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Steuerrecht
den Höchstbetrag von 1.000 Euro erfolgt für diese Sportlehrers oder Schuhe eines Briefträgers. rung anzusehen und daher nicht als Betriebsaus-
Kosten nicht. In einem aktuellen Streitfall präsentierte eine Influ- gaben abziehbar.
Dagegen hat der Bundesfinanzhof aktuell entschie- encerin im Rahmen ihrer Influencer- und Blogger- 6. Steuerermäßigung für haushaltsnahe
den, dass eine Zweitwohnungsteuer für eine im Tätigkeit regelmäßig hochwertige Mode-, Lifestyle-, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ge- Einrichtungs- und Kosmetikprodukte im Internet. Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Erhal-
nutzten Wohnung unter die Höchstbetragsgrenze Die zu diesem Zweck angeschafften hochwertigen tungs-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und Mo-
für Unterkunftskosten von 1.000 Euro fällt. Ist der Handtaschen, Schmuck und Kleidung machte sie dernisierungsarbeiten in einem im EU-/EWR-Raum
Höchstbetrag ausgeschöpft, darf dieser Aufwand als Betriebsausgaben geltend. liegenden privaten Haushalt oder der Pflege des
nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend ge- Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht mit fol- dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerer-
macht werden. mäßigung in Form eines Abzugs von der Einkom-
gender Begründung abgelehnt:
Die Zweitwohnungsteuer – so das Gericht – stellt Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die mensteuer in Anspruch genommen werden (siehe
eine mit dem Mietaufwand verbundene zusätzliche durch den Betrieb veranlasst § 35a Abs. 2 und 3 EStG).
finanzielle Belastung für das Innehaben und die sind, d. h., es muss ein objektiver Die Steuerermäßigung beträgt Höchstmögliche
damit einhergehende Nutzung der Zweitwohnung Zusammenhang mit dem Be- 20 % der Arbeitskosten für Steuerermäßigung im Jahr
dar.
ruf bestehen und die Aufwen- - haushaltsnahe Dienstleistungen
5. Aufwendungen für Kleidungsstücke bei dungen müssen subjektiv zur
Influencern Förderung des Berufs getätigt (bis 20.000 €): 4.000 €
Aufwendungen für Berufskleidung können gem. § werden. z. B. Putz-, Reinigungsarbeiten in der
9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG in voller Höhe als Betriebs- Eine private Mitbenutzung Wohnung, Gartenpflege wie Ra-
ausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend kann zur teilweisen oder voll- senmähen, Heckenschneiden usw.,
gemacht werden, wenn es sich um typische Be- ständigen Versagung des Be- Betreuung von Haustieren; haus-
rufskleidung handelt, die ihrer Beschaffenheit nach triebsausgabenabzugs führen. haltsnahe Pflege- und Betreuungs-
objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Ein nach objektiven Maßstäben leistungen (auch durch Angehörige)
Verwendung bestimmt und wegen der Eigenart zutreffend ermittelter Anteil sowie Dienstleistungen bei eigener
des Berufs nötig ist. der betrieblichen Nutzung oder Heimunterbringung
Hierunter fallen z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arztkit- auch eine Schätzung sei bei - Handwerkerleistungen
tel, Uniformen oder Kleidung mit Firmenlogo. Bei diesen strittigen Gegenständen (bis zu 6.000 €): 1.200 €
typischer Berufskleidung ist es unschädlich, wenn nach Auffassung des Gerichts
die Kleidung auch privat getragen wird. nicht möglich. Renovierungs-, Modernisierungs-
und Erweiterungsarbeiten durch
Dagegen sind Aufwendungen für normale bürger- Die Aufwendungen für bürger-
liche Kleidung, die auch außerhalb der Berufssphäre liche Kleidung und Accessoires Handwerker, Gartengestaltung, Re-
getragen werden kann, regelmäßig nicht abzugs- für die Tätigkeit als Influencerin paratur bzw. Wartung von Heizung,
fähig. Dies gilt z. B. für Business- oder Bürokleidung, waren deshalb in voller Höhe als Küchengeräten usw., Schornsteinfe-
Konzertkleider einer Musikerin, Sportkleidung eines Aufwendungen der Lebensfüh- gerleistungen
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