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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Die Sommerferien sind (fast) vorbei, geregnet übernächste Heizperiode und richten sich an die Abgabe ist diese zusätzlicher Abgabe, genauso
hat es zum Glück dann auch wieder Ende Au- öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen wie die Verspätungszuschläge vermeidbar.
gust nach fast 6 Wochen, da ist dann wieder und private Haushalte. Neben der Einsparung Wie jedes Jahr wurden auch im Jahre 2022 die
Zeit, sich mit ein paar Neuerungen rund um das von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die Renten wieder überprüft, um die Rentner an der
Steuerrecht zu befassen. Die Dominanz der Re- den Stromverbrauch senken sollen. Die Maßnah- allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu
gelungen und Themen, die zuvor hauptsächlich men dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der lassen. Grundsätzlich sind die Renten an die Lohn-
der Bewältigung der Pandemie gedient haben, Einsparvorgaben der EU. Angesichts der von Rus- entwicklung im Vorjahr gekoppelt.
gehen nun fast nahtlos in die neuen auch poli- sland künstlich verursachten Gasknappheit ha- Zum 1. Juli 2022 gab es daher eine kräftige Ren-
tischen Herausforderungen aufgrund der dro- ben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasver- tenerhöhung, weil die Löhne im Jahre 2021 ge-
henden Energieknappheit über. So stehen bei- brauch ab August diesen Jahres um mindestens genüber dem ersten Pandemiejahr 2020 wieder
spielsweise das Jahressteuergesetz 2022, sowie 15 Prozent zu verringern. gestiegen sind. Im Westen beträgt die Rentener-
das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung höhung 5,35 Prozent, im Osten sogar 6,12 Pro-
bereits in den Startlöchern. Wir wünschen viel zent. Der Rentenwert steigt also von 34,19 Euro
Spaß bei der Lektüre. 2. Energiekostenpauschale-oder auch, „ge-
lebte Bürokratie“ auf 36,02 Euro im Westen und von 33,47 Euro auf
35,52 Euro im Osten.
Der Begriff der Energiekostenpauschale, also die
1. Entlastungspaket 1 und 2 und Energiespar- 300 Euro die (fast) jeder Bürger erhalten soll, wird Dadurch werden nun aber auch immer mehr
maßnahmen immer wieder diskutiert. Rentner wieder Einkünfte oberhalb des Grund-
Man kommt ja als (Steuer) Bürger gar nicht mehr Im September ist es nun endlich soweit, die Aus- freibetrags erzielen und müssen(wieder) Steuer-
mit, womit bzw. wodurch man nicht noch alles zahlung erfolgt. In unserem letzten Artikel, aber zahl. Auch die s.g. Grundrente in Kombination
entlastet wird. auch dem der Kollegin von letzte Monat hatten mit weiteren Einkünften z.B. des Ehegatten löst
Sei es das 9 Euro Ticket, Senkung der Energiesteu- wir die zentralen Informationen dazu bereits ge- diesen Effekt unter Umständen aus.
er, die reduzierte Umsatzsteuer, erhöhter Grund- streut. Nun hat das Bundesministerium die FAQ
freibetrag, aber irgendwie bleibt trotzdem nicht aktualisiert. Noch immer nicht in den Genuss Nun zum zentralen Informationsblock unseres
mehr übrig. kommt der „normale“ Rentner, der nicht zufällig Artikels für diesen Monat. Änderungen beim
Auf der Homepage des Bundesministeriums für eh eine PV Anlage hat oder noch einer freiberuf- Minijob und im so genannten Übergangs-
Finanzen ist auf jeden Fall zu lesen. Die Bundes- lichen/selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Aber bereich (auch als Midijob oder Gleitzone be-
regierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit vielleicht ja dann beim nächsten Entlastungspa- kannt)
den stark steigenden Energiepreisen nicht allein. ket der Bundesregierung. Es bleibt nur zu hoffen,
Dafür hat sie mit den beiden Entlastungspaketen dass die Umsetzung dann wirklich weniger büro- 4. Minijob: Erhöhung der Verdienstobergrenze
aus dem Jahr 2022 spürbare Entlastungen für alle kratischen Wahnsinn auslöst. ab Oktober 2022 auf 520 Euro.
auf den Weg gebracht. Sie kommen dort an, wo Denn gut gedacht ist leider nicht immer gut Eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) liegt
sie benötigt werden, um Preisentwicklungen ab- durchdacht und aus eigener Erfahrung können bisher vor, wenn der Arbeitslohn nicht höher ist als
zufedern. Auch 2 Rechner werden angeboten, wir schon jetzt berichten, dass die Umsetzung 450 Euro im Monat ist. Dieser Verdienst ist grund-
wo man sich dann selbst berechnen kann, wie nicht (ganz) einfach ist. sätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei; der
hoch die eigene Entlastung ist. Das Bundeskabi- Arbeitgeber entrichtet lediglich pauschale Abga-
nett hat am 24.8.2022 weitere Energiesparmaß- ben. Dies gilt auch dann, wenn ein einziger Mini-
nahmen beschlossen. Unter anderem sollen Büro- 3. Rentenanpassung: Rekordsteigerung bei job neben einer versicherungspflichtigen Haupt-
Renten- Aber Achtung immer mehr Rentner
flächen weniger geheizt und Gebäude, Denkmä- werden steuerpflichtig! tätigkeit ausgeübt wird.
ler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht Nach 9,82 Euro Mindestlohn von 01.-30.06.2022
mehr beleuchtet werden. Die beschlossenen Ver- Aus unserem Berufsalltag berichtend, immer mehr
ordnungen beinhalten kurz- und mittelfristige En- Rentner und Pensionäre werden (wieder) steuer- und der Erhöhung zum 01.07.2022 bis 30.09.2022
ergiesparmaßnahmen für die kommende und die pflichtig. Daher ist anzuraten immer mal wieder auf 10,45 Euro gilt ab 01.10.2022 ein Mindestlohn
eine Prüfung vorzuneh- von 12 Euro. Kleine Randnotiz von mir, auch ein
men. Denn der Atem des echtes Sahnestück den Mindestlohn quasi 3 Mal
Finanzamts ist lang und in einem Jahr anzupassen.
selbst mit mittlerweile re- Steigt der Arbeitslohn ab 1.10.2022 auf 12 Euro,
duzierten Nachzahlungs- dürfte der Minijob nur noch 37,5 Stunden um
zinsen bei verspäteter in der Grenze zu bleiben. Deshalb wird die Ver-
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