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Steuerrecht






                                            Neues aus dem Steuerrecht

       In unserem Artikel für September befassen wir   Aufwendungen für Schutzmasken zuzulassen. Zu   terschiedlich hoch sein kann. Ein Streit mit dem Fi-
       uns wieder mit aktuellen  Themen  „rund um   denken sei an einen Pauschalbetrag ohne Einzel-  nanzamt um den Kostenabzug lohnt daher nur,
       das Steuerrecht“. Wir sind gespannt, wann uns   nachweis in Höhe von 200 Euro bei Einzelveran-  wenn die außergewöhnlichen Belastungen ins-
       die Neuerungen aus dem Bereich rund um das   lagung und 400 Euro bei Zusammenveranlagung   gesamt so hoch sind, dass sie die zumutbare Bela-
       Thema Corona ausgehen. Leider sieht es im Mo-  im Jahr. Doch die Bundesregierung hat den Vor-  stung übersteigen. Mit den Kosten für Masken al-
       ment noch nicht ganz so aus, dass das Leben   schlag abgelehnt.          lein wird das nur selten der Fall sein. Da müssten
       wieder in den gewohnten Bahnen verläuft. Wir   Begründung: „Die steuerliche Berücksichtigungsfä-  zum Beispiel schon Krankheitskosten, Aufwen-
       sind mittlerweile zu den in den Medien immer   higkeit von Aufwendungen für Schutzmasken als   dungen für Zahnersatz oder eine Brille hinzukom-
       kursierenden 2 oder auch 3 G regeln, minde-  Sonderausgaben ist nicht geboten, auch nicht in   men.
       stens noch mit einem weitern „G“ unterwegs,   pauschalierter Form für einen befristeten Zeitraum   Davon unabhängig gilt aber: Ausgaben für einen
       dem gespannt, wie das alles so weitergeht,   für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021. Die   Mund-Nase-Schutz und besondere Hygienemaß-
       auch, oder vielleicht sogar vor allem nach der   Verwendung von Schutzmasken, ab 2021 von hö-  nahmen sind als außergewöhnliche Belastungen
       Wahl….                              herem Standard, wurde zwar für bestimmte Le-  nach § 33 EStG zu werten, wenn sie schon nicht als
                                           bensbereiche behördlich angeordnet. Allerdings   Werbungskosten berücksichtigt werden können.
       1. Einspruchsbearbeitung 2020       kann daraus nicht die allgemeine Notwendigkeit   Damit wären (auch) die Kosten für privat genutzte
                                           einer steuerlichen Entlastung abgeleitet werden.   Masken abziehbar.
       Etwas Statistik zu Beginn. Das Bundesministerium   Der tatsächliche finanzielle Aufwand für den Er-
       der Finanzen hat die Zahlen über die Einspruchs-  werb von Schutzmasken dürfte  einzelfallbezo-
       bearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2020 ver-  gen sehr stark schwanken und die Gewährung   3. Steuererklärung: Abgabefristen werden
       öffentlicht.                                                              auch für die Erklärung 2020 verlängert
                                           eines Pauschbetrags dürfte daher zu Mitnahme-
       3.336.237 eingegangenen Einsprüchen stehen   effekten führen. Gerade vor diesem Hintergrund   Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklä-
       3.152.647 erledigte Einsprüche gegenüber. Aus   steht  die Einführung eines  Pauschbetrags  außer   rung 2020 endete grundsätzlich am 31. Juli 2021
       dem Jahr 2019 wurden 2.465.476 unerledigte Ver-  Verhältnis zu den mit einer solchen Einführung ein-  und  ist damit  für  2020  eigentlich  bereits abge-
       fahren in das Jahr 2020 übertragen. Nur um einmal   hergehenden Steuermindereinnahmen.“. Aus un-  laufen. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, ver-
       eine grobe Richtung zu haben.       serer Sicht schon eher traurig, dass hier „Mitnahme-  schiebt sich das Ende der Abgabefrist auf den 2. Au-
                                           effekte“ vermutet werden, wir sind der Meinung da   gust 2021. ABER, falls die Steuererklärung allerdings
                                           gab/gibt es ganz andere Baustellen.  durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuer-
       2. Kosten für Schutzmasken-Corona Update                                 hilfeverein erstellt wird, verlängert sich die Abgabe-
        Teil 1                             Möglichkeit 2 Abzug als Werbungskosten:  frist bis zum 28. Februar 2022.
       Seit einigen Monaten sind medizinische Masken   Stellt man auf die allgemeinen Grundsätze des   Aktuell werden mit dem „Gesetz zur Umsetzung
       in vielen Bereichen des täglichen Lebens vorge-  Steuerrechts und der Geltendmachung von Wer-  der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“, was für ein
       schrieben, oder zumindest empfohlen. Auch wenn   bungskosten ab, heißt per Definition Aufwen-  tolles Wort  die Abgabefristen für die Steuererklä-
       man mittlerweile eine deutliche Preisreduzierung   dungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung   rung 2020 um jeweils drei Monate verlängert. Für
       feststellen kann,  so sind doch gerade  FFP2-Mas-  der Einnahmen muss leider festgehalten wer-  Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstel-
