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Steuerrecht






       von schwarzer Kleidung berufstypisch ist.  den gewünschten Zweck zum Einsatz kommt. Das   Mit freundlicher Unterstützung von
                                           kann etwa der Kauf von Fußbällen oder Trikots für
       7. Gutes tun und dabei sparen - Spenden  die Jugendabteilung sein. Neu vom Gesetzgeber
       Spenden Unternehmen  für  gemeinnützige   geregelt ist, dass beispielsweise Vereine bei jähr-
       Zwecke, sollten sie eine Spendenquittung ver-  lichen Einnahmen bis 45.000 Euro die zeitnahe   Stefanie Striegan
       langen. Denn Spender können damit Steuern   Mittelverwendung nicht mehr nachweisen müs-  Diplom Kauffrau (Univ.),
       sparen. Allerdings sind einige Formalitäten   sen.                                      Steuerberaterin
       einzuhalten. Das will der Fiskus so.  Es ist zu empfehlen, immer auf die Gemeinnüt-     Am Schönberg 11
       Mit Spenden für gemeinnützige Zwecke können   zigkeit des Empfängers zu achten. Ist das nicht   93173 Wenzenbach
       Unternehmen und Privatleute Gutes tun und an-  der Fall, ist die Spende steuerlich nicht abzugsfä-  ECOVIS BLB
       deren Menschen helfen. Angenehmer Nebenef-  hig. Es kommt immer wieder vor, dass Organisa-  Steuerberatungsgesellschaft mbH
       fekt: Spender können damit auch Steuern spa-  tionen ihre Gemeinnützigkeit verlieren. In diesem   BusinessPARK · Osterhofener Straße 16/III
       ren. Sie können die Spenden steuerlich geltend   Fall muss der Spendenempfänger gegebenenfalls   93055 Regensburg
       machen, und das mindert die Einkommensteuer-   auch gegenüber dem Finanzamt haften.   Telefon 0941 / 79969-0
       oder Körperschaftsteuerlast. Um sich böse Über-
       raschungen zu ersparen, ist aller-
       dings auf einige Dinge zu achten.
       Nur  Kapitalgesellschaften  wie
       GmbHs oder AGs können Spenden
       als Betriebsausgaben vom Gewinn
       abziehen.  Einzelunternehmer,  Per-
       sonengesellschaften oder Selbst-
       ständige können das nicht, „weil das
       Finanzamt die Spende immer dem
       Privatbereich zuordnet und dort
       als Sonderausgabe berücksichtigt.
       Wichtig ist, dass der Empfänger ein
       gemeinnütziger  Verein oder eine
       Einrichtung  innerhalb  Deutsch-
       lands ist. Für Spenden an auslän-
       dische Organisationen gibt es hohe
       Hürden.  Es  sei  nachzuweisen,  dass
       es sich um eine gemeinnützige Or-
       ganisation nach deutschem Vorbild
       handelt.
       Maximal 20 Prozent der jährlichen
       Gesamteinkünfte sind abzugsfä-
       hig. Bei höheren Spendenbeträgen
       lässt sich der Differenzbetrag in den
       Folgejahren steuerlich geltend ma-
       chen. Spendenquittungen sind in-
       zwischen nicht mehr zwingend der
       Steuererklärung beizulegen, aber
       aufzubewahren – ein Jahr ab Da-
       tum des Steuerbescheids.
       Welche Formalien
       einzuhalten sind
       Bei Spenden in Höhe von bis zu 300
       Euro genügt eine vereinfachte Quit-
       tung. Das ist in der Regel ein Konto-
       auszug oder ein Einzahlungsbeleg.
       Bei Spenden über 300 Euro ist eine
       Spendenquittung notwendig. Zu-
       dem sind diese Details anzugeben:
       • Namen und Adresse des Spenders
       • Datum
       • Betrag
       • Nachweis der Gemeinnützigkeit
        und Unterschrift
       • Stempel des Empfängers
       Was für Sachspenden gilt
       Ein Sonderfall sind Sachspenden.
       Hier muss sich der Spender den
       Marktwert vom Empfänger quittie-
       ren lassen. Der Schatzmeister eines
       Vereins, der eine Spende erhält,
       muss sicherstellen, dass die Spen-
       de innerhalb von zwei Jahren (nach
       dem Jahr des Mittelzuflusses) für
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