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Steuerrecht




       für Elektro-Lieferfahrzeuge, für Elektro- oder Hybrid-  mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr   gend ändern, z. B. beim Wechsel des Arbeitnehmers
       firmenwagen sowie für Jobticket und Dienstrad   (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster   vom Außendienst in den Innendienst.
       weiter verbessern.                  Tätigkeitsstätte (1. Alternative) sowie für Fahrten   Beispiel 2 (Teilamortisation):
       Lieferfahrzeuge – so sieht die Rechnung aus  im öffentlichen Personennahverkehr (2. Alternative)   BahnCard 100   4.000 €
       Kauft ein Unternehmer ein neues Elektro-Lieferfahr-  nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversiche-  Dienstreiseprognose
       zeug, dann soll er für das Jahr des Kaufs eine Son-  rungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschul-
       derabschreibung von 50 Prozent bekommen. Die   deten Arbeitslohn gezahlt werden; Entsprechendes   (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG)   2.000 €
       neue Regelung soll nur für gewerblich genutzte   gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung   Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte
       und rein elektrisch betriebene kleine und mittel-  solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistun-  (§ 3 Nr. 15 EStG)   1.600 €
       große Lieferfahrzeuge gelten. Insgesamt kommen   gen mindern die abziehbare Entfernungspauscha-  Auf Privatfahrten würden
       Unternehmer damit im ersten Jahr auf stolze 58,33   le bei den Arbeitnehmern.   dann entfallen         800 €
       Prozent Abschreibung. Bei einem Kaufpreis von   Während in der 2. Alternative alle Fahrten – auch Pri-  Die prognostizierten Steuerbefreiungen sind nied-
       40.000 Euro macht das 20.000 Euro für die neue   vatfahrten – im öffentlichen Personennahverkehr   riger als der  Wert der BahnCard. Der Sachbezug
       Sonderabschreibung und 3.333 Euro für die regu-  begünstigt sind, gilt die 1. Alternative nur für Fahrten   BahnCard 100 ist dann bei Zuwendung der Karte in
       läre jährliche Abschreibung. Insgesamt ergibt das   zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit   voller Höhe als Arbeitslohn zu erfassen, wovon aller-
       23.333 Euro Abschreibung im Anschaffungsjahr. Die   öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ge-  dings 1.600 € nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind;
       50-prozentige Sonder-Afa soll nur zwischen 2020   meint ist Personenfernverkehr). Soweit die vom Ar-  der Rest ist (zunächst) steuerpflichtig. Die durch
       und 2030 gelten.                    beitgeber bezuschussten oder zur  Verfügung ge-  die BahnCard 100 ersparten Kosten für Dienstrei-
       Elektrofahrzeuge als Firmenwagen    stellten Fahrkarten (z. B. Monatskarte, Jahreskarte,   sen können dann monatsweise oder am Ende des
       Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwa-  BahnCard 100) auch reine  Privatfahrten ermögli-  Gültigkeitszeitraums der BahnCard, hier bis höch-
       gen nutzt, für den ist die Versteuerung der privaten   chen, ist der darauf entfallende geldwerte Vorteil ggf.   stens (4.400 € ./. 1.600 € =) 2.800 €, steuerfrei ge-
       Nutzung günstiger: Die Bemessungsgrundlage für   steuer- und sozialversicherungspflichtig.   stellt werden.
       die 1-Prozent-Regel ist lediglich der halbe Bruttoli-  In einem Anwendungsschreiben nimmt die Finanz-  Wird auf eine Amortisationsprognose verzichtet,
       stenpreis. Ursprünglich sollte das bis Ende 2021 gel-  verwaltung ausführlich dazu Stellung: Entschei-  stellt die Überlassung z. B. einer BahnCard 100 zu-
       ten. Die Bundesregierung will diese Vergünstigung   dend für die Aufteilung der Zuschüsse für den Per-  nächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn
       für Anschaffungen bis Ende 2030 verlängern.   sonenfernverkehr ist eine Prognose, inwieweit sich   dar. Die ersparten Dienstreisekosten und die be-
       Elektroauto laden – im Betrieb oder zu Hause  z. B. die zur Verfügung gestellte BahnCard 100 für   günstigten Aufwendungen für Fahrten nach § 3 Nr.
       Laden Mitarbeiter ihr Elektro- oder Hybridelektro-  den Arbeitgeber „amortisiert“. Dabei werden die Ko-  15 EStG werden dann am Ende des Kalenderjahres
       fahrzeug im Betrieb auf, müssten sie das eigent-  sten für Dienstreisen mit den ersparten Kosten für   (bzw. am Ende der Gültigkeit der BahnCard) als Kor-
       lich als geldwerten Vorteil versteuern. Doch das ist   Einzelfahrscheine einbezogen.   rekturbetrag vom steuerpflichtigen Arbeitslohn ab-
       schon jetzt bis Ende 2020 steuerfrei. Ebenfalls bis   Beispiel 1 (Vollamortisation):   gezogen.
       Ende 2020 steuerfrei ist die zeitweise Überlassung   Der Arbeitnehmer bekommt eine BahnCard
       einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten   100 auch für Privatfahrten, Wert     4.400 €  Mit freundlicher Unterstützung von
       Nutzung. Auch diesen Steuervorteil will die Bundes-
       regierung bis Ende 2030 verlängern.  Prognose für Dienstreisen zu Einzelfahr-
                                           scheinkosten(vorrangig steuerfrei
       Unternehmer sollten sich von den steuerlichen An-  nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG)   3.000 €
       reizen nicht blenden lassen, denn zumindest bisher   Jahresfahrkarte für die Strecke Wohnung  Stefanie Striegan
       sind Elektrofahrzeuge grundsätzlich in der Anschaf-   – erste Tätigkeitsstätte (Wert 1.600 €),  Diplom Kauffrau (Univ.),
       fung wesentlich teurer gegenüber einem Diesel                                           Steuerberaterin
       oder Benziner. Und nicht jeder hat entsprechende   steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG   1.400 €  Am Schönberg 11
       Ladestationen in Nähe.              Privatnutzung bleibt unversteuert   0 €             93173 Wenzenbach
       Jobticket und Dienstrad für Mitarbeiter  Sollte sich die Prognose in Beispiel 1 als zu hoch   ECOVIS BLB
       Neben der Förderung der Elektromobilität will die   oder zu niedrig erweisen, bleibt es bei der Beurtei-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
       Regierung, dass mehr Menschen öffentliche  Ver-  lung; es findet keine Nachversteuerung oder ande-  BusinessPARK · Osterhofener Straße 10 III
       kehrsmittel und das Fahrrad nutzen. Seit 1. Januar   re Aufteilung statt. Eine Korrektur erfolgt nur, wenn   93055 Regensburg
       2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten   sich die zugrunde liegenden Annahmen grundle-  Telefon 0941 / 79969-0

































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