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Steuerrecht





       Nach § 35a Abs. 4 EStG ist die Steuerermäßigung auf   fentlich-rechtliche Abgaben für Straßenreinigung   keiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme; hier-
       Leistungen begrenzt, die im eigenen Haushalt oder   oder für Müll- und Abwasserentsorgung können   zu zählen Arbeiten, die im Zusammenhang mit der
       bei Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt   nicht berücksichtigt werden.  Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstel-
       des Betreuten erbracht werden. Zum  „Haushalt“   Der Begriff „im Haushalt“ ist allerdings nicht in je-  lung anfallen.
       können auch mehrere räumlich voneinander ge-  dem Fall mit dem tatsächlichen Bewohnen gleich-  Das bedeutet, dass z. B.  Arbeitskosten für einen
       trennte Orte (z. B. Zweit-,  Wochenend- oder Feri-  zusetzen. So können beim Umzug in eine andere   nachträglichen Dachgeschossausbau (auch bei
       enwohnungen) gehören. Auch Leistungen, die au-  Wohnung nicht nur die Umzugsdienstleistungen   einer Nutz-/  Wohnflächenerweiterung), für eine
       ßerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden,   und  Arbeitskosten  im  Zusammenhang  mit  der   nachträgliche Errichtung eines Carports, einer Fer-
       können begünstigt sein, wenn die Arbeiten z. B. auf   „neuen“ Wohnung, sondern z. B. auch die Renovie-  tiggarage, eines  Wintergartens oder einer  Terras-
       angrenzendem öffentlichen Grund durchgeführt                             senüberdachung, für eine spätere Gartenneuanlage
       werden. Hierunter fallen auch Kosten für die Rei-  rungsarbeiten an der bisherigen Wohnung berück-  sowie für Außen-anlagen wie Wege, Einzäunungen
       nigung und Schneeräumung des angrenzenden   sichtigt werden.             usw. grundsätzlich nach § 35a Abs. 3 EStG begün-
       öffentlichen  Gehwegs (z. B.  Winterdienst), nicht   Die Steuerermäßigung kann nicht nur von (Mit-)  stigt sind.
       jedoch der Fahrbahn einer öffentlichen Straße. Öf-  Eigentümern einer  Wohnung, sondern auch von
                                                              Mietern in Anspruch   Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist u. a.,
                                                              genommen  werden.  dass eine entsprechende Rechnung vorliegt und
                                                              Dies setzt voraus, dass   die Zahlung  unbar (auf das Konto des Dienstlei-
                                                              das gezahlte Hausgeld   sters) erfolgt ist; dies gilt auch für Abschlagszah-
                                                              bzw. die gezahlten   lungen.
                                                              Nebenkosten Beträge   Für die Berücksichtigung der Steuerermäßigung im
                                                              umfassen, die für  be-  jeweiligen Kalenderjahr kommt es grundsätzlich
                                                              günstigte  haushalts-  auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
                                                              nahe Dienstleistungen   Mit freundlicher Unterstützung von
                                                              und  handwerkliche
                                                              Tätigkeiten abgerech-
                                                              net  wurden.  Der auf
                                                              den Mieter entfallende
                                                              Anteil an den Aufwen-            Stefanie Striegan
                                                              dungen muss aus einer            Diplom Kauffrau (Univ.),
                                                              Jahresabrechnung                 Steuerberaterin
                                                              hervorgehen  oder                Am Schönberg 11
                                                              durch eine Bescheini-            93173 Wenzenbach
                                                              gung  (des Vermieters   ECOVIS BLB
                                                              bzw. Verwalters)  nach-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
                                                              gewiesen werden.   BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
                                                              Nicht begünstigt sind   93055 Regensburg
                                                              handwerkliche Tätig-  Telefon 0941 / 79969-0















































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