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Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht


        Liebe Leserinnen und Leser die Welt kennt derzeit leider nur ein Thema - die Corona-Pandemie. Daher haben wir uns bewusst dazu ent-
        schlossen, unseren Artikel diesen Monat mal in einem ganz anderen Kontext zu verfassen. Zum einen, weil wir der Ansicht sind, dass ge-
        rade in diesen Zeiten auch mal lachen, schmunzeln oder auch „wundern“ erlaubt ist und zum anderen, weil uns sicher allen ein bisschen
        Zerstreuung guttut.
        Als kleinen „Beitrag“ besteht unser Artikel diesen Monat aus Urteilen zum Schmunzeln aus dem Bereich des Steuerrecht.

       1. Ist Grillen gemeinnützig?          Das entschied im Jahr 2013 das Finanzgericht   3. Das Butterbroturteil
         Gerade vor den Finanzgerichten gibt es immer   Baden-Württemberg. Die Richter ließen sich     Hier ein weiterer Fall, den ein mit dem ein Be-
        wieder zahlreiche Einzelfallentscheidungen, bei   auch nicht davon beeindrucken, dass der Be-  triebsprüfer das Gericht bemühte. In der Ge-
        denen man sich fragt, wie viel Humor ein Rich-  triebsprüfer anhand eines  Toilettentagebuchs   schichte der steuerlichen Rechtsprechung gilt
        ter eigentlich für seinen Beruf mitbringen muss,   akribisch nachgewiesen hatte,  wie häufig er   auch das  "Butterbrot"-Urteil aus dem Jahr
        um in diesem tagtäglich bestehen zu können.   während der Arbeitszeit seine Notdurft ver-  1978 bereits als Klassiker. Hier musste das Fi-
        So musste beispielsweise das Finanzgericht Ba-  richtet hatte.           nanzgericht Berlin entscheiden, ob eine Akten-
        den-Württemberg im Jahr 2016 entscheiden,     Im Streitfall hatte der beim Finanzamt tätige Be-  tasche, obwohl auch täglich das Pausenbrot
        ob ein Verein zur Förderung und Pflege der   triebsprüfer, der auch in der Dienststelle einen   damit transportiert wurde, tatsächlich ein Ar-
        Grillkultur gemeinnützig ist. Der klagende Ver-  festen Arbeitsplatz hat, nicht anders gehandelt   beitsmittel sei. Vor gut 40 Jahren wollte ein Be-
        ein hatte etwa 60 Mitglieder und verfolgte als   als so mancher andere Steuerzahler auch, er hat-  triebsprüfer seine Aktentasche als Arbeitsmit-
        Zweck die Förderung und Pflege der Grillkultur,   te versucht, sein häusliches Arbeitszimmer abzu-  tel absetzen. Doch das Finanzamt spielte nicht
        der Kochkunst sowie der technischen Grillkultur.   setzen, und zwar mit dem Maximalbetrag von   mit. Begründung: mit der  Tasche könne man
        Der Verein nahm außerdem an regionalen, deut-  1.250 Euro. Neben den Aufwendungen zur Re-  auch private Dinge wie Schwimmsachen trans-
        schen und internationalen Meisterschaften teil.   novierung des Raums wollte er auch die Sa-  portieren. Außerdem nehme der Prüfer werk-
        Der Kläger beantragte die Anerkennung der Ge-  nierung seines Gäste-WCs steuerlich geltend   täglich sein Pausenbrot in der Tasche mit. Das FG
        meinnützigkeit, das Finanzgericht entschied je-  machen. Um seine Kollegen in der Finanzver-  Berlin urteilte dann in unnachahmlicher Weise
        doch zu seinen Ungunsten: Grillsport sei eben   waltung von seinen beruflich bedingten  Wer-  zur Nutzung der Tasche durch den Prüfer: „Er be-
        leider kein Sport im Sinne der Gemeinnützigkeit.   bungskosten zu überzeugen, legte er besagtes   fördert damit nur die Akten, die er beruflich be-
        Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn für die   Toilettentagebuch vor. Danach nutze er das   arbeitet.  Andere Gegenstände,  mit  Ausnahme
        nächste Grillparty eine Spendenbescheinigung   WC neun- bis zehnmal täglich, davon acht- bis   der Butterbrote, transportiert er in der Aktenta-
        ausgestellt hätte werden können.     neunmal während seiner Arbeitszeit. Kleine,   sche nicht. Diese private Benutzung ist unwe-
                                             nicht ganz ernst gemeinte Anmerkung am Ran-  sentlich. Wenn dies noch weiterer Ausführung
       2. Das steuerlich anzuerkennende      de, in der Freizeit ließ der Harndrang offenbar   bedarf, dann der, dass der Kläger seine Butter-
         Toilettentagebuch?                  deutlich nach. Darauf ließen sich die Prüfer im   brote regelmäßig nur auf dem Hinweg mit der
         Auch  Finanzbeamte haben selbstverständ-  Amt allerdings nicht ein – und auch die Richter   Aktentasche befördert, weil er sie mittags ver-
        lich ganz menschliche Bedürfnisse – manch ei-  am Finanzgericht nicht. Die Renovierungskosten   zehrt. Zu diesen Schlüssen kommt das Gericht
        ner  sogar bis zu zehnmal  am Tag,  wenn  man   seien weder für das Arbeitszimmer noch die To-  u.a. auch nach der Besichtigung der Aktenta-
        gewissenmaßen die Antwort eines Finanzbeam-  ilette steuerlich relevant, da der Betriebsprü-  sche. Diese ergab, dass es sich um eine schwar-
        ten auf ein steuerlich anzuerkennendes Fahrten-  fer seine „prägenden Tätigkeiten“ außerhalb   ze Tasche mit besonders nachgiebigen und aus-
        buch nimmt.                          des häuslichen Arbeitszimmers im Außen-  ladenden Seitentaschen handelt. Sie eignet sich
                                             dienst ausübe, hieß es in der Urteilsbegründung.   deshalb in erster Linie für den Transport von
         Die Renovierungskosten für seine heimische To-
        ilette durfte ein Betriebsprüfer, der öfters von zu   Der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit lie-  Akten. Dagegen ist sie für andere Zwecke, etwa
        Hause ausarbeitete, leider trotzdem nicht von   ge daher nicht in seinem Arbeitszimmer und   zum Einkaufen, oder zur Aufbewahrung von Ba-
        der Steuer absetzen.                 erst recht nicht auf dem stillen Örtchen.  desachen zwar nicht ungeeignet, aber unprak-
                                                                                 tisch. Wir meinen einfach phantastisch.



































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