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Steuerrecht






                                                Aktuelles aus der Praxis:

       1. Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage   bäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (line-  men und Investmentfonds zu übermitteln.
        bei Wohnungsvermietung?            are AfA) 3 % pro Jahr, das entspricht einer Nutzungs-  Gegen diesen  automatischen  Informationsaus-
       Die  Vermietung von  Wohnungen an Privatper-  dauer von rund 33 Jahren.  tausch hatten Steuerpflichtige geklagt, die sich
       sonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, die Liefe-  Nach dem durch das  Wachstumschancengesetz   durch die Übermittlung der Kontostände ihrer
       rung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regel-  neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäu-  Schweizer Bankkonten in ihren Grundrechten, ins-
       mäßig umsatzsteuerpflichtig. Tätigt der Vermieter   den, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023   besondere dem Recht auf informationelle Selbst-
       (Unternehmer) derartige Lieferungen an seine   und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum   bestimmung, verletzt sahen und die Löschung der
       Mieter neben der Wohnungsvermietung, hängt die   Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses   von den Schweizer Behörden erhaltenen Auskünfte
       umsatzsteuerliche Behandlung der Energieliefe-  Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft   verlangten.
       rung davon ab, ob die Lieferung als Nebenleistung   werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen   Der Bundesfinanzhof teilt die Einschätzung jedoch
       zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als   AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von den   nicht, sondern hält den automatischen Finanzkon-
       selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermie-  Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. vom jewei-  ten-Informationsaustausch für  verfassungsge-
       tung anzusehen ist.                 ligen Restwert des Vorjahres wahlweise in Anspruch   mäß. Zwar stellt die Verarbeitung und Speicherung
       Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die   genommen werden,  soweit die Gebäude  Wohn-  der übermittelten Daten durch das BZSt einen Ein-
       Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser   zwecken dienen. In diesen Fällen sind Absetzungen   griff in das Recht auf informationelle Selbstbestim-
       und die Lieferung von Strom durch den Vermieter   für außergewöhnliche technische oder wirtschaft-  mung dar; der Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da
       als umsatzsteuerliche  Nebenleistungen  zur Ver-  liche Abnutzung ausgeschlossen.   er einem verfassungslegitimen Zweck – wirksame
       mietung, die dann zusammen mit der Vermietung   Ein späterer Übergang von der neuen degressiven   Bekämpfung  der grenzüberschreitenden  Steuer-
       grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind. Das bedeutet,   zur linearen AfA ist zulässig. Nach dem Übergang   hinterziehung und Förderung der Steuerehrlichkeit
       dass der Vermieter die ihm in diesem Zusammen-  wird für die Berechnung der weiteren Abschrei-  – dient. Auch die Verarbeitung der Daten durch das
       hang in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge   bungen der Restwert auf die verbleibenden Jahre   BZSt erfolgt auf Grundlage und im Einklang mit
       nicht als Vorsteuer abziehen kann.   der nach § 7 Abs. 4 EStG geltenden Nutzungsdau-  dem Gesetz.
       Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung in einem   er von 33 Jahren gleichmäßig verteilt. Sinnvoll er-  Mangels Verstoßes gegen die Datenschutz-Grund-
       Fall bestätigt, in dem ein Vermieter die Versorgung   scheint ein Wechsel nach 14 Jahren.   verordnung besteht auch kein Anspruch auf Lö-
       mit Wärme und Warmwasser mit seinen Mietern   Die neue degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG kann   schung der Daten.
       als  gesonderte Leistung  umsatzsteuerpflichtig   auch bei neuen Wohngebäuden angewendet wer-
       abrechnete, um die bei der Installation der neuen   den, die in einem anderen EU- oder einem EWR-  4. Zweitwohnungsteuer bei doppelter
       Heizungsanlage  mit Warmwasseraufbereitung   Staat belegen sind. Sie ist auch auf  Wohnungen   Haushaltsführung
       anfallende Umsatzsteuer als  Vorsteuer geltend   anwendbar, die Bestandteil neuer Gewerbeimmo-  Wird neben dem eigenen Hausstand am Wohnort
       machen zu können. Das Gericht behandelte die   bilien sind, die in den Begünstigungszeitraum fallen;   eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort un-
       Lieferung von Wärme und Warmwasser jedoch als   sie gilt aber nicht für neue Wohnungen, die z. B. an   terhalten, liegt regelmäßig eine steuerlich relevante
       unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien   oder auf einem bereits bestehenden Gebäude er-  doppelte Haushaltsführung vor, wenn der doppelte
       Wohnungsvermietung, sodass ein Vorsteuerabzug   richtet werden           Haushalt beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass
       für die neue Heizungsanlage ausschied.                                   notwendige  Mehraufwendungen, wie insbeson-
       Dagegen beurteilte das Niedersächsische Finanz-  3. Übermittlung von Informationen zu   dere die Kosten der Zweitwohnung (z. B. Abschrei-
       gericht11 die Lieferung von selbst erzeugtem Pho-  ausländischen Bankkonten   bung, Miete, Nebenkosten), als  Werbungskosten
       tovoltaikstrom an die eigenen Mieter als umsatz-  Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hun-  bzw.  Betriebsausgaben steuerlich  berücksichtigt
       steuerpflichtige selbständige Hauptleistung – ne-  dert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung   werden können. Zu beachten ist, dass der Abzug
       ben der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung   von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, auto-  von Kosten für „die Nutzung der Unterkunft“ am
       –,  sodass der Vermieter  insbesondere  die  bei  der   matisch Informationen über Bankkonten auszutau-  Beschäftigungsort  auf  1.000 Euro monatlich  be-
       Anschaffung der Anlage zum damaligen Zeitpunkt   schen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)   schränkt ist. Fraglich ist in diesem Zusammenhang,
       noch angefallenen Umsatzsteuerbeträge als  Vor-  nimmt hierfür die von einer zuständigen auslän-  welche Kosten unter die gesetzliche Höchstbe-
       steuer geltend machen konnte. Wichtig war dabei,   dischen Behörde übermittelten Daten entgegen,   tragsbegrenzung fallen.
       dass die Mieter die Stromlieferverträge unabhän-  speichert sie und leitet sie zur Durchführung des   So hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass
       gig vom Mietvertrag kündigen und den Stroman-  Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landes-  Aufwendungen für  Einrichtungsgegenstände
       bieter frei wählen konnten. Diese Möglichkeit hat-  finanzbehörde weiter.  und Hausrat im Zusammenhang mit einer dop-
       ten die Mieter im obigen „Heizungsfall“ nicht.  Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und  Ver-  pelten Haushaltsführung grundsätzlich in vollem
                                           wahrkonten,  rückkaufsfähige Versicherungsverträ-  Umfang ohne Begrenzung der Höhe nach als Wer-
       2. Wachstumschancengesetz: Degressive Ab-  ge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und   bungskosten (ggf. in Form von Abschreibungen)
        schreibung für neue Wohngebäude
                                           Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind   geltend gemacht werden können, soweit die Auf-
       Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohnge-  insbesondere von Banken, Versicherungsunterneh-  wendungen notwendig sind. Eine Anrechnung auf























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