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Steuerrecht




       gruppen Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte fest-  jeweilige Beschäftigungsort bei dem Einzelbetrieb   aufgrund einer  krankheitsbedingten Unterbrin-
       gelegt und damit die Auffassung der Finanzverwal-  als erste Tätigkeitsstätte anzusehen ist und für die   gung wegen Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1)
       tung bestätigt.                      Fahrten von der Wohnung dorthin und zurück nur   und kommt eine Berücksichtigung als Unterhalts-
       Danach ist die  Dienststelle eines  Polizeibeam-  die Entfernungspauschale angesetzt werden kann.  aufwendungen nicht in Betracht, können diese bei
       ten im Einsatz- und Streifendienst seine erste Tätig-  Bei einem  befristeten Beschäftigungsverhält-  den Kindern grundsätzlich als außergewöhnliche
       keitsstätte, weil er dort u. a. seine Uniform anzuzie-  nis liegt eine dauerhafte Zuordnung zu einer er-  Belastungen gemäß § 33 EStG abgezogen werden.
       hen, anfallende Schreibarbeiten zu erledigen und   sten Tätigkeitsstätte vor, wenn sie für die gesamte   Diese wirken sich jedoch nur aus, soweit sie die zu-
       an Dienstantrittsbesprechungen teilzunehmen hat.   Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gelten soll.   mutbare Belastung übersteigen.
       Bei einer Pilotin wurde der von der Fluggesellschaft   Wird der Arbeitnehmer vor Ende der Befristung an   Dagegen stellen nach Ansicht der Finanzverwal-
       als Heimatbasis bestimmte Flughafen als erste Tä-  eine andere Tätigkeitsstätte versetzt, entsteht kei-  tung die Kosten für eine altersbedingte Unterbrin-
       tigkeitsstätte angesehen, weil sie dort vor den Flü-  ne „neue“ erste Tätigkeitsstätte, vielmehr liegt eine   gung keine außergewöhnlichen Belastungen dar.
       gen an einem 60- bis 100-minütigen Briefing teil-  Auswärtstätigkeit vor, sodass Fahrten von der Woh-  Soweit eigene  Aufwendungen  – wegen  der  zu-
       nehmen, Wettermeldungen prüfen und analysieren   nung dorthin und zurück nach Reisekostengrund-  mutbaren Belastung oder einer altersbedingten
       sowie andere Arbeiten ausführen musste. Fahrten   sätzen zu behandeln sind. Wenn die geplante Ein-  Unterbringung – nicht als außergewöhnliche Be-
       zu anderen Flughäfen können unter Reisekosten-  satzdauer an der neuen Tätigkeitsstätte mehr als 48   lastungen berücksichtigt werden, kann der Heim-
       gesichtspunkten als  Werbungskosten berücksich-  Monate andauern sollte, würde dort von Anfang an   bewohner grundsätzlich die Steuerermäßigung für
       tigt werden.                         eine neue erste Tätigkeitsstätte vorliegen, sodass für   haushaltsnahe Pflegeleistungen nach § 35a EStG
                                            die Fahrten zwischen Wohnung und dieser Tätig-
       Bei einer Luftsicherheitskontrollkraft ist die erste                     in Anspruch nehmen. Bisher ungeklärt war, ob dies
       (weiträumige) Tätigkeitsstätte das gesamte Flugha-  keitsstätte die Entfernungspauschale gelten würde.  auch für von Kindern übernommene Kosten gilt.
       fengelände, d. h., für Fahrten von der Wohnung zum   3. Übernahme der Kosten für die Heimunter-  Der Bundesfinanzhof verneinte dies für die von den
       nächstgelegenen Zugang zum weiträumigen Tätig-  bringung eines Elternteils   Kindern übernommenen Aufwendungen. Die Steu-
       keitsgebiet gilt die Entfernungspauschale; Fahrten                       erermäßigung kann nur von dem Heimbewohner
       innerhalb des Geländes und Mehrkilometer zu wei-  Oftmals reichen die finanziellen Mittel der Eltern für   selbst in Anspruch genommen werden, dem Auf-
       ter entfernt liegenden Zugängen können nach Rei-  eine Heimunterbringung nicht aus und die Kinder   wendungen wegen seiner  eigenen Heim-unter-
       sekostenregelungen berücksichtigt werden.   kommen für die (restlichen) Heimkosten auf. Die für   bringung oder seiner eigenen Pflege entstehen. Für
                                            die Eltern getragenen Aufwendungen können sich
       Gesamthafenarbeiter im Hamburger Hafen ste-  bei den Kindern ggf. steuermindernd auswirken.   Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Un-
       hen sowohl in einem unbefristeten Arbeitsverhält-                        terbringung oder Pflege anderer Personen entste-
       nis zur Gesamthafen-Betriebsgesellschaft als auch   Die Kosten stellen grundsätzlich Unterhaltsaufwen-  hen, kommt keine Steuerermäßigung in Betracht.
       in einem weiteren befristeten Arbeitsverhältnis bei   dungen im Sinne von § 33a EStG dar. Danach kön-
       dem jeweiligen Hafeneinzelbetrieb, der als dessen   nen bis zu 9.168 Euro im Kalenderjahr (für 2019) be-  4. Unternehmer profitieren von neuen Anreizen
       lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeber anzusehen ist. In   rücksichtigt werden, jedoch werden die eigenen   für lektromobilität
       diesem Fall ist jedes einzelne – unter Umständen   Einkünfte und Bezüge des unterstützten Elternteils   Die Bundesregierung will die Anreize für Elektro-
       auch nur eintägige – Arbeitsverhältnis gesondert   angerechnet, soweit sie 624 Euro im Jahr überstei-  mobilität weiter ausbauen. Mit den beschlossenen
       zu betrachten mit der Folge, dass regelmäßig der   gen. Tragen Kinder für ihre Eltern Aufwendungen   Maßnahmen will sie die bestehenden Förderungen

















































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