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Steuerrecht
mensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse gung in einer (selbstverantworteten) Wohnge- anders als ein „Heim“ oder eine Einrichtung mit um-
und gleichen Familienstands, können diese im Rah- meinschaft anfallen. Hierbei handelt es sich um ein fassendem Leistungsangebot – primär dem Zweck,
men der außergewöhnlichen Belastungen geltend nach Landesrecht geregeltes Wohn- und Betreu- ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen
gemacht werden. Hierzu gehören auch Aufwen- ungsangebot, bei dem ältere oder pflegebedürf- mit Behinderung aufzunehmen und zu versorgen.
dungen für die krankheits- und pflegebedingte Un- tige Menschen oder Menschen mit Behinderung Im Streitfall konnten daher die Kosten für die Unter-
terbringung in einer dafür vorgesehenen Einrich- in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Haus- bringung in einer selbstverantworteten Wohnge-
tung. Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, stand leben. Nach Auffassung des Gerichts ist nicht meinschaft im Rahmen der außergewöhnlichen Be-
wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen Voraussetzung, dass die betroffene Wohngemein- lastungen berücksichtigt werden. Wird im Zusam-
oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und schaft einer Heimaufsicht oder einer ähnlichen menhang mit der Heimunterbringung der private
soweit die Aufwendungen den Umständen nach Überwachung unterliegt. Ebenso wenig kommt es Haushalt aufgelöst, sind jedoch die Aufwendungen
notwendig sind und einen angemessenen Betrag für den Abzug der Unterbringungskosten darauf an, um eine sog. Haushaltsersparnis (für 2023 in Höhe
nicht übersteigen (vgl. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 EStG). ob es sich um eine anbieterverantwortete oder um von 10.908 Euro) zu kürzen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft han-
auch für Aufwendungen gilt, die für die Unterbrin- delt. Beide Wohngemeinschaften dienen – nicht Mit freundlicher Unterstützung von
Es ist Zeit innezuhalten, Stille und Ruhe zu genießen.
Es ist Zeit für die wichtigen Menschen, die uns begleiten. Stefanie Striegan
Es ist Zeit für Worte und Gesten der Dankbarkeit. Diplom Kauffrau (Univ.),
Es ist Zeit, zurückzublicken und auf Erreichtes stolz zu sein. Steuerberaterin
Am Schönberg 11
Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, welche vor uns stehen. 93173 Wenzenbach
Es ist Weihnachtszeit. ECOVIS BLB
Steuerberatungsgesellschaft mbH
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. 93055 Regensburg
Telefon 0941 / 79969-0
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