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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Liebe Leserinnen und Leser, das Wort Corona ist ver- gebe es diesbezüglich zum aktuellen Zeitpunkt sogar einen Straftatbestand darstellen, stehen hier
ständlicherweise weiterhin allgegenwärtig– sei es noch nicht. im Raum.
im beruflichen, aber auch im privaten Bereich. Da-
her haben wir uns entschlossen auch im Septem- 2. Ertragsteuerliche Behandlung von 3. Ist ein Arbeitszimmer während
berartikel diesem Thema wieder gebührend Corona-Soforthilfen Corona absetzbar?
Raum zu geben, ohne hier auch nur annähernd Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert Eine Frage die im Moment viele interessiert und uns
den Anspruch einer vollständigen Erfassung von in seiner Fachinformation 23/2020 vom 31.07.2020 als Steuerberater/Arbeitgeber damit natürlich auch
Neu-bzw. Übergangsregelungen zu erheben. Wir mit folgenden Worten: beschäftigt. Daher hier ein zusammenfassender
wollen aber auch noch ein paar Neuerungen vor- "Der Freistaat Bayern gewährt Unternehmen Überblick über die Frage: Homeoffice steuerlich zu
stellen, die nicht mit dem Pandemiegeschehen zu- und Selbständigen, die infolge der durch das Co- berücksichtigen, ja oder nein?!
sammenhängen. rona-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich Bei Arbeit im Home-Office darf grundsätzlich
geschädigt sind, finanzielle Hilfen in Form von So- kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein. Auf-
1. Keine Entschädigung für Umsatzverluste wendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind
während Corona-Lockdown forthilfen, Überbrückungshilfen und Unterstüt-
zungsmaßnahmen nach Maßgabe verschiedener bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar,
Das Landgericht Hannover hat die Klage eines Gas- Hilfsprogramme. Die Finanzhilfen stellen Billig- wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit
tronomen abgewiesen, der vom Land Niedersach- keitsleistungen dar, die – sofern die Anspruchsvo- "kein anderer Arbeitsplatz" zur Verfügung steht.
sen Entschädigung für Umsatzverluste während raussetzungen erfüllt sind – nicht zurückzuzahlen Dies ist der Fall, wenn Sie den "anderen Arbeitsplatz"
des coronabedingten 'Lockdowns' verlangt hatte. sind. Die Richtlinien zu den jeweiligen Hilfsprogram- im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem kon-
Nachdem keine Berufung eingelegt wurde, so das men enthalten übereinstimmend ertragssteu- kret erforderlichen Umfang und in der konkret er-
Gericht, sei damit eine der bundesweit ersten Ent- er-rechtliche Hinweise, wonach die bezogenen forderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kön-
scheidungen zu sogenannten Corona-Entschädi- Billigkeitsleistungen steuerbar und nach den allge- nen. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den
gungsklagen nunmehr rechtskräftig. meinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und be-
Die Kammer hatte keine Rechtsgrundlage für den der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind. Für ruflichen Betätigung" darstellt, sind die Kosten in
vom Kläger geltend gemachten Entschädigungs- Zwecke der Festsetzung von Vorauszahlungen für voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsaus-
anspruch erkennen können. Das Bundesinfektions- das Jahr 2020 sind die Finanzhilfen nicht zu berück- gaben absetzbar. In Corona-Zeiten verlagern viele
schutzgesetz sehe insoweit keine ausdrückliche sichtigen.“ Arbeitgeber die Arbeitsplätze in den häuslichen
Regelung vor; dies entspreche der Intention des Ge- Die Finanzhilfen sind demnach ertragsteuerlich als Bereich ihrer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten
dann zu Hause im Home-Office. Bei dieser sog. Te-
setzgebers, der auch im Zuge einer Gesetzesände- steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen learbeit üben die Mitarbeiter ihre Tätigkeit für eine
rung im März 2020 bewusst darauf verzichtet habe, und damit gegebenenfalls auch zu versteuern. bestimmte Zeit ausschließlich zu Hause oder alter-
eine Entschädigung für die flächendeckenden nierend teilweise zu Hause und teilweise im Betrieb
Schließungsanordnungen zu regeln. Hierdurch sei Begründung dafür ist, dass die Voraussetzungen aus. Sofern der Arbeitsraum wie ein Arbeitszimmer
auch ein Rückgriff auf das Landespolizeirecht ge- für die Beanspruchung der jeweiligen Finanzhilfe ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruf-
(je nach Hilfsprogramm sind das ein betrieblicher
sperrt, welches grundsätzlich eine Entschädigungs- lich genutzt wird, können die Kosten steuerlich als
regelung für als 'Nichtstörer' in Anspruch genom- Liquiditätsengpass, betriebliche Einnahmeausfäl- Werbungskosten absetzbar sein. Wichtig ist, eine s.g.
mene Personen vorsieht. Schließlich ergebe sich le oder ein erheblicher Umsatzrückgang) in einem Arbeitsecke, in der Küche, oder Wohnzimmer, oder
auch aus allgemeinem Staatshaftungsrecht kein eindeutigen betrieblichen Veranlassungszusam- ein Durchgangszimmer reicht nicht zur Anerken-
Entschädigungsanspruch, da dem Kläger durch die menhang stehen. nung aus. Als Faustregel kann man sich merken,
eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen betreffenden Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzhil- es muss ein Raum, der separat abschließbar ist,
Maßnahmen kein individuelles und unzumut- fen als nichtsteuerbare Zuschüsse wird ebenfalls vorhanden sein. Erst dann ist die Definition über-
bares Sonderopfer auferlegt worden sei. Wie das vom Landesamt beschrieben. haupt erfüllt.
LG Hannover anmerkt, hätten Gerichte bundesweit Immer wieder ist zu lesen, dass mittlerweile Ermitt- Hier ein paar konkrete Konstellationen:
bisher allenfalls vereinzelt und nur in erster Instanz lungen eingeleitet wurden, wonach zu Unrecht be-
über die mit der Klage aufgeworfenen Rechtsfra- antragte Hilfen wieder zurückgezahlt werden müs- a)Telearbeit ausschließlich zu Hause:
gen entschieden. Obergerichtliche Rechtsprechung sen. Unschöne Worte wie Subventionsbetrug, die Üben Sie die Telearbeit für eine bestimmte Zeit aus-
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