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Steuerrecht







       4. Umsatzsteuer: Wohnungsvermietung   die Stromlieferungen abgeschlossen wurden, die   rücksichtigen, wenn der Erblasser diese noch in
         und Stromlieferung                 u. a. eine vom Mietvertrag unabhängige Kündi-  Auftrag gegeben hat; bei Beauftragung durch die
       Die  Vermietung von  Wohnungen an Privatper-  gungsmöglichkeit vorsahen, sodass die Mieter   Erben lägen lediglich nichtabzugsfähige Kosten
       sonen ist umsatzsteuerfrei  (§  4  Nr.  12  Buchst.   den Stromanbieter frei wählen konnten. Gegen   der Nachlassverwaltung vor. Nach Auffassung des
       a  UStG); die Lieferung  von  Strom  ist  dagegen   das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof   Gerichts sind dagegen auch Steuerberatungsko-
       grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Liefert ein   eingelegt; seine Entscheidung muss abgewartet   sten für Erklärungen des Erblassers als Nachlassre-
       Wohnungsvermieter gleichzeitig auch den Strom   werden                   gelungskosten abzugsfähig, auch wenn diese auf
       für seine Mieter, hängt die umsatzsteuerliche Be-                        Veranlassung der Erben entstanden sind und im
       handlung der Stromlieferung davon ab, ob die   5. Steuerberatungs- und Räumungskosten   unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Zusam-
       Stromlieferung als Nebenleistung zur Hauptlei-    als Nachlassregelungskosten   menhang mit dem Erbfall stehen.
       stung „Wohnungsvermietung“ oder als selbstän-                            Auch hinsichtlich der Kosten, die durch Räumung
       dige Hauptleistung zusätzlich zur  Vermietung   Der  Wert des erbschaftsteuerpflichtigen Nach-  und Auflösung des Haushalts entstehen, sieht das
       anzusehen ist. Die Finanzverwaltung behandelt   lasses ist neben Schulden des Erblassers, Pflicht-  Gericht die Grenze zur Verwaltung des Nachlasses
                                            teilsansprüchen und  Vermächtnissen auch um
       insbesondere die Lieferung von Wärme, die Ver-  Erbfallkosten (z. B. Bestattung, Grabdenkmal,   nicht als überschritten an und geht von berück-
       sorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom                           sichtigungsfähigen Nachlassregelungskosten aus.
       durch den  Vermieter als umsatzsteuerliche Ne-  Grabpflege, Erbauseinandersetzung und Erstel-
       benleistungen zur Vermietung, die dann zusam-  lung der Erbschaftsteuer-Erklärung) zu mindern.
       men mit der  Vermietung umsatzsteuerfrei sind.   Es handelt sich dabei um Aufwendungen im Zu-  Mit freundlicher Unterstützung von
                                            sammenhang mit der Bestattung und der Nach-
       Das bedeutet, dass der Vermieter die ihm in die-  lassregelung. Diese werden mit einem Pauschbe-
       sem Zusammenhang in Rechnung gestellten
       Umsatzsteuerbeträge nicht als  Vorsteuer abzie-  trag von 10.300 Euro berücksichtigt oder können
       hen kann. Das Finanzgericht Niedersachsen hat-  mit den tatsächlichen Kosten geltend gemacht   Stefanie Striegan
       te die Lieferung von selbst erzeugtem Photovol-  werden.                                Diplom Kauffrau (Univ.),
       taikstrom an die Mieter als umsatzsteuerpflichtige   In einem aktuellen Urteil hatte der Bundesfinanz-  Steuerberaterin
       selbständige Hauptleistung – neben der umsatz-  hof darüber zu entscheiden, ob auch Steuerbe-  Am Schönberg 11
       steuerfreien Wohnungsvermietung – angesehen,   ratergebühren für einkommensteuerrechtliche   93173 Wenzenbach
       sodass der Vermieter insbesondere die bei der An-  Angelegenheiten und Aufwendungen für die   ECOVIS BLB
       schaffung der Anlage angefallenen Umsatzsteu-  Räumung des Haushalts zu diesen Kosten gehö-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
       erbeträge als Vorsteuer geltend machen konnte.   ren.                    BusinessPARK · Osterhofener Straße 16 / III
       Entscheidend für die Behandlung als selbständige   Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Ansicht,   93055 Regensburg
       Leistung war, dass mit den einzelnen Mietern ne-  Steuerberatungskosten für Einkommensteuer- Er-  Telefon 0941 / 79969-0
       ben den Mietverträgen gesonderte Verträge über   klärungen des Erblassers seien nur dann zu be-


















































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