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Steuerrecht
Aktuelles aus der Praxis:
1. Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (line- men und Investmentfonds zu übermitteln.
bei Wohnungsvermietung? are AfA) 3 % pro Jahr, das entspricht einer Nutzungs- Gegen diesen automatischen Informationsaus-
Die Vermietung von Wohnungen an Privatper- dauer von rund 33 Jahren. tausch hatten Steuerpflichtige geklagt, die sich
sonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, die Liefe- Nach dem durch das Wachstumschancengesetz durch die Übermittlung der Kontostände ihrer
rung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regel- neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäu- Schweizer Bankkonten in ihren Grundrechten, ins-
mäßig umsatzsteuerpflichtig. Tätigt der Vermieter den, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 besondere dem Recht auf informationelle Selbst-
(Unternehmer) derartige Lieferungen an seine und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum bestimmung, verletzt sahen und die Löschung der
Mieter neben der Wohnungsvermietung, hängt die Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses von den Schweizer Behörden erhaltenen Auskünfte
umsatzsteuerliche Behandlung der Energieliefe- Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft verlangten.
rung davon ab, ob die Lieferung als Nebenleistung werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen Der Bundesfinanzhof teilt die Einschätzung jedoch
zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von den nicht, sondern hält den automatischen Finanzkon-
selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermie- Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. vom jewei- ten-Informationsaustausch für verfassungsge-
tung anzusehen ist. ligen Restwert des Vorjahres wahlweise in Anspruch mäß. Zwar stellt die Verarbeitung und Speicherung
Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die genommen werden, soweit die Gebäude Wohn- der übermittelten Daten durch das BZSt einen Ein-
Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser zwecken dienen. In diesen Fällen sind Absetzungen griff in das Recht auf informationelle Selbstbestim-
und die Lieferung von Strom durch den Vermieter für außergewöhnliche technische oder wirtschaft- mung dar; der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da
als umsatzsteuerliche Nebenleistungen zur Ver- liche Abnutzung ausgeschlossen. er einem verfassungslegitimen Zweck – wirksame
mietung, die dann zusammen mit der Vermietung Ein späterer Übergang von der neuen degressiven Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuer-
grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind. Das bedeutet, zur linearen AfA ist zulässig. Nach dem Übergang hinterziehung und Förderung der Steuerehrlichkeit
dass der Vermieter die ihm in diesem Zusammen- wird für die Berechnung der weiteren Abschrei- – dient. Auch die Verarbeitung der Daten durch das
hang in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge bungen der Restwert auf die verbleibenden Jahre BZSt erfolgt auf Grundlage und im Einklang mit
nicht als Vorsteuer abziehen kann. der nach § 7 Abs. 4 EStG geltenden Nutzungsdau- dem Gesetz.
Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung in einem er von 33 Jahren gleichmäßig verteilt. Sinnvoll er- Mangels Verstoßes gegen die Datenschutz-Grund-
Fall bestätigt, in dem ein Vermieter die Versorgung scheint ein Wechsel nach 14 Jahren. verordnung besteht auch kein Anspruch auf Lö-
mit Wärme und Warmwasser mit seinen Mietern Die neue degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG kann schung der Daten.
als gesonderte Leistung umsatzsteuerpflichtig auch bei neuen Wohngebäuden angewendet wer-
abrechnete, um die bei der Installation der neuen den, die in einem anderen EU- oder einem EWR- 4. Zweitwohnungsteuer bei doppelter
Heizungsanlage mit Warmwasseraufbereitung Staat belegen sind. Sie ist auch auf Wohnungen Haushaltsführung
anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend anwendbar, die Bestandteil neuer Gewerbeimmo- Wird neben dem eigenen Hausstand am Wohnort
machen zu können. Das Gericht behandelte die bilien sind, die in den Begünstigungszeitraum fallen; eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort un-
Lieferung von Wärme und Warmwasser jedoch als sie gilt aber nicht für neue Wohnungen, die z. B. an terhalten, liegt regelmäßig eine steuerlich relevante
unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien oder auf einem bereits bestehenden Gebäude er- doppelte Haushaltsführung vor, wenn der doppelte
Wohnungsvermietung, sodass ein Vorsteuerabzug richtet werden Haushalt beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass
für die neue Heizungsanlage ausschied. notwendige Mehraufwendungen, wie insbeson-
Dagegen beurteilte das Niedersächsische Finanz- 3. Übermittlung von Informationen zu dere die Kosten der Zweitwohnung (z. B. Abschrei-
gericht11 die Lieferung von selbst erzeugtem Pho- ausländischen Bankkonten bung, Miete, Nebenkosten), als Werbungskosten
tovoltaikstrom an die eigenen Mieter als umsatz- Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hun- bzw. Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt
steuerpflichtige selbständige Hauptleistung – ne- dert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung werden können. Zu beachten ist, dass der Abzug
ben der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, auto- von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am
–, sodass der Vermieter insbesondere die bei der matisch Informationen über Bankkonten auszutau- Beschäftigungsort auf 1.000 Euro monatlich be-
Anschaffung der Anlage zum damaligen Zeitpunkt schen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schränkt ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang,
noch angefallenen Umsatzsteuerbeträge als Vor- nimmt hierfür die von einer zuständigen auslän- welche Kosten unter die gesetzliche Höchstbe-
steuer geltend machen konnte. Wichtig war dabei, dischen Behörde übermittelten Daten entgegen, tragsbegrenzung fallen.
dass die Mieter die Stromlieferverträge unabhän- speichert sie und leitet sie zur Durchführung des So hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass
gig vom Mietvertrag kündigen und den Stroman- Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landes- Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände
bieter frei wählen konnten. Diese Möglichkeit hat- finanzbehörde weiter. und Hausrat im Zusammenhang mit einer dop-
ten die Mieter im obigen „Heizungsfall“ nicht. Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und Ver- pelten Haushaltsführung grundsätzlich in vollem
wahrkonten, rückkaufsfähige Versicherungsverträ- Umfang ohne Begrenzung der Höhe nach als Wer-
2. Wachstumschancengesetz: Degressive Ab- ge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und bungskosten (ggf. in Form von Abschreibungen)
schreibung für neue Wohngebäude
Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind geltend gemacht werden können, soweit die Auf-
Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohnge- insbesondere von Banken, Versicherungsunterneh- wendungen notwendig sind. Eine Anrechnung auf
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