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Steuerrecht








       benspartner. Dies hat der Bundesfinanzhof für Un-  übliche Miete für die überlassene Wohnung („üb-  rigen Kindern, die ein Studium oder Ähnliches ab-
       terhaltszahlungen an die ehemalige Lebensgefähr-  licher Mittelpreis des Verbrauchsorts“).   solvieren, kann es zu negativen Einkünften – z. B.
       tin und Kindesmutter entschieden.    Sofern die überlassene  Wohnung auch von ge-  durch  Ausbildungskosten  (sog.  vorweggenom-
       Ein  Verstoß gegen  den  allgemeinen  Gleichheits-  meinsamen Kindern mitgenutzt wird, ist ggf. ein   mene Werbungskosten) – und dem gleichzeitigen
       grundsatz liegt nach Auffassung des Gerichts nicht   Teil des Mietwerts den Kindern zuzurechnen und   Bezug von Ausbildungshilfen kommen. Unklar war
       vor; eine Ausweitung des Realsplittings sei auch ver-  der im Rahmen des Realsplittings anzusetzende   bisher, ob im Rahmen der Ermittlung der abzugs-
       fassungsrechtlich nicht geboten.     Wert entsprechend zu mindern. Dabei ist nach Auf-  fähigen Unterhaltsaufwendungen negative Ein-
                                            fassung des Gerichts der Mietwert allerdings nicht   künfte auch die anzurechnenden Ausbildungshil-
       6. Überlassung einer Wohnung als Trennungs-  nach Köpfen aufzuteilen; es ist vielmehr unterhalts-  fen mindern.
         unterhalt                          rechtlich zu berücksichtigen, in welchem Umfang   Der Bundesfinanzhof hat dies in einer aktuellen Ent-
       Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben,   ein Wohnanteil im Unterhalt der Kinder enthalten   scheidung verneint. Die gesetzliche Regelung in §
       können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen   ist.                   33a Abs. 1 Satz 5 EStG unterscheidet klar zwischen
       oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten oder                             Einkünften und Bezügen einerseits sowie anzurech-
       Lebenspartner bis zu einem Betrag von 13.085 Euro   7. Unterhaltsaufwendungen: Anrechnung von   nenden Ausbildungshilfen andererseits. Danach
       zuzüglich der Beiträge zu dessen Basis- Kranken-  Ausbildungshilfen und negativen Einkünften   können Ausbildungshilfen nicht mit negativen Ein-
       versicherung als Sonderausgaben abgezogen wer-  Unterhaltsaufwendungen für eine gesetzlich un-  künften verrechnet werden, sondern mindern un-
       den; der Abzug ist von der Zustimmung des Emp-  terhaltsberechtigte Person können bis zu einem   eingeschränkt den Unterhaltshöchstbetrag.
       fängers abhängig, weil dieser die Leistungen als Ein-  Höchstbetrag von 10.347 Euro (für 2022) bzw.   Mit freundlicher Unterstützung von
       nahmen versteuern muss (sog. Realsplitting). Dabei   10.908 Euro (für 2023) als außergewöhnliche Be-
       kann der Unterhalt auch durch Naturalleistungen   lastungen vom Einkommen abgezogen werden.
       wie z. B. eine verbilligte oder unentgeltliche Woh-  Einem Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sind
       nungsüberlassung geleistet werden. Der Überlas-  Personen, bei denen öffentliche Mittel wegen Un-
       sende hat insoweit keine Einkünfte aus Vermietung   terhaltsleistungen gekürzt werden. Voraussetzung   Stefanie Striegan
       und Verpachtung zu versteuern, sondern kann – die   ist zudem, dass für den Unterhaltsempfänger kein   Diplom Kauffrau (Univ.),
       Zustimmung des Empfängers vorausgesetzt – den   Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag be-  Steuerberaterin
       Mietwert im Rahmen des Realsplittings als Sonder-  steht. Eigene Einkünfte und Bezüge des Empfän-  Am Schönberg 11
       ausgabe abziehen.                    gers, die den Betrag von 624 Euro im Jahr überstei-  93173 Wenzenbach
       Für die Höhe des anzusetzenden Naturalunterhalts   gen, sowie Ausbildungshilfen (z. B. BAföG oder Sti-  ECOVIS BLB
       ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs   pendien) mindern den Höchstbetrag für die Unter-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
       nicht der z. B. in einer Scheidungsvereinbarung da-  haltsleistungen.    BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
                                                                                93055 Regensburg
       für angesetzte Wert maßgebend, sondern die orts-  Insbesondere bei unterhaltsberechtigten volljäh-
                                                                                Telefon 0941 / 79969-0
















































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