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Steuerrecht






                                                Aktuelles aus der Praxis:

       1.  Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwer-  10-jährige Aufbewahrungsfrist:   wohnen bleiben kann. Pflegende Angehörige wie
       termittlung?                        • Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte   z. B. Kinder oder andere pflegende Personen (wie z.
       Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts   Eintragung 2013 und früher erfolgt ist   B. der Lebenspartner), die ein enges persönliches
       zur Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeb-  • Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbi-  Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können
       lichen Grundstückswerte werden zum 01.01.2025   lanzen und Inventare, die 2013 oder früher auf-  hierfür im Rahmen der außergewöhnlichen Bela-
       alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.   gestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis   stungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.
       Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte für   erforderlichen Unterlagen   Die Pflege muss unentgeltlich, in der Wohnung des
       Grundstücke erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich.                      Gepflegten oder in der des Pflegenden erfolgen;
       Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg,   • Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide,   Hilfe durch  einen  ambulanten  Pflegedienst  ist
                                            Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Lohn-bzw.
       Hessen, Niedersachsen sowie die Länder Saarland                          hierbei unschädlich. Bis einschließlich 2020 kam der
       und Sachsen haben die „Länderöffnungsklausel“ in   Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewir-  Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro lediglich bei der
       Anspruch genommen und vom sog. Bundesmodell   tungsbelege) aus dem Jahr 2013  Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bzw.
       abweichende Regelungen geschaffen.   6-jährige Aufbewahrungsfrist:       hilflosen Personen (Merkzeichen H) in Betracht.
       Das  Bundesmodell steht im  Verdacht, verfas-  • Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen)   Seit 2021 können bereits  ab dem  Pflegegrad 2
       sungswidrig zu sein. Ein Finanzgericht hat in zwei   zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2017 oder    folgende Pflege-Pauschbeträge durch den Pfle-
       Beschlüssen erhebliche Zweifel an der Verfassungs-  früher               genden geltend gemacht werden:
       mäßigkeit der neuen Bewertungsmethode geäu-  • Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhr-  bei Pflegegrad 2      600 Euro
       ßert. Das Gericht beanstandete insbesondere, dass   unterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelau-  bei Pflegegrad 3   1.100 Euro
       die gewählte Regelung eine gleichheitswidrige   fene  Darlehensverträge, Versicherungspolicen)   bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw.
       Nivellierung der Grundstücksbewertung bewirkt,   sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr  2017 oder   Merkzeichen H   1.800 Euro
       die zu einer systematischen Unterbewertung hoch-  früher
       wertiger Immobilien und zu einer systematischen   Aufzubewahren sind  alle Unterlagen, die zum   Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet.
       Überbewertung von Immobilien mit schlechten   Verständnis und zur Überprüfung der Aufzeich-  Erfolgt die Pflege durch mehrere Personen, ist der
       Ausstattungsmerkmalen  bzw.  in  schlechteren   nungspflichten von Bedeutung sind. Dies gilt   Pauschbetrag gleichmäßig auf die tatsächlich pfle-
       Lagen führt. Außerdem wurde das rechtmäßige   sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für   genden Personen aufzuteilen. Der Pauschbetrag
       Zustandekommen der  Bodenrichtwerte wegen   Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und   kann auch mehrfach gewährt werden, wenn meh-
       großer Datenlücken bei deren Ermittlung an-  elektronischen Dokumenten; die Grundsätze der   rere Personen wie z. B. beide Elternteile gepflegt
       gezweifelt. Inzwischen sind die  Verfahren beim   ordnungsmäßigen Buchführung sind einzuhalten.   werden.
       Bundesfinanzhof anhängig, sodass die weitere   Während des Aufbewahrungszeitraums muss der   Insbesondere bei der erstmaligen Geltendmachung
       Entwicklung abzuwarten ist.                                              oder einer höheren Einstufung wird ein Nachweis
                                           Zugriff auf diese Daten, die Lesbarkeit und die
                                           maschinelle Auswertbarkeit möglich sein.  über die Pflegebedürftigkeit benötigt. Für die
       2. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushalts-                             Geltendmachung des Pauschbetrags sind Angaben
       zugehörigkeit – Regelung verfassungswidrig?  Eingehende elektronische Rechnungen, Handels-   zum Pflegegrad, die Steuer-Identifikationsnummer
                                           und Geschäftsbriefe oder sonstige bedeutsame
       Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kin-  Dokumente sind in dem Format  unverändert   des Pflegebedürftigen sowie ggf. Name und An-
       derfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heißt,   aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden (z. B.   schrift der weiteren pflegenden Person erforderlich.
       auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibe-                      Die entsprechenden Unterlagen bzw. Angaben
       trag, bei dem das Kind nicht lebt.   im PDF- oder Bildformat); sie dürfen nicht vor Ablauf   sollten vorab beschafft werden.