       ken noch immer recht teuer, im Vergleich zu den   den, dass der Aufwand für die Masken bei Ar-  len, verlängert sich damit die Abgabefrist bis zum
       s.g. „medizinischen Masken“. Bereits im vergange-  beitnehmern nicht zu  Werbungskosten führt.   31. Oktober 2021 (§ 149 Abs. 2 AO). Wird die Steu-
       nen Jahr hatten viele Bürger hohe Kosten für ih-  Begründung: Die Masken können auch privat   ererklärung durch einen Steuerberater oder Lohn-
       ren Mund-Nase-Schutz zu tragen - sei es aus beruf-  genutzt werden, zum Beispiel beim Einkauf im Su-  steuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefri-
       lichen Gründen, sei es aus privaten Gründen. Daher   permarkt. Und mangels eines geeigneten Auftei-  st am 31. Mai 2022. Also damit noch kein Grund zur
       stellt sich sicherlich die Frage ob diese Aufwen-  lungsmaßstabs zwischen beruflicher und privater   Eile, allerdings tuen Sie Ihrem Steuerberater und
       dungen für den Kauf von Schutzmasken steuer-  Verwendung wären die Kosten komplett dem Pri-  auch dem Finanzamt „etwas Gutes“, wenn Sie nicht
       lich abziehbar sind.                vatbereich zuzuordnen und damit steuerlich irre-  bis zum letzten Tag warten.
       Aktuell ist festzustellen, dass die Finanzämter wohl   levant. Soweit der Grundsatz. Zuletzt hat der Bun-  Hinzuweisen ist  noch darauf, dass im Einzelfall  das
       überwiegend eine harte Linie vertreten und den   desfinanzhof aber mehrfach einen anteiligen   Finanzamt anordnen kann, dass Steuererklärungen
       Abzug verweigern.                   Abzug von Werbungskosten selbst dann zugelas-  zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem
                                           sen, wenn die Abgrenzung zwischen privatem und
       Dazu eine kurze Einschätzung der Situation.                              31. Mai 2022 liegen kann.
                                           beruflichem Anlass nicht ganz trennscharf war. Der
       Möglichkeit 1 Abzug als Sonderausgaben:  berufliche Anteil könne dann geschätzt werden Es   Über den 31. Mai 2022 hinaus können die Fristen
       Der Finanz- und der  Wirtschaftsausschuss des   wird daher empfohlen, die entsprechenden Kosten   zur Einreichung der Steuererklärungen nur im Ein-
       Bundesrats  hatten empfohlen, für  die  Veranla-  - eventuell unter Abzug eines Privatanteils von 20   zelfall und auf Antrag verlängert werden, falls der
       gungszeiträume 2020 und 2021 einen Sonder-  Prozent - als Werbungskosten geltend zu machen.   Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungs-
       ausgabenabzug in pauschalierter Form für die   Dann einfach mal die Rektion des Finanzamts ab-  gehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder wa-
                                                             warten, vielleicht hat   ren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.
                                                             man ja  „Glück“ und
                                                             muss nicht den  Weg   4. Fahrtkosten: Finanzämter verlangen
                                                             eines Einspruchs gehen.  zunehmend Nachweis der Arbeitstage-
                                                             Möglichkeit  3 Abzug   Corona Update
                                                             als außergewöhnliche   Teil 2
                                                             Belastung          Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätig-
                                                             Zunächst vorweg: Die   keitsstätte, sind im Steuerjahr 2020 mit der Pend-
                                                             „schlechteste Möglich-  lerpauschale von 30 Cent pro einfachem Entfer-
                                                             keit“. Bei außergewöhn-  nungskilometer abziehbar. Grundsätzlich ist jeder
                                                             lichen  Belastungen  Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steu-
                                                             nach  §  33  EStG  wird   ererklärung die exakte Anzahl der  Tage anzuge-
                                                             eine s.g. zumutbare Ei-  ben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren
                                                             genbelastung gegen-  ist, denn nur für diese Tage wird die Pauschale ge-
                                                             gerechnet, die - abhän-  währt. Um zu prüfen, ob die Anzahl der erklärten
                                                             gig  vom Gesamtbetrag   Arbeitstage plausibel ist, sind auch Urlaubs- und
                                                             der Einkünfte, dem Fa-  Krankheitstage zu erklären. Seit 2020 werden im
                                                             milienstand und der   Rahmen der Anlage N zudem die Dienstreisetage
                                                             Anzahl der Kinder - un-  und die Heimarbeitstage abgefragt.

       - 20 -   B16 aktuell  September  2021
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