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Steuerrecht





       mensverhältnisse,  gleicher Vermögensverhältnisse   gung in einer  (selbstverantworteten) Wohnge-  anders als ein „Heim“ oder eine Einrichtung mit um-
       und gleichen Familienstands, können diese im Rah-  meinschaft anfallen. Hierbei handelt es sich um ein   fassendem Leistungsangebot – primär dem Zweck,
       men der außergewöhnlichen Belastungen geltend   nach Landesrecht geregeltes  Wohn- und Betreu-  ältere, pflegebedürftige Menschen oder Menschen
       gemacht werden. Hierzu gehören auch Aufwen-  ungsangebot, bei dem ältere oder pflegebedürf-  mit Behinderung aufzunehmen und zu versorgen.
       dungen für die krankheits- und pflegebedingte Un-  tige Menschen oder Menschen mit Behinderung   Im Streitfall konnten daher die Kosten für die Unter-
       terbringung in einer dafür vorgesehenen Einrich-  in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Haus-  bringung in einer selbstverantworteten  Wohnge-
       tung.  Aufwendungen  erwachsen  zwangsläufig,   stand leben. Nach Auffassung des Gerichts ist nicht   meinschaft im Rahmen der außergewöhnlichen Be-
       wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen   Voraussetzung, dass die betroffene Wohngemein-  lastungen berücksichtigt werden. Wird im Zusam-
       oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und   schaft einer Heimaufsicht oder einer ähnlichen   menhang mit der Heimunterbringung der private
       soweit die Aufwendungen den Umständen nach   Überwachung unterliegt. Ebenso wenig kommt es   Haushalt aufgelöst, sind jedoch die Aufwendungen
       notwendig sind und einen angemessenen Betrag   für den Abzug der Unterbringungskosten darauf an,   um eine sog. Haushaltsersparnis (für 2023 in Höhe
       nicht übersteigen (vgl. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 EStG).  ob es sich um eine anbieterverantwortete oder um   von 10.908 Euro) zu kürzen.
       Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies   eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft han-
       auch für Aufwendungen gilt, die für die Unterbrin-  delt. Beide  Wohngemeinschaften dienen – nicht   Mit freundlicher Unterstützung von


                     Es ist Zeit innezuhalten, Stille und Ruhe zu genießen.
                    Es ist Zeit für die wichtigen Menschen, die uns begleiten.                Stefanie Striegan
                      Es ist Zeit für Worte und Gesten der Dankbarkeit.                       Diplom Kauffrau (Univ.),
                   Es ist Zeit, zurückzublicken und auf Erreichtes stolz zu sein.             Steuerberaterin
                                                                                              Am Schönberg 11
               Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, welche vor uns stehen.          93173 Wenzenbach
                                 Es ist Weihnachtszeit.                         ECOVIS BLB
                                                                                Steuerberatungsgesellschaft mbH
                   In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und ein   BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
                        gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.     93055 Regensburg
                                                                                Telefon 0941 / 79969-0


























































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