                                           der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden.
       Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum
       14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen   Werden Papierdokumente in elektronische Do-  5. Bonuszahlungen von Krankenkassen –  Ver-
       für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes   kumente umgewandelt  („gescannt“), muss das   einfachungsregelung verlängert
                                           Verfahren dokumentiert werden, durch das insbe-
       steuerlich  als Sonderausgaben berücksichtigt   sondere die inhaltliche Übereinstimmung mit dem   Beiträge für eine gesetzliche oder private Kranken-
       werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das gilt nicht für                      versicherung sind im Rahmen der sog. Basisver-
       Unterricht, Sport und Freizeitaktivitäten, aber z. B.   Original sowie die Lesbarkeit und  Vollständigkeit   sorgung in vollem Umfang als Sonderausgaben
       für  den  Kindergarten.  Abzugsfähig  sind  2/3  der   sichergestellt werden.  abzugsfähig.
       Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich pro    Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss   Leistet die Krankenkasse (Bonus-)Zahlungen an ihre
       Kind. Der Sonderausgabenabzug setzt  aber  eine   des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in   Mitglieder, ist zu prüfen, ob eine den Sonderaus-
       Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraus, er kann   das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungs-  gabenabzug mindernde  Beitragsrückerstattung
       also nicht von dem getrenntlebenden Elternteil   bilanz, der  Jahresabschluss oder  der  Lagebericht   vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn sich
       geltend gemacht werden, auch wenn dieser seiner   aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief   die Bonuszahlung auf eine Maßnahme bezieht, die
       Unterhaltspflicht durch entsprechende Zahlungen   empfangen oder abgesandt worden oder der   vom  Basiskrankenversicherungsschutz umfasst
       nachkommt. Der Bundesfinanzhof  hatte darin   Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeich-  ist (insbesondere gesundheitliche  Vorsorge- oder
       keine unzulässige steuerliche Benachteiligung   nung vorgenommen worden ist oder die sonstigen   Schutzmaßnahmen, z. B. zur Früherkennung
       dieses Elternteils gesehen und die Regelung für   Unterlagen entstanden sind.   bestimmter Krankheiten), oder für aufwandsunab-
       verfassungsgemäß gehalten.          Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann   hängiges Verhalten (wie z. B. Nichtraucher-Status
        Gegen die Entscheidung des höchsten Finanz-  nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuerfestset-  oder gesundes Körpergewicht) gewährt wird.
       gerichts wurde jetzt  Verfassungsbeschwerde   zung noch nicht abgelaufen ist (vgl. §§ 169, 170   Eine Beitragsrückerstattung liegt allerdings dann
       eingelegt, sodass die Entscheidung des Bundesver-  AO).  Bei der Entscheidung über die Vernichtung   nicht vor, wenn im Bonusprogramm der Kranken-
       fassungsgerichts abzuwarten ist.    von Buchhaltungsunterlagen ist grundsätzlich   kasse  (zusätzliche) Kosten für Gesundheitsmaß-
                                           auch zu prüfen, ob und welche Unterlagen evtl.   nahmen erstattet werden, die nicht im regulären
       3. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen  als Beweise für eine spätere Betriebsprüfung bzw.   Basiskrankenversicherungsumfang enthalten sind
       Für  Buchhaltungsunterlagen  gelten  bestimmte   für ein ggf. noch zu führendes Rechtsmittel – trotz   (z. B. Osteopathie-Behandlung) oder der Förderung
       Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahres-  der offiziellen Vernichtungsmöglichkeit – weiterhin   gesundheitsbewussten  Verhaltens dienen (z. B.
       abschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der   aufbewahrt werden sollten.  Zahnreinigung oder Beiträge für ein Fitnessstudio)
       Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung                         und vom Versicherten privat finanziert worden sind.
       gebildet werden.                    4. Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags   In diesem Zusammenhang hat die Finanzver-
                                           Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in
       Mit  Ablauf  der  gesetzlichen  Fristen  können  nach                    waltung eine befristete  Vereinfachungsregelung
       dem 31.12.2023 insbesondere folgende Unterla-  vielen Fällen zumindest  teilweise von den Ange-  geschaffen. Danach führen Bonuszahlungen bis
                                           hörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige
       gen vernichtet werden:                                                   zu einer Höhe von  150 Euro jährlich für jeden
                                           weiterhin zu Hause in seinem bisherigen Umfeld
                                                                                Versicherten nicht zu einer Kürzung der Sonderaus-
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