. Juli 2022 gab es daher eine kräftige Ren-
       tischen Herausforderungen aufgrund der dro-  ben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasver-  tenerhöhung, weil die Löhne im Jahre 2021 ge-
       henden Energieknappheit  über. So stehen  bei-  brauch ab August diesen Jahres um mindestens   genüber dem ersten Pandemiejahr 2020 wieder
       spielsweise das Jahressteuergesetz 2022, sowie   15 Prozent zu verringern.  gestiegen sind. Im Westen beträgt die Rentener-
       das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung                              höhung 5,35 Prozent, im Osten sogar 6,12 Pro-
       bereits in den Startlöchern.  Wir wünschen viel                          zent. Der Rentenwert steigt also von 34,19 Euro
       Spaß bei der Lektüre.               2. Energiekostenpauschale-oder  auch, „ge-
                                             lebte Bürokratie“                  auf 36,02 Euro im Westen und von 33,47 Euro auf
                                                                                35,52 Euro im Osten.
                                           Der Begriff der Energiekostenpauschale, also die
       1. Entlastungspaket 1 und 2 und Energiespar-  300 Euro die (fast) jeder Bürger erhalten soll, wird   Dadurch werden nun aber auch immer mehr
        maßnahmen                          immer wieder diskutiert.             Rentner wieder Einkünfte oberhalb des Grund-
       Man kommt ja als (Steuer) Bürger gar nicht mehr   Im September ist es nun endlich soweit, die Aus-  freibetrags erzielen und müssen(wieder) Steuer-
       mit, womit bzw. wodurch man nicht noch alles   zahlung erfolgt. In unserem letzten Artikel, aber   zahl.  Auch die s.g.  Grundrente in Kombination
       entlastet wird.                     auch dem der Kollegin von letzte Monat hatten   mit weiteren Einkünften z.B. des Ehegatten löst
       Sei es das 9 Euro Ticket, Senkung der Energiesteu-  wir die zentralen Informationen dazu bereits ge-  diesen Effekt unter Umständen aus.
       er, die reduzierte Umsatzsteuer, erhöhter Grund-  streut. Nun hat das Bundesministerium die FAQ
       freibetrag, aber irgendwie bleibt trotzdem nicht   aktualisiert. Noch immer nicht in den Genuss   Nun zum zentralen Informationsblock unseres
       mehr übrig.                         kommt der „normale“ Rentner, der nicht zufällig   Artikels für diesen Monat. Änderungen beim
       Auf der Homepage des Bundesministeriums für   eh eine PV Anlage hat oder noch einer freiberuf-  Minijob und im so genannten Übergangs-
       Finanzen ist auf jeden Fall zu lesen. Die Bundes-  lichen/selbstständigen  Tätigkeit nachgeht. Aber   bereich (auch als Midijob oder Gleitzone be-
       regierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit   vielleicht ja dann beim nächsten Entlastungspa-  kannt)
       den stark steigenden Energiepreisen nicht allein.   ket der Bundesregierung. Es bleibt nur zu hoffen,
       Dafür hat sie mit den beiden Entlastungspaketen   dass die Umsetzung dann wirklich weniger büro-  4. Minijob: Erhöhung der Verdienstobergrenze
       aus dem Jahr 2022 spürbare Entlastungen für alle   kratischen Wahnsinn auslöst.  ab Oktober 2022 auf 520 Euro.
       auf den Weg gebracht. Sie kommen dort an, wo   Denn gut gedacht ist leider nicht immer gut   Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt
       sie benötigt werden, um Preisentwicklungen ab-  durchdacht und aus eigener Erfahrung können   bisher vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als
       zufedern. Auch 2 Rechner werden angeboten,   wir  schon  jetzt  berichten,  dass  die  Umsetzung   450 Euro im Monat ist. Dieser Verdienst ist grund-
       wo man sich dann selbst berechnen kann, wie   nicht (ganz) einfach ist.  sätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei; der
       hoch die eigene Entlastung ist. Das Bundeskabi-                          Arbeitgeber entrichtet lediglich pauschale Abga-
       nett hat  am 24.8.2022  weitere Energiesparmaß-                          ben. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Mini-
       nahmen beschlossen. Unter anderem sollen Büro-  3. Rentenanpassung: Rekordsteigerung bei   job neben einer versicherungspflichtigen Haupt-
                                             Renten- Aber Achtung immer mehr Rentner
       flächen weniger geheizt und Gebäude, Denkmä-  werden steuerpflichtig!      tätigkeit ausgeübt wird.
       ler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht                           Nach 9,82 Euro Mindestlohn von 01.-30.06.2022
       mehr beleuchtet werden. Die beschlossenen Ver-  Aus unserem Berufsalltag berichtend, immer mehr
       ordnungen beinhalten kurz- und mittelfristige En-  Rentner und Pensionäre werden (wieder) steuer-  und der Erhöhung zum 01.07.2022 bis 30.09.2022
       ergiesparmaßnahmen für die kommende und die   pflichtig. Daher ist anzuraten immer mal wieder   auf 10,45 Euro gilt ab 01.10.2022 ein Mindestlohn
                                                            eine Prüfung vorzuneh-  von 12 Euro. Kleine Randnotiz von mir, auch ein
                                                            men. Denn der Atem des   echtes Sahnestück den Mindestlohn quasi 3 Mal
                                                            Finanzamts ist lang und   in einem Jahr anzupassen.
                                                            selbst mit mittlerweile re-  Steigt der Arbeitslohn ab 1.10.2022 auf 12 Euro,
                                                            duzierten Nachzahlungs-  dürfte der Minijob nur noch 37,5 Stunden um
                                                            zinsen bei verspäteter   in der Grenze zu bleiben. Deshalb wird die Ver-

























       - 26 -   B16 aktuell  September  2022
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