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Steuerrecht






       betriebliche Veranlassung an.        6. Erlass von Säumniszuschlägen für  „pünkt-  Das Finanzamt kann Säumniszuschläge (teilweise)
       Hinsichtlich der Übernahme von Weiterbildungsko-  liche“ Steuerzahler    erlassen, wenn die Erhebung „unbillig“ wäre (§ 227
       sten der eigenen Kinder (wie z. B. Kosten für einen   Werden Steuerzahlungen (z. B. für die Festsetzung   AO). Dies kann z. B. der Fall sein, wenn wegen einer
       Meisterlehrgang oder eine Facharztausbildung), die   bzw. Vorauszahlung von Einkommen- oder Körper-  plötzlichen Erkrankung eine pünktliche Zahlung
       zu diesem Zeitpunkt weder Arbeitnehmer noch Ge-  schaftsteuer) nicht fristgemäß entrichtet, entstehen   nicht möglich war oder bei Zahlungsunfähigkeit
       sellschafter waren, hat der Bundesfinanzhof auch   „automatisch“ – allein aufgrund des Zeitablaufs –   bzw. wirtschaftlichen Engpässen.
       im Rahmen einer geplanten Unternehmensnach-  Säumniszuschläge; diese betragen grundsätzlich 1   Ein Erlass von Säumniszuschlägen kommt auch in
       folge eine betriebliche Veranlassung verneint und   % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags   Betracht, wenn dem Fristversäumnis ein offenbares
       die Ausgaben nicht zum Abzug zugelassen.  für jeden angefangenen Monat. Erfolgt die Zahlung   Versehen zugrunde liegt und der Steuerpflichtige
                                            des Steuerbetrags durch Überweisung, werden   ansonsten ein „pünktlicher“ Steuerzahler ist. Zu be-
       5. Wertfeststellungen für Erbschaftsteuer bindend   Säumniszuschläge nicht erhoben, wenn der Fällig-  achten ist hierbei allerdings, dass ein Steuerzahler,
                                            keitstag (bei Vorauszahlungen in der Regel der 10.   der die oben genannte 3-tägige Schonfrist „laufend“
       Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird in vielen Fäl-  eines Monats) lediglich um bis zu 3 Tage überschrit-  ausnutzt, nicht als pünktlicher Zahler im Sinne die-
       len vorab ein besonderes  Wertfeststellungsver-  ten wird (sog. Schonfrist); entscheidend ist die Gut-  ser Regelung gilt. Bei Zahlung nach dem Fälligkeits-
       fahren durchgeführt. So wird bei einer Schenkung   schrift auf dem Konto der Finanzverwaltung. Eine   termin, aber innerhalb der Schonfrist werden somit
       oder im Erbfall z. B. der Wert für Grundstücke  und   Besonderheit gilt bei Fälligkeitssteuern (z. B. Um-  zwar keine Säumniszuschläge festgesetzt; allerdings
       Betriebsvermögen gesondert festgestellt;  darüber   satzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung):   kann jedes Ausnutzen der Schonfrist die Erlasswür-
       ergeht ein besonderer Bescheid. Es ist wichtig, sol-  Hier werden Säumniszuschläge nicht vor Abgabe   digkeit des Steuerzahlers – auch im Fall eines nur
       che Bescheide – insbesondere bei Schenkungen   der Anmeldung festgesetzt. Fallen Fälligkeitstag   einmaligen Überschreitens der Frist – mindern.
       – auch dann zu überprüfen und ggf. anzufechten,   oder das Ende der 3-tägigen Schonfrist auf einen
       wenn diese noch nicht unmittelbar zu einer Steuer   Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschieben
       führen, weil der festgestellte Wert unter den per-  sich die jeweils betroffenen Termine auf den fol-  7. Unterbringung in einer  Wohngemeinschaft
       sönlichen Freibeträgen bleibt. Zu beachten ist, dass   genden Werktag (§ 240 i. V. m. § 108 Abs. 3 AO).  als außergewöhnliche Belastung
       Schenkungen mit späteren Schenkungen oder Erb-                           Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig
       schaften zusammengerechnet werden, wenn diese   Beispiele: Die Einkommensteuer-Vorauszahlung   größere Aufwendungen als der überwiegenden
       vom gleichen Schenker bzw. Erblasser innerhalb   wird grundsätzlich fällig am 10.,  Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkom-
       von zehn Jahren erfolgen (§ 14 ErbStG), sodass ein
       ursprünglich  steuerfreier Vermögensgegenstand   das ist ein  Fälligkeit  Hinausgeschobene-  Ende der Schonfrist  Hinausgeschobenes
       nachträglich noch steuerpflichtig werden kann. Ist                    Fälligkeit                Ende der Schonfrist
       die frühere Feststellung des Werts eines jetzt bei der   a) Freitag  10.  -       Montag, der 13.   -
       Steuerfestsetzung angesetzten Grundstücks feh-
       lerhaft, aber bestandskräftig, kann dieser Bescheid   b) Sonntag  -  Montag, der 11.  Donnerstag, der 14.  -
       nicht mehr angefochten werden. Darauf hat der   c) Mittwoch  10.        -             -        Montag, der 15.
       Bundesfinanzhof erneut hingewiesen.

















































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