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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
In unserem Artikel für den Monat März befas- Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wen- wir mal ab, was sich da dann noch tut.
sen wir uns wieder mit einigen Themen „rund den die Gemeinden ihren Hebesatz an. Die Kom-
um das Steuerrecht“, leider ist es noch immer munen entscheiden mit der Festlegung der Hebe- 4. Corona-Test: Kostenübernahme durch
so, dass wir uns auch knapp 2 Jahre nach Beginn sätze in 2024 somit über die endgültige Höhe der Arbeitgeber für Mitarbeiter steuerfrei
der Pandemie noch nicht (ganz) vom Thema Co- Grundsteuer und werden die Grundsteuerbe- Viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, regelmäßig
rona verabschieden können scheide versenden. Ab 2025 wird die Grundsteuer einen negativen Corona-Test vorzuweisen, um ihre
1. Rentner: Ordentliche Rentenerhöhung dann nach dem neuen Recht erhoben Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Übernimmt
in Sicht Wir warten einfach mal ab, geben aber an der Stel- dann der Arbeitgeber die Kosten für diese Tests,
Lassen Sie uns mit etwas positivem beginnen. Wie le zu bedenken, dass zwar in Bayern bekannterma- ist die Frage, ob dies für die Mitarbeiter steuerfrei
jedes Jahr werden auch in diesem Jahr zum 1. Juli ßen die Uhren anders gehen, wir aber durchaus die ist oder ob doch steuerpflichtiger Arbeitslohn vor-
die Renten wieder überprüft, um die Rentner an Kritik, dass dieser „Sonderweg“ auch nicht unmittel- liegt. Jetzt wurde endlich klar gestellt, übernimmt
der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben bar zur Verfassungsmäßigkeit führt in Teilen nach- der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests ist
zu lassen. Grundsätzlich sind die Renten an die Loh- vollziehen können. es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstan-
nentwicklung im Vorjahr gekoppelt. Da die Löhne den, von einem ganz überwiegend eigenbetrieb-
der Beschäftigten in 2020 wegen der Corona-Pan- 3. Gesetzgebung-Reformvorschläge zur Verzin- lichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Ein
demie, wegen höherer Arbeitslosigkeit und mehr sung (DStV) Corona-Test ist keine Gegenleistung für die Arbeit
Kurzarbeit geschrumpft sind, hätten die Renten Bis Ende Juli 2022 muss eine neue Regelung zur des Mitarbeiters, sondern soll verhindern, dass der
2021 eigentlich sinken müssen. Dies aber ver- Vollverzinsung stehen, wir hatten ja bereits berich- Virus einen Betrieb lahmlegt. Somit ist die Kosten-
hinderte die gesetzlich verankerte Rentengarantie tet, dass die aktuell 6 % nicht verfassungsgemäß übernahme für den Mitarbeiter kein Arbeits-
im Jahre 2009 und die Streichung des Nachholfak- sind, zumindest für Verzinsungszeiträume ab 2019. lohn. - Müssen Arbeitnehmer bei Dienstreisen in
tors im Jahre 2018. Daher auch die Nullrunde zum Die Verzinsung soll sich zugunsten, aber auch zu- Hotels oder Flugzeugen einen negativen Corona-
1.7.2021 für die Rentner im Westen, die Rentner im lasten dynamisch an den Basiszinssatz nach § 247 Test vorlegen, kann der Arbeitgeber die Kosten
Osten bekamen 0,72 Prozent mehr. steuerfrei erstatten, denn hier handelt es sich um
BGB anpassen. Die halbjährliche Aktualisierung des steuerfreie Reisenebenkosten (§ 3 Nr. 16 EStG).
Zum1. Juli 2022 gibt es eine ordentliche Rentener- Basiszinssatzes darf jedoch aus Gründen der Praxi-
höhung, weil die Löhne im Jahre 2021 gegenüber stauglichkeit nicht zu einer halbjährlichen Zinsan- Wird eine Corona-Impfung durch den Betriebsarzt
dem Jahre 2020 wieder gestiegen sind. Um wie viel passung führen. Vielmehr sollte eine Anpassung vorgenommen, ist ein ganz überwiegend eigen-
die Renten genau steigen, stand bei Redaktions- nur jahresbezogen erfolgen. betriebliches Interesse des Arbeitgebers anzuneh-
schluss noch nicht fest. Laut dem Rentenversiche- Eine Anpassung des Zinssatzes zum Folgejahr men, sodass diese Leistung beim Arbeitnehmer
rungsbericht der Bundesregierung ist mit einem sollte erst dann erfolgen, wenn dessen Änderung steuerfrei bleibt.
Plus im Westen mit ca. 4,8 und in Ostdeutschland zum 1.7. den Korridor von 0,5 %-Punkten über- bzw. Stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Atem-
mit 5,6 % zu rechen. schutzmasken zur Ausübung der beruflichen Tä-
unterschreitet – verglichen zum jeweils geltenden
Zinssatz. Im Falle eines negativen Basiszinssatzes tigkeit zur Verfügung, ist ein ganz überwiegend
2. Grundsteuerreform
oder eines, der bei null liegt, sollte die Zinshöhe eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an-
Da auch die Mittelbayerische Zeitung in einem Ar- – ohne Berücksichtigung des Korridors – auf 0 % zunehmen. Somit bleibt die Leistung beim Arbeit-
tikel in der KW 7 auf den Umstand aufmerksam ge- gedeckelt sein.Zinsen im Rahmen von Außenprü- nehmer steuerfrei. Wie bereits in unserem letzten
macht, dass im Laufe des Jahres 2022 für Hausbesit- fungen belasten kleine und mittlere Unternehmen. Artikel berichtet, schafft der Arbeitnehmer auf ei-
zer eine weiter Steuererklärung zur Neubewertung Eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass gene Kosten Schutzmasken an, die er bei Aus-
von Grundstücken ins Haus steht nehmen wir dazu die von Steuerpflichtigen bereits im Rahmen von übung seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, sind die
auch kurz Stellung. Betriebsprüfungen geleisteten Vorauszahlungen Ausgaben als Werbungskosten absetzbar. Für den
Wenn man den Worten von Finanz -und Heimat- den Zinslauf stoppen, wird angeregt. Ungeachtet Werbungskostenabzug ist es in diesem Fall un-
minister Albert Füracker in seiner Pressemitteilung dessen spricht sich der DStV für eine generelle Be- schädlich, wenn die Schutzmasken auch auf den
glauben darf, dann wir (zumindest) in Bayern im grenzung des Zinslaufs auf vier Jahre aus. Warten Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeits-
Moment die Chance für eine unbü-
rokratische und transparente Um-
setzung des Grundsteuermodells
geschaffen.
Da zum aktuellen Zeitpunnkt weder
Programme zur Eingabe noch die
genauen „Spielregeln“ feststehen
beschränken wir uns in unserem
Artikel hier auf die Basisinfos. Ich zi-
tiere hier aus der Pressemitteilung
des Bayerischen Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat vom
15.12.2021
Der bayerische Gesetzentwurf ba-
siert auf klaren, physischen Kenn-
zahlen: Es werden die Flächen mit
wertunabhängigen Äquivalenz-
zahlen angesetzt. Diese betragen für
die Grundstücksfläche 0,04 Euro/qm
und für Gebäudeflächen 0,50 Euro/
qm. Für Wohnflächen wird ein Ab-
schlag von 30 % gewährt, so dass
hier effektiv nur 0,35 Euro/qm an-
gesetzt werden. Daneben sind u. a.
für den sozialen Wohnungsbau und
Denkmäler weitere Ermäßigungen
vorgesehen.
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