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Steuerrecht
Neues aus dem Steuerrecht
Wir hoffen Sie haben die Osterfeiertage etwas Dieses hatte entschieden, dass die bisherige Verzin- bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der Rentenwert
nutzen können, sei es um die Wohnung, oder sung von Steuernachforderungen wie auch Steu- Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Ren-
das Haus für die Sommersaison vorzubereiten, ererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr tenwerts West und nähert sich immer mehr den
oder im Kreise der Familie die Zeit etwas zu ge- 2014 verfassungswidrig ist und die Gesetzgebung 100 % an. Spätestens zum 1.7.2024 sind die Ren-
nießen. In unserem Artikel für den Monat Mai verpflichtet, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzin- tenwerte dann in einem Gleichklang.
befassen wir uns wieder mit ein paar Themen sungszeiträume bis zum 31. Juli 2022 eine verfas- Eine weitere Regelung, wie im Koalitionsvertrag
„rund um das Steuerrecht“, dieses Mal das erste sungsgemäße Neuregelung zu treffen. vereinbart, wird der Nachholfaktor bei der Renten-
Mal seit 2 Jahren komplett ohne spezifische „co- Sie gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anpassung wieder eingesetzt. Das heißt, die un-
ronabedingte“ Regelungen. anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungs- terbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021
zinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zah- wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrech-
1. Zinssatz für Nachzahlungen lungen wird im Gesetz verankert und damit auch net. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent für das
und Erstattungen wird gesenkt
auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer Sicherungsniveau beachtet.
In unserem letzten Artikel im März hatten wir be- erstreckt. Man darf gespannt sein, auf die Flut der
reits auf dieses Thema hingewiesen. Jetzt ist es end- dadurch zu berichtigenden Steuerbescheide 3. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro
lich so weit. und Erklärungen, die auf die Steuerbürger, aber Da es so gut in den Kontext der 2. Kurzmeldung
Das Bundeskabinett hat am 30. März 2022 einen auch uns als prüfende Steuerberater zukommen passt gleich noch ein paar Informationen zu der
Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenord- werden. s.g. Energiepreispauschale. Der Ukraine-Krieg in-
nung beschlossen. Damit wird ab 1. Januar 2019 folge der russischen Invasion durch die russischen
für alle offenen Fälle eine rückwirkende Neure- 2. Bundesregierung beschließt Streitkräfte hat die Bundesregierung zum Handeln
gelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Er- Rentenerhöhung- „Schrei“ in Form eines Entlastungspakets 2022 gedrängt.
stattungszinsen getroffen. nach Energiepreispauschale Um die Menschen im Land zu entlasten, sind di-
Der Gesetzentwurf senkt den Zinssatz für Nachzah- Ebenfalls in unserem letzten Artikel hatten wir be- verse Beschlüsse angekündigt worden. Aber wann
lungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rück- reits auf die zu erwartendem Rentenerhöhungen kommt die Energiepauschale 2022 und wer erhält
wirkend ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent hingewiesen. Jetzt meldet auch hier die Bundes- Sie?
pro Monat, entspricht einem Jahreszins von 1,8 regierung Vollzug. Das Bundeskabinett hat am Laut Finanzmister Christian Lindner, wird es noch
% und liegt damit deutlich unter dem bisherigen 13.4.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Renten- etwas dauern, bis die Maßnahmen greifen. Die En-
von 6 %. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes soll anpassung 2022 beschlossen. Danach sollen die ergiepreispauschale soll frühstens zum 1. Juni 2022
unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basis- Renten zum 1.7.2022 deutlich steigen - im We- eingeführt werden. Wie die Auszahlung genau er-
zinssatzes mindestens alle drei Jahre mit Wirkung sten um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Pro- folgt, ob Rentner und Pensionäre definitiv keine
für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert zent und damit noch höher, als in den bisherigen Einmalzahlung erhalten, wo der Arbeitgeber das
werden - spätestens also erstmals zum 1. Janu- Hochrechnungen vermutet. an die Mitarbeiter ausbezahlte Geld zurückerhält?
ar 2026. Die Neuregelung setzt den Beschluss des Dadurch erhöht sich der Rentenwert im Westen Alles Themen, die noch in Klärung sind. Hierzu gab
Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 um. von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von es diese Woche einen Nachtrag, laut Finanzmini-
sterium soll die Auszahlung mit der
Lohnabrechnung September er-
folgen. Selbstständige werden eine
Reduzierung der Vorauszahlung
um 300 Euro zu Entlastung erhalten.
Auszahlung an Rentner und Pensio-
näre ist weiterhin nicht vorgesehen.
Wir können hier durchaus den
Nachfragbedarf unter den Man-
danten verstehen, leider werden wir
hier (erneut) von der Politik nicht
ausreichend mit Werkzeug zur Um-
setzung ausgestattet, aber anderer-
seits ist auch verständlich, dass die
Regelungen einen gewissen Vorlauf
benötigen und das Finanzministeri-
um nicht das Geld „einfach mit der
Post“ verschicken kann.
4. Bundestag berät
Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Bundestag hat am 8.4.2022 den
Entwurf für ein Steuerentlastungs-
gesetz 2022 in erster Lesung bera-
ten. Der Gesetzentwurf wurde an
den federführenden Finanzaus-
schuss zur weiteren Beratung über-
wiesen.
Die geplanten Maßnahmen. In dem
Gesetzesentwurf ist die Anhebung
des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
bei der Einkommensteuer um 200
Euro auf 1.200 Euro rückwirkend
zum 1.1.2022 sowie die Anhebung
des Grundfreibetrags für 2022 von
derzeit 9.984 Euro um 363 Euro
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