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Steuerrecht





       vermeiden. Sie ist ab der Erklärung 2023 für die Be-  Hauptarbeitsverhältnis besteht. Hier sind die Lohn-  zialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen
       antragung des Kinderfreibetrages und BEA-Freibe-  zahlungen zusammenzurechnen und unterliegen   Beschäftigungsverhältnis auszugehen, das heißt,
       trages in der Steuererklärung erforderlich.  insgesamt der Sozialversicherung und der indivi-  sie werden sozialversicherungsrechtlich einheitlich
       Wenn an das Kind noch keine Identifikationsnum-  duellen Lohnsteuer, selbst wenn die Arbeitsverhält-  beurteilt. Es ist deswegen nicht möglich, bei dem-
       mer vergeben worden ist oder deswegen nicht ver-  nisse unterschiedlich ausgestaltet sind.  selben Arbeitgeber  neben  einer nicht geringfü-
       geben wird, weil es dauerhaft außerhalb Deutsch-  Der Fall: Der Kläger arbeitete im Innendienst eines   gigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine
       lands wohnt oder sich aufhält und keiner inlän-  Taxiunternehmens, das Herrn A gehörte. Sein Ar-  versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung zu
       dischen Steuerpflicht unterliegt, erfolgt die Identi-  beitslohn unterlag der Sozialversicherung und   verrichten. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung
       fizierung durch andere geeignete Nachweise, z. B.   wurde individuell lohnbesteuert. Einige Jahre nach   sieht andernfalls die Gefahr von Manipulationen,
       durch Ausweisdokumente, ausländische Urkunden   Aufnahme des ersten Arbeitsverhältnisses schloss   wenn durch Aufspaltung einer einheitlichen  Ver-
       oder die Angabe eines ausländischen Personen-  er einen weiteren Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber   tragsbeziehung in eine Haupt- und eine gering-
       kennzeichens. Damit sichergestellt ist, dass Kinder,   war wiederum Herr A, allerdings wurde der Kläger in   fügige Nebenbeschäftigung  Teile der Arbeitslei-
       deren Identität im  Vergabeverfahren der Identifi-  einem anderen Betrieb des Herrn A eingesetzt, und   stung für den Arbeitnehmer beitragsfrei und für
       kationsnummer oder auf andere geeignete  Wei-  zwar im Innendienst eines exklusiven Fahrdienstes   den Arbeitgeber beitragsgünstiger gestellt werden
       se zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann,   mit Chauffeur. Für die zweite Beschäftigung be-  könne. Da § 40a Abs. 2 EStG an die sozialversiche-
       dennoch berücksichtigt werden für die Monate, in   zog er eine monatliche Bruttovergütung innerhalb   rungsrechtlichen  Vorschriften anknüpft, gilt auch
       denen sie die übrigen Voraussetzungen für die Ge-  der  Minijob-Grenze.  Das Beschäftigungsverhältnis   lohnsteuerlich, dass eine  Zusammenrechnung
       währung der Freibeträge für Kinder erfüllen, wirkt   aufgrund des zweiten Arbeitsvertrages wurde in   der Lohnzahlungen vorgenommen werden muss,
       die  Vergabe  der  Identifikationsnummer  oder  die   den Streitjahren durchgehend als Minijob über die   wenn diese von demselben Arbeitgeber stammen,
       Identifizierung auf diese Monate zurück  Bundesknappschaft mit 2 Prozent pauschaler Lohn-  selbst wenn die Arbeitsverhältnisse unterschiedlich
                                            steuer abgerechnet. Doch das war falsch.  ausgestaltet sind.
       6. Vorsicht Falle-Kein Minijob beim Hauptarbeit-
         geber                              Nach Ansicht des Finanzamts und nun auch des Fi-  Wir wünschen Ihnen schon mal ein angenehmes
                                            nanzgerichts lag keine geringfügige Beschäftigung   III. Quartal und viele positive Erlebnisse. Bei un-
       Zum Abschluss widmen wir uns noch einem Urteil   vor; denn bei den beiden Tätigkeiten handelte es   serem nächsten Artikel geht es dann schon wie-
       des  Finanzgericht  Berlin-Brandenburg.  Grundsätz-  sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhält-  der mit großen Schritten auf das Jahresende zu.
       lich darf eine - einzige - geringfügige Beschäftigung   nis, so dass die Voraussetzungen der Pauschalbe-
       mit einem Verdienst bis zu 520 Euro monatlich ne-  steuerung, das heißt eines Minijobs, nicht vorlagen.
       ben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne
       dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusam-  Die weitere Begründung des Gerichts: Übt ein Ar-
       mengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in   beitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzei-
       diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das   tig mehrere Beschäftigungen aus, so ist nach der
       heißt, der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben   ständigen Rechtsprechung des Bundessozialge-
       zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst:   richts ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche
       Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim   Gestaltung  oder objektive  Kriterien  der  Unter-
       selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das   scheidbarkeit in Art, Ort und Zeit der Tätigkeit so-

















































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