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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
1. Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer 3. Inflationsausgleichsgesetz: Änderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024
ab 01.01.2023 Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz werden Kindergeld, Kinderfreibetrag
Ein unbeschränkter Betriebsausgaben- bzw. Wer- und Grundfreibetrag angehoben sowie der Einkommensteuertarif zum Ausgleich der „kalten Progression“
bungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszim- angepasst:
mer ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer 2021 2022 2023 2024
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit bildet. Dies ist der Fall, wenn Kindergeld
nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Tä- 1. und 2. Kind jeweils 219,00 € 219,00 € 250,00 € 250,00 €
tigkeitsmerkmale in dem häuslichen Arbeitszimmer für das 3. Kind 225,00 € 225,00 € 250,00 € 250,00 €
diejenigen Handlungen vorgenommen und Leis- ab dem 4. Kind jeweils 250,00 € 250,00 € 250,00 € 250,00 €
tungen erbracht werden, die für die konkret ausge-
übte betriebliche Tätigkeit wesentlich und prägend Kinderfreibeträge* 8.388,00 € 8.548,00 € 8.952,00 € 9.312,00 €
sind.
Ab 2023 kann in diesen Fällen ohne Nachweis der Grundfreibetrag 9.744,00 € 10.347,00 € 10.908,00 € 11.604,00 €
tatsächlichen Kosten eine Jahrespauschale in bei Ehepartner 19.488,00 € 21.294,00 € 21.816,00 € 23.208,00 €
Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden; da-
bei erfolgt eine Kürzung für jeden vollen Monat, in Unterhaltshöchstbetrag9.744,00 € 10.347,00 € 10.908,00 € 11.604,00
dem die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen
haben. *Beträge für beide Elternteile zusammen einschließlich des Freibetrags für Betreuungs-,
Ist das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 € (siehe § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).
der gesamten beruflichen Tätigkeit oder steht ein
häusliches Arbeitszimmer nicht zur Verfügung, ist 4. Sanierungsaufwendungen nach Entnahme sten abgezogen werden.
eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwen- einer Wohnung
dungen für die betriebliche bzw. berufliche Tätig- Oftmals fallen nach dem Erwerb einer Immobilie 5. Unterhaltsleistungen an ehemalige Lebens-
keit in der häuslichen Wohnung nur über die Ho- höhere Instandsetzungs- oder Modernisierungsauf- gefährtin
meoffice- Pauschale möglich. Für jeden Kalender- wendungen an. Betragen die Aufwendungen (ohne Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder
tag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätig- Umsatzsteuer) innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkom-
keit überwiegend, d. h. zu mehr als der Hälfte der mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Woh- mensteuerpflichtigen Ehepartner im Inland sind
Gesamtarbeitszeit eines Tages (bis 31.12.2022: aus- nung bzw. des Gebäudes, sind diese als anschaf- mit Zustimmung des Empfängers bis zur Höhe von
schließlich) in der häuslichen Wohnung ausgeübt fungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, ob- 13.805 Euro im Kalenderjahr abziehbar. Getrennt le-
und keine außerhalb der häuslichen Wohnung be- wohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen dar- benden und geschiedenen Eheleuten ist es damit
legene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, kann stellen. möglich, anstelle des durch die Trennung weggefal-
eine Tagespauschale von künftig 6 Euro, maximal Das bedeutet, dass diese Aufwendungen im Fall der lenen Splittingvorteils für tatsächlich erbrachte Un-
1.260 Euro im Jahr, abgezogen werden. terhaltsleistungen einen – der Höhe nach begrenz-
Vermietung nicht sofort steuermindernd berück-
Steht für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit sichtigt werden können, sondern den Gebäude- ten – Sonderausgabenabzug in Anspruch zu neh-
dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung anschaffungskosten zugerechnet werden und nur men, um so eine steuerlich günstigere Verteilung
(z. B. bei Lehrern), ist ein Abzug der Tagespauscha- über die jährlichen Abschreibungen geltend ge- ihrer Einkommen zu erreichen. Der Empfänger der
le auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben macht werden können. Damit wird der Sachverhalt Leistungen hat diese zu versteuern (siehe § 22 Nr. 1a
Kalendertag auch auswärts oder an der ersten Tä- so beurteilt, als wenn die Sanierung noch durch den EStG; sog. Realsplitting).
tigkeitsstätte ausgeführt wird; in diesem Fall kann Verkäufer durchgeführt worden wäre und sich dies Begünstigt sind neben geschiedenen oder dauernd
die Tagespauschale neben den Fahrtkosten für in der Bemessung des Kaufpreises ausgewirkt hätte. getrennt lebenden Ehepartnern und solchen, de-
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gel- ren Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde,
tend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass auch Lebenspartnerschaften im Sinne des Leben-
die Überführung einer (vermieteten) Wohnung spartnerschaftsgesetzes, nicht aber sonstige Le-
2. Überblick Jahressteuergesetz 2022 aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermö-
gen keine „Anschaf-
Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab fung“ darstellt und
dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:
diese Regelung folg-
• Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue lich nicht anzuwen-
Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach den ist. Im Streitfall hat-
dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäu- te der Eigentümer eine
de. zu seinem land- und
• Fortsetzung der Sonderabschreibung nach forstwirtschaftlichen
§ 7b EStG für die Herstellung neuer Miet- Betrieb gehörende
wohnungen mit geänderten Rahmenbedin- Wohnung aus dem Be-
gungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den triebsvermögen ent-
Jahren 2023 bis 2026. nommen und anschlie-
ßend saniert bzw. mo-
• Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
von 1.200 Euro auf 1.230 Euro. dernisiert.
Das Gericht schloss hier
• Vollständiger Sonderausgabenabzug für Al-
tersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem anschaffungsnahe Her-
Jahr 2023. stellungskosten aus, da
es bei der Entnahme an
• Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 einer notwendigen Ge-
Euro auf 1.000 Euro bzw. von 1.602 Euro auf genleistung und auch
2.000 Euro (bei Ehepartnern). an einem Rechtsträger-
• Anhebung des Entlastungsbetrags für Allein- wechsel fehlt. Die Auf-
erziehende von 4.008 Euro auf 4.260 Euro. wendungen konnten
• Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von deshalb sofort in voller
924 Euro auf 1.200 Euro. Höhe als Werbungsko-
- 30 - B16 aktuell Februar 2023

