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Steuerrecht
für Elektro-Lieferfahrzeuge, für Elektro- oder Hybrid- mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gend ändern, z. B. beim Wechsel des Arbeitnehmers
firmenwagen sowie für Jobticket und Dienstrad (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster vom Außendienst in den Innendienst.
weiter verbessern. Tätigkeitsstätte (1. Alternative) sowie für Fahrten Beispiel 2 (Teilamortisation):
Lieferfahrzeuge – so sieht die Rechnung aus im öffentlichen Personennahverkehr (2. Alternative) BahnCard 100 4.000 €
Kauft ein Unternehmer ein neues Elektro-Lieferfahr- nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversiche- Dienstreiseprognose
zeug, dann soll er für das Jahr des Kaufs eine Son- rungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschul-
derabschreibung von 50 Prozent bekommen. Die deten Arbeitslohn gezahlt werden; Entsprechendes (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG) 2.000 €
neue Regelung soll nur für gewerblich genutzte gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
und rein elektrisch betriebene kleine und mittel- solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistun- (§ 3 Nr. 15 EStG) 1.600 €
große Lieferfahrzeuge gelten. Insgesamt kommen gen mindern die abziehbare Entfernungspauscha- Auf Privatfahrten würden
Unternehmer damit im ersten Jahr auf stolze 58,33 le bei den Arbeitnehmern. dann entfallen 800 €
Prozent Abschreibung. Bei einem Kaufpreis von Während in der 2. Alternative alle Fahrten – auch Pri- Die prognostizierten Steuerbefreiungen sind nied-
40.000 Euro macht das 20.000 Euro für die neue vatfahrten – im öffentlichen Personennahverkehr riger als der Wert der BahnCard. Der Sachbezug
Sonderabschreibung und 3.333 Euro für die regu- begünstigt sind, gilt die 1. Alternative nur für Fahrten BahnCard 100 ist dann bei Zuwendung der Karte in
läre jährliche Abschreibung. Insgesamt ergibt das zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit voller Höhe als Arbeitslohn zu erfassen, wovon aller-
23.333 Euro Abschreibung im Anschaffungsjahr. Die öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ge- dings 1.600 € nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind;
50-prozentige Sonder-Afa soll nur zwischen 2020 meint ist Personenfernverkehr). Soweit die vom Ar- der Rest ist (zunächst) steuerpflichtig. Die durch
und 2030 gelten. beitgeber bezuschussten oder zur Verfügung ge- die BahnCard 100 ersparten Kosten für Dienstrei-
Elektrofahrzeuge als Firmenwagen stellten Fahrkarten (z. B. Monatskarte, Jahreskarte, sen können dann monatsweise oder am Ende des
Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwa- BahnCard 100) auch reine Privatfahrten ermögli- Gültigkeitszeitraums der BahnCard, hier bis höch-
gen nutzt, für den ist die Versteuerung der privaten chen, ist der darauf entfallende geldwerte Vorteil ggf. stens (4.400 € ./. 1.600 € =) 2.800 €, steuerfrei ge-
Nutzung günstiger: Die Bemessungsgrundlage für steuer- und sozialversicherungspflichtig. stellt werden.
die 1-Prozent-Regel ist lediglich der halbe Bruttoli- In einem Anwendungsschreiben nimmt die Finanz- Wird auf eine Amortisationsprognose verzichtet,
stenpreis. Ursprünglich sollte das bis Ende 2021 gel- verwaltung ausführlich dazu Stellung: Entschei- stellt die Überlassung z. B. einer BahnCard 100 zu-
ten. Die Bundesregierung will diese Vergünstigung dend für die Aufteilung der Zuschüsse für den Per- nächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn
für Anschaffungen bis Ende 2030 verlängern. sonenfernverkehr ist eine Prognose, inwieweit sich dar. Die ersparten Dienstreisekosten und die be-
Elektroauto laden – im Betrieb oder zu Hause z. B. die zur Verfügung gestellte BahnCard 100 für günstigten Aufwendungen für Fahrten nach § 3 Nr.
Laden Mitarbeiter ihr Elektro- oder Hybridelektro- den Arbeitgeber „amortisiert“. Dabei werden die Ko- 15 EStG werden dann am Ende des Kalenderjahres
fahrzeug im Betrieb auf, müssten sie das eigent- sten für Dienstreisen mit den ersparten Kosten für (bzw. am Ende der Gültigkeit der BahnCard) als Kor-
lich als geldwerten Vorteil versteuern. Doch das ist Einzelfahrscheine einbezogen. rekturbetrag vom steuerpflichtigen Arbeitslohn ab-
schon jetzt bis Ende 2020 steuerfrei. Ebenfalls bis Beispiel 1 (Vollamortisation): gezogen.
Ende 2020 steuerfrei ist die zeitweise Überlassung Der Arbeitnehmer bekommt eine BahnCard
einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten 100 auch für Privatfahrten, Wert 4.400 € Mit freundlicher Unterstützung von
Nutzung. Auch diesen Steuervorteil will die Bundes-
regierung bis Ende 2030 verlängern. Prognose für Dienstreisen zu Einzelfahr-
scheinkosten(vorrangig steuerfrei
Unternehmer sollten sich von den steuerlichen An- nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG) 3.000 €
reizen nicht blenden lassen, denn zumindest bisher Jahresfahrkarte für die Strecke Wohnung Stefanie Striegan
sind Elektrofahrzeuge grundsätzlich in der Anschaf- – erste Tätigkeitsstätte (Wert 1.600 €), Diplom Kauffrau (Univ.),
fung wesentlich teurer gegenüber einem Diesel Steuerberaterin
oder Benziner. Und nicht jeder hat entsprechende steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG 1.400 € Am Schönberg 11
Ladestationen in Nähe. Privatnutzung bleibt unversteuert 0 € 93173 Wenzenbach
Jobticket und Dienstrad für Mitarbeiter Sollte sich die Prognose in Beispiel 1 als zu hoch ECOVIS BLB
Neben der Förderung der Elektromobilität will die oder zu niedrig erweisen, bleibt es bei der Beurtei- Steuerberatungsgesellschaft mbH
Regierung, dass mehr Menschen öffentliche Ver- lung; es findet keine Nachversteuerung oder ande- BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
kehrsmittel und das Fahrrad nutzen. Seit 1. Januar re Aufteilung statt. Eine Korrektur erfolgt nur, wenn 93055 Regensburg
2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten sich die zugrunde liegenden Annahmen grundle- Telefon 0941 / 79969-0
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