Page 22 - b16-aktuell-mai-2022
P. 22

Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht
       Wir hoffen Sie haben die Osterfeiertage etwas   Dieses hatte entschieden, dass die bisherige Verzin-  bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der Rentenwert
       nutzen können, sei es um die Wohnung, oder   sung von Steuernachforderungen wie auch Steu-  Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Ren-
       das Haus für die Sommersaison vorzubereiten,   ererstattungen mit 6 Prozent jährlich ab dem Jahr   tenwerts West und nähert sich immer mehr den
       oder im Kreise der Familie die Zeit etwas zu ge-  2014 verfassungswidrig ist und die Gesetzgebung   100 % an. Spätestens zum 1.7.2024 sind die Ren-
       nießen. In unserem Artikel für den Monat Mai   verpflichtet, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzin-  tenwerte dann in einem Gleichklang.
       befassen wir uns wieder mit ein paar Themen   sungszeiträume bis zum 31. Juli 2022 eine verfas-  Eine  weitere  Regelung, wie  im  Koalitionsvertrag
       „rund um das Steuerrecht“, dieses Mal das erste   sungsgemäße Neuregelung zu treffen.  vereinbart, wird der Nachholfaktor bei der Renten-
       Mal seit 2 Jahren komplett ohne spezifische „co-  Sie gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung   anpassung wieder eingesetzt. Das heißt, die un-
       ronabedingte“ Regelungen.           anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungs-  terbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021
                                           zinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zah-  wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrech-
       1. Zinssatz für Nachzahlungen       lungen wird im Gesetz verankert und damit auch   net. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent für das
         und Erstattungen wird gesenkt
                                           auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer   Sicherungsniveau beachtet.
       In unserem letzten Artikel im März hatten wir be-  erstreckt. Man darf gespannt sein, auf die Flut der
       reits auf dieses Thema hingewiesen. Jetzt ist es end-  dadurch zu berichtigenden Steuerbescheide  3. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro
       lich so weit.                       und Erklärungen, die auf die Steuerbürger, aber   Da es so gut in den Kontext der 2. Kurzmeldung
       Das Bundeskabinett hat am 30. März 2022 einen   auch uns als prüfende Steuerberater zukommen   passt gleich noch ein paar Informationen zu der
       Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenord-  werden.                      s.g. Energiepreispauschale. Der Ukraine-Krieg in-
       nung beschlossen. Damit wird ab 1. Januar 2019                           folge der russischen Invasion durch die russischen
       für alle offenen Fälle eine rückwirkende Neure-  2. Bundesregierung beschließt   Streitkräfte hat die Bundesregierung zum Handeln
       gelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Er-  Rentenerhöhung- „Schrei“   in  Form  eines Entlastungspakets  2022 gedrängt.
       stattungszinsen getroffen.            nach Energiepreispauschale         Um die Menschen im Land zu entlasten, sind di-
       Der Gesetzentwurf senkt den Zinssatz für Nachzah-  Ebenfalls in unserem letzten Artikel hatten wir be-  verse Beschlüsse angekündigt worden. Aber wann
       lungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rück-  reits auf die zu erwartendem Rentenerhöhungen   kommt die Energiepauschale 2022 und wer erhält
       wirkend ab dem 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent   hingewiesen. Jetzt meldet auch hier die Bundes-  Sie?
       pro Monat, entspricht einem Jahreszins von 1,8   regierung  Vollzug. Das  Bundeskabinett hat  am   Laut Finanzmister Christian Lindner, wird es noch
       % und liegt damit deutlich unter dem bisherigen   13.4.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Renten-  etwas dauern, bis die Maßnahmen greifen. Die En-
       von 6 %. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes soll   anpassung 2022 beschlossen. Danach sollen die   ergiepreispauschale soll frühstens zum 1. Juni 2022
       unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basis-  Renten zum 1.7.2022 deutlich steigen - im We-  eingeführt werden. Wie die Auszahlung genau er-
       zinssatzes mindestens alle drei Jahre mit Wirkung   sten um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Pro-  folgt, ob Rentner und Pensionäre definitiv keine
       für nachfolgende  Verzinsungszeiträume evaluiert   zent und damit noch höher, als in den bisherigen   Einmalzahlung erhalten, wo der Arbeitgeber das
       werden - spätestens also erstmals zum 1. Janu-  Hochrechnungen vermutet.  an die Mitarbeiter ausbezahlte Geld zurückerhält?
       ar 2026. Die Neuregelung setzt den Beschluss des   Dadurch erhöht sich der Rentenwert im  Westen   Alles Themen, die noch in Klärung sind. Hierzu gab
       Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 um.   von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von   es diese Woche einen Nachtrag, laut Finanzmini-
                                                                                         sterium soll die Auszahlung mit der
                                                                                         Lohnabrechnung  September er-
                                                                                         folgen. Selbstständige werden eine
                                                                                         Reduzierung  der Vorauszahlung
                                                                                         um 300 Euro zu Entlastung erhalten.
                                                                                         Auszahlung an Rentner und Pensio-
                                                                                         näre ist weiterhin nicht vorgesehen.
                                                                                         Wir können hier durchaus den
                                                                                         Nachfragbedarf unter den Man-
                                                                                         danten verstehen, leider werden wir
                                                                                         hier (erneut) von der Politik nicht
                                                                                         ausreichend mit Werkzeug zur Um-
                                                                                         setzung ausgestattet, aber anderer-
                                                                                         seits ist auch verständlich, dass die
                                                                                         Regelungen einen gewissen Vorlauf
                                                                                         benötigen und das Finanzministeri-
                                                                                         um nicht das Geld „einfach mit der
                                                                                         Post“ verschicken kann.

                                                                                         4. Bundestag berät
                                                                                            Steuerentlastungsgesetz 2022
                                                                                         Der Bundestag hat am 8.4.2022 den
                                                                                         Entwurf für ein Steuerentlastungs-
                                                                                         gesetz 2022 in erster Lesung bera-
                                                                                         ten. Der Gesetzentwurf wurde an
                                                                                         den federführenden Finanzaus-
                                                                                         schuss zur weiteren Beratung über-
                                                                                         wiesen.
                                                                                         Die geplanten Maßnahmen. In dem
                                                                                         Gesetzesentwurf ist die Anhebung
                                                                                         des  Arbeitnehmer-Pauschbetrags
                                                                                         bei der Einkommensteuer um  200
                                                                                         Euro auf 1.200 Euro rückwirkend
                                                                                         zum 1.1.2022 sowie die Anhebung
                                                                                         des Grundfreibetrags für 2022 von
                                                                                         derzeit 9.984 Euro um 363 Euro
       - 22 -   B16 aktuell  Mai  2022
   17   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27