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Steuerrecht



                                            Neues aus dem Steuerrecht


       1.  Verlustverrechnungsbeschränkung   01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzu-  dadurch, dass durch den Ansatz reduzierter Brut-
         für Aktienveräußerungsverluste    passen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen,   tolistenpreise bei der Anwendung der sog. 1 %-Re-
         verfassungswidrig?                dass die Minijobgrenze von (unverändert) 450 Euro   gelung niedrigere Nutzungswerte für Privatfahrten
       Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapi-  im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns   und Fahrten zwischen Wohnung  und Betrieb er-
       talvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Ge-  auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil   mittelt werden. Bei Anwendung der Fahrtenbuch-
       winnausschüttungen, sondern grundsätzlich auch   dies sonst zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversi-  methode erfolgt eine entsprechende Kürzung der
       Gewinne aus der Veräußerung des Kapitalvermö-  cherungsbeiträge auslösen könnte.  Anschaffungskosten des Fahrzeugs.
       gens selbst (z. B. Aktien, Wertpapiere oder GmbH-                        Beispiel:
       Anteile) der Besteuerung zu unterwerfen.   3.  Private Nutzung von Elektro- und   Ein im Januar 2021 angeschafftes betriebliches
       Ein Ausgleich von Verlusten aus Kapitalvermögen     Hybridfahrzeugen     Elektrofahrzeug (Anschaffungskosten netto: 42.000
       mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ist   Zur Förderung der Elektromobilität sind neben   €; Bruttolistenpreis: 56.000 €) wird vom Inhaber ge-
       jedoch ausgeschlossen. Diese Verluste dürfen nur   staatlichen Zuschüssen und Preisnachlässen der   mäß Fahrtenbuch zu 80 % betrieblich und zu 20 %
       mit Überschüssen aus anderem Kapitalvermögen   Hersteller auch steuerliche  Vergünstigungen ge-  privat genutzt. Das Fahrzeug fällt unter die Katego-
       verrechnet oder zur  Verrechnung in zukünftige   schaffen worden. Neben der Steuerbefreiung nach   rie 3 der obigen Liste. Der Nutzungswert der Privat-
       Jahre vorgetragen werden.           § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz wird auch die Nut-  fahrten wird wie folgt ermittelt:
       Eine besondere Einschränkung gilt für Verluste aus   zung von Firmenfahrzeugen für Privatfahrten und   Anschaffungskosten 42.000 € × 25 % = 10.500 €
       Aktienveräußerungen; diese können lediglich mit   für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ins-
       Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet   besondere durch Ansatz reduzierter Bruttolisten-  Abschreibungsbetrag bei
       oder über einen entsprechenden Vortrag in Folge-  preise niedriger besteuert. Die entsprechenden   6 Jahren Nutzungsdauer    1.750 €
       jahren geltend gemacht werden.      Vergünstigungen unterscheiden sich nach An-  + Versicherung   1.000 €
       Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass   schaffungsjahr und technischen Merkmalen gem.   + Strom           900 €
       die zusätzliche  Verrechnungsbeschränkung für   § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
       Verluste aus der Veräußerung von Aktien eine ver-  Die Vergünstigungen gelten sowohl für die Über-  = „Gesamtkosten“   3.650 €
       fassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.   lassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer zur   Privatanteil 2021 (gemäß Fahrtenbuch 20 %) 730 €
       Nach Auffassung des Gerichts gebe es keinen   privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen
       Grund, Steuerpflichtige unterschiedlich zu behan-  Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch sinn-  Hätte der Unternehmer im Beispiel ein Plug-in-Hy-
       deln, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräuße-  gemäß für Privatfahrten des Unternehmers und   brid-Fahrzeug genutzt, würden die Anschaffungs-
       rung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer   für die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben für   kosten zu 50 % abgesetzt und es würden zusätzlich
       Kapitalanlagen  erzielen.  Auch die  Gefahr erheb-  Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit   neben den Strom- auch die Treibstoffkosten zu be-
       licher Steuermindereinnahmen oder die Verhinde-  einem Firmenwagen. Die Steuerersparnis entsteht   rücksichtigen sein.
       rung missbräuchlicher Gestaltung stelle keinen sol-
       chen Grund dar.
                                            Nr.   Anschaffungs-  Elektro-  Plug-in-  besondere   steuerliche Vergünstigung
       Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungs-  jahr  fahrzeug  Hybrid  Voraussetzungen    bei der Privatnutzung
       gericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Bis
       dahin sollten entsprechende Fälle ggf. offengehal-  1  2013–2022  ja   ja              Kürzung des
                                                                                              Bruttolistenpreises um den
       ten werden.
                                                                                              Batterieanteil (degressiv)
                                                                                              nach Kilowattstunden und
       2. Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen                                                 Anschaffungsjahr
         Mindestlohns beachten               2   2019–2024    ja     ja   Voraussetzungen  gem.  Nr.  3  Ansatz mit 50 % des
       Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor ei-                    liegen nicht vor;   Bruttolistenpreises
       niger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Min-                     max. 50 g CO2 oder
       destlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach                   mind. 40 km (ab 2022: 60 km)
       beträgt der Mindestlohn künftig:                                   reiner Elektrobetrieb
         ab dem 01.07.2021 9,60 Euro         3   2019–2030    ja    nein   0 g CO2;           Ansatz mit 25 % des
         (seit dem 01.01.2021: 9,50 Euro),                                max. 60.000 €       Bruttolistenpreises
                                                                          (2019: 40.000 €)
         ab dem 01.01.2022 9,82 Euro,
         ab dem 01.07.2022 10,45 Euro.       4   2025–2030    ja     ja   Voraussetzungen gem. Nr. 3 lie- Ansatz mit 50 % des
                                                                          gen nicht vor;      Bruttolistenpreises
       Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhält-                  max. 50 g CO2 oder mind. 80
       nissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infol-                km reiner Elektrobetrieb
       ge der Anhebung des Mindestlohns (z. B. seit dem
























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