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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Verlustverrechnungsbeschränkung 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzu- dadurch, dass durch den Ansatz reduzierter Brut-
für Aktienveräußerungsverluste passen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, tolistenpreise bei der Anwendung der sog. 1 %-Re-
verfassungswidrig? dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro gelung niedrigere Nutzungswerte für Privatfahrten
Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapi- im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb er-
talvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Ge- auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil mittelt werden. Bei Anwendung der Fahrtenbuch-
winnausschüttungen, sondern grundsätzlich auch dies sonst zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversi- methode erfolgt eine entsprechende Kürzung der
Gewinne aus der Veräußerung des Kapitalvermö- cherungsbeiträge auslösen könnte. Anschaffungskosten des Fahrzeugs.
gens selbst (z. B. Aktien, Wertpapiere oder GmbH- Beispiel:
Anteile) der Besteuerung zu unterwerfen. 3. Private Nutzung von Elektro- und Ein im Januar 2021 angeschafftes betriebliches
Ein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen Hybridfahrzeugen Elektrofahrzeug (Anschaffungskosten netto: 42.000
mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ist Zur Förderung der Elektromobilität sind neben €; Bruttolistenpreis: 56.000 €) wird vom Inhaber ge-
jedoch ausgeschlossen. Diese Verluste dürfen nur staatlichen Zuschüssen und Preisnachlässen der mäß Fahrtenbuch zu 80 % betrieblich und zu 20 %
mit Überschüssen aus anderem Kapitalvermögen Hersteller auch steuerliche Vergünstigungen ge- privat genutzt. Das Fahrzeug fällt unter die Katego-
verrechnet oder zur Verrechnung in zukünftige schaffen worden. Neben der Steuerbefreiung nach rie 3 der obigen Liste. Der Nutzungswert der Privat-
Jahre vorgetragen werden. § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz wird auch die Nut- fahrten wird wie folgt ermittelt:
Eine besondere Einschränkung gilt für Verluste aus zung von Firmenfahrzeugen für Privatfahrten und Anschaffungskosten 42.000 € × 25 % = 10.500 €
Aktienveräußerungen; diese können lediglich mit für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ins-
Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet besondere durch Ansatz reduzierter Bruttolisten- Abschreibungsbetrag bei
oder über einen entsprechenden Vortrag in Folge- preise niedriger besteuert. Die entsprechenden 6 Jahren Nutzungsdauer 1.750 €
jahren geltend gemacht werden. Vergünstigungen unterscheiden sich nach An- + Versicherung 1.000 €
Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass schaffungsjahr und technischen Merkmalen gem. + Strom 900 €
die zusätzliche Verrechnungsbeschränkung für § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Verluste aus der Veräußerung von Aktien eine ver- Die Vergünstigungen gelten sowohl für die Über- = „Gesamtkosten“ 3.650 €
fassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt. lassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer zur Privatanteil 2021 (gemäß Fahrtenbuch 20 %) 730 €
Nach Auffassung des Gerichts gebe es keinen privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen
Grund, Steuerpflichtige unterschiedlich zu behan- Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch sinn- Hätte der Unternehmer im Beispiel ein Plug-in-Hy-
deln, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräuße- gemäß für Privatfahrten des Unternehmers und brid-Fahrzeug genutzt, würden die Anschaffungs-
rung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer für die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben für kosten zu 50 % abgesetzt und es würden zusätzlich
Kapitalanlagen erzielen. Auch die Gefahr erheb- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit neben den Strom- auch die Treibstoffkosten zu be-
licher Steuermindereinnahmen oder die Verhinde- einem Firmenwagen. Die Steuerersparnis entsteht rücksichtigen sein.
rung missbräuchlicher Gestaltung stelle keinen sol-
chen Grund dar.
Nr. Anschaffungs- Elektro- Plug-in- besondere steuerliche Vergünstigung
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungs- jahr fahrzeug Hybrid Voraussetzungen bei der Privatnutzung
gericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Bis
dahin sollten entsprechende Fälle ggf. offengehal- 1 2013–2022 ja ja Kürzung des
Bruttolistenpreises um den
ten werden.
Batterieanteil (degressiv)
nach Kilowattstunden und
2. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Anschaffungsjahr
Mindestlohns beachten 2 2019–2024 ja ja Voraussetzungen gem. Nr. 3 Ansatz mit 50 % des
Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor ei- liegen nicht vor; Bruttolistenpreises
niger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Min- max. 50 g CO2 oder
destlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach mind. 40 km (ab 2022: 60 km)
beträgt der Mindestlohn künftig: reiner Elektrobetrieb
ab dem 01.07.2021 9,60 Euro 3 2019–2030 ja nein 0 g CO2; Ansatz mit 25 % des
(seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro), max. 60.000 € Bruttolistenpreises
(2019: 40.000 €)
ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,
ab dem 01.07.2022 10,45 Euro. 4 2025–2030 ja ja Voraussetzungen gem. Nr. 3 lie- Ansatz mit 50 % des
gen nicht vor; Bruttolistenpreises
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhält- max. 50 g CO2 oder mind. 80
nissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infol- km reiner Elektrobetrieb
ge der Anhebung des Mindestlohns (z. B. seit dem
